{"id":5001,"date":"2021-11-15T11:13:29","date_gmt":"2021-11-15T11:13:29","guid":{"rendered":"https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/?p=5001"},"modified":"2022-06-29T08:51:43","modified_gmt":"2022-06-29T08:51:43","slug":"windkraft-gesundheit-des-menschen-und-ganzheitlicher-naturschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/?p=5001","title":{"rendered":"Windkraft, Gesundheit des Menschen und ganzheitlicher Naturschutz"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das Beitragsbild zeigt den Ort <em>M\u00fcndersbach<\/em> im Westerwaldkreis \/Rheinland-Pfalz. Foto: Harry Neumann. Die Abst\u00e4nde der Windkraftanlagen zum Ort sind \u00e4hnlich wie die im Streitfall aus Frankreich. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-large-font-size\"><strong>Franz\u00f6sisches Berufungsgericht erkennt die gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung des Menschen durch benachbarte Windkraftindustrie an<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>08. Juli 2021\/ 08. November 2021. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufsehen erregendes Urteil aus Frankreich: <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ein Berufungsgericht erkennt das Windturbinensyndrom an. Geklagt hatten durch ein nahes Windkraftindustriegebiet gesundheitlich gesch\u00e4digte Menschen. Sie waren keine &#8222;Windkraftgegner&#8220;<\/strong>&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Der renommierte Fachanwalt <a href=\"https:\/\/www.caemmerer-lenz.de\/anwaelte\/rico-faller\/\"><strong>Dr. Rico Faller<\/strong> der Kanzlei Caemmerer\/Lenz<\/a> in Karlsruhe hat das Urteil ausgewertet. Er kommt zu dem Schluss, dass &#8211; auch ohne eine vorl\u00e4ufig direkte Auswirkung auf die deutsche Rechtssprechung &#8211; die juristische Einsch\u00e4tzung und Behandlung von Gesundheitsgefahren durch die Windkraft auf Dauer an einer W\u00fcrdigung der sich zunehmend durch laufende Forschungen erh\u00e4rtenden Fakten nicht vorbeikommen wird: <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/windkraft-in-der-kritik-klimaheilmittel-und-krankmacher-100.html\">Es gibt ein Windturbinensyndrom. Menschen k\u00f6nnen darunter massiv leiden.<\/a>  Ich gebe unten mit Dank f\u00fcr seine Zustimmung die sehr aussagekr\u00e4ftige Analyse im Wortlaut wieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorweg: <\/p>\n\n\n\n<p>Mit der endlich beginnenden juristischen Aufarbeitung der in Deutschland verbreiteten, fachlich nicht haltbaren Verharmlosung der Auswirkungen von st\u00e4ndig wiederkehrendem, pulsierendem Infraschall auf Menschen (und vermutlich auch auf entsprechend sensorisch vergleichbar ausgestattete Wildtiere) beginnt sich eine L\u00fccke zu schlie\u00dfen, die den<strong><em> <a href=\"https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/\">ganzheitlichen Naturschutz<\/a> <\/em><\/strong>in seinem Kern betrifft. <\/p>\n\n\n\n<p>Ganz besonders f\u00fcr die Industrialisierung der Landschaften mit Windkraftanlagen gilt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-vivid-green-cyan-color has-text-color has-medium-font-size\"><strong>Im Zentrum von umweltrelevanten Beeintr\u00e4chtigungen und der durch sie ausgel\u00f6sten Schutzbem\u00fchungen steht der Mensch.  Er ist zugleich <em>Betroffener<\/em> und <em>Verantwortlicher<\/em> seiner eigenen Handlungen.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Im Grunde geht es bei der Frage gesundheitlicher Sch\u00e4digung durch Windkraft um alle relevanten Schutzg\u00fcter der Verfassung: Gesundheit, k\u00f6rperliche Unversehrtheit, Schutz des beh\u00fctenden und besch\u00fctzenden Eigentums,  Schutz der Umwelt, Natur und Tiere. Alle Schutzg\u00fcter sind im weiteren Sinne mit betroffen. Denn was wir Menschen nicht zumuten wollen, kann auch f\u00fcr entprechend empfindliche Wildtiere gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Hier die Analyse des Fachanwaltes: <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><a href=\"https:\/\/www.caemmerer-lenz.de\/aktuelles-publikationen\/karlsruhe\/cour-dappel-de-toulouse-gesundheitliche-schaeden-durch-tieffrequenten-schall-und-infraschall-von-windenergieanlagen\/\"><strong>Dr. Rico Faller, 08.11.2021, auf der Homepage von Caemmerer\/Lenz:<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-vivid-red-color has-text-color has-medium-font-size wp-block-heading\">&#8222;<em>Urteil des Cour d&#8217;appel de Toulouse vom 8. Juli 2021 \u2013 20\/01384&nbsp;<\/em><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Der \u201eCour d&#8217;appel de Toulouse\u201c, ein franz\u00f6sisches Berufungsgericht, hat mit einem nun ver\u00f6ffentlichten Urteil vom 8. Juli 2021 eine obergerichtliche Entscheidung getroffen und ein Urteil des \u201eTribunal de Grande Instance\u201c aufgehoben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Es hat damit den Kl\u00e4gern, die in der N\u00e4he von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Ver\u00e4nderungen des Gesundheitszustandes gef\u00fchrt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, M\u00fcdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, \u00dcbelkeit, Nasenbluten und Schlafst\u00f6rungen. Das Berufungsgericht hat nach entsprechender \u00dcberpr\u00fcfung in seinem Urteil ausgef\u00fchrt, dass die Kl\u00e4ger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zur\u00fcckzuf\u00fchrenden sog. Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch in H\u00f6he von 128.000 \u20ac zugesprochen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Die Entscheidung d\u00fcrfte auch f\u00fcr die deutsche Rechtspraxis Bedeutung haben, auch wenn insofern keine rechtliche Bindungswirkung besteht.<\/em> (&#8230;)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Die Begr\u00fcndung des obergerichtlichen Urteils best\u00e4tigt den insofern eingetretenen Erkenntnisfortschritt der letzten Jahre (I) und d\u00fcrfte auch f\u00fcr die hier in Deutschland gef\u00fchrte Diskussion um dieses Thema Bedeutung haben (II).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-vivid-red-color has-text-color\"><strong><em>I.<br>Begr\u00fcndung<br>des \u201eCour d&#8217;appel de Toulouse\u201c<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Das Berufungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kl\u00e4ger unter dem sog. Windturbinensyndrom leiden und eine Ver\u00e4nderung ihrer Gesundheit im Sinne der WHO- Definition stattgefunden habe.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>1.<br>Die gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung habe ergeben, so das Gericht, dass bei den Kl\u00e4gern die im Zusammenhang mit Windenergieanlagen als typisch geltenden Symptome festzustellen sind: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, M\u00fcdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, \u00dcbelkeit, Nasenbluten und Schlafst\u00f6rungen. Aufgetreten sind diese Symptome nach den Feststellungen des Cour d&#8217;appel nicht sofort nach Errichtung der sechs Anlagen, sondern nach und nach im Laufe der Zeit. Bei jeder mehrt\u00e4gigen Reise der Kl\u00e4ger sind die Symptome zur\u00fcckgegangen. Mit dem Wegzug der Kl\u00e4ger aufgrund der Beeintr\u00e4chtigungen verschwanden auch die Symptome. Festgestellt hat das Gericht auch, dass der behandelnde Arzt der Kl\u00e4ger keine Auff\u00e4lligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Insbesondere wurden keine kardialen oder HNO-Anomalien festgestellt. Die Kl\u00e4ger waren, so das Berufungsgericht, keine Gegner der Errichtung der Windenergieanalgen in der N\u00e4he ihres Wohnhauses.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>2.<br>Das Grundst\u00fcck der Kl\u00e4ger befindet sich in einer l\u00e4ndlichen Gegend, unterhalb eines aus sechs Anlagen bestehenden Windparks, wobei sich die Anlagen in einer Entfernung zwischen ca. 700 m und 1.300 m zum Wohnhaus der Kl\u00e4ger befinden. Die Anlagen selbst, stellt das Berufungsgericht fest, weisen keine M\u00e4ngel auf. Die Schallemissionen seien haupts\u00e4chlich aerodynamischen und nicht mechanischen Ursprungs. Der Sachverst\u00e4ndige habe seine \u00dcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df der in Frankeich ma\u00dfgeblichen Normen (NF S 31-010 und NF S 31-11<\/em>4) <em>durchgef\u00fchrt. Diese Normen, so das Berufungsgericht, ber\u00fccksichtigen aber nur die Oktavb\u00e4nder von 125 Hz bis 4000 Hz, w\u00e4hrend die sehr niedrigen Schallfrequenzen (20 Hz bis 100 Hz) und der Infraschallbereich (unter 20 Hz) durch keine entsprechenden Normen bzw. Bestimmungen in Frankreich abgedeckt seien. Die \u00dcberpr\u00fcfung des Schalls habe zwei Ursachen ergeben: die turbulente Luftstr\u00f6mung an den Blattspitzen und die Scherung der Luft, wenn die Bl\u00e4tter vor dem Turm (Mast der Anlagen) vorbeiziehen, was zu schnellen Ver\u00e4nderungen der aerodynamischen Belastung f\u00fchrt. Dieser Schall ist, so die weiteren Feststellungen des Gerichts, je nach Windverh\u00e4ltnis nur teilweise zu h\u00f6ren. Haupts\u00e4chlich konzentriere sich der Schall auf die Terzb\u00e4nder von 6,3 Hz bis 50 Hz. Nach den vom Gericht zugrunde gelegten Angaben des Sachverst\u00e4ndigen liege der f\u00fcr das menschliche Ohr h\u00f6rbare Frequenzbereich zwischen 20 und 20.000 Hz. Der Sachverst\u00e4ndige habe, so das Gericht, mehrere Studien gepr\u00fcft und ausgewertet. Der vom erstinstanzlichen Gericht durchgef\u00fchrte Ortstermin stehe diesen Feststellungen zu den Schallimmissionen nicht entgegen, da es durchaus m\u00f6glich sei, je nach Windrichtung, nichts zu h\u00f6ren, da Infraschall nicht h\u00f6rbar sei, so der Cour d&#8217;appel.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>3.<br>Um die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Gesundheit&nbsp;\u2013&nbsp;und damit den kausalen Zusammenhang zwischen den festgestellten Erkrankungen und den Schallimmissionen&nbsp;\u2013&nbsp;zu \u00fcberpr\u00fcfen, habe sich der Sachverst\u00e4ndige auf wissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen der franz\u00f6sischen Nationalen Akademie f\u00fcr Medizin (9. Mai 2017) und der ANSES (M\u00e4rz 2017) zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall und Infraschall durch Windenergieanlagen gest\u00fctzt. Das sog. Windturbinensyndrom sei, wie das Berufungsgericht weiter ausf\u00fchrt, ein komplexes Ph\u00e4nomen, bei deren klinischer Auspr\u00e4gung mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Einige davon beziehen sich auf die Anlagen selbst, andere auf die davon Betroffenen und wieder andere auf den Kontext. So subjektiv die Symptome auch sein m\u00f6gen, so sei das sog. Windturbinensyndrom doch Ausdruck eines existenziellen Leidens, ja sogar einer psychischen Notlage, also einer Beeintr\u00e4chtigung der Lebensqualit\u00e4t. Die Symptome seien vielf\u00e4ltig:<\/em><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"has-vivid-red-color has-text-color wp-block-list\"><li><em>&#8211; &nbsp;allgemein (Schlafst\u00f6rungen, M\u00fcdigkeit, \u00dcbelkeit);<\/em><\/li><li><em>&#8211; &nbsp;neurologisch (Kopfschmerzen, Tinnitus, Gleichgewichtsst\u00f6rungen, Schwindel);<\/em><\/li><li><em>&#8211; &nbsp;psychologische (Stress, Depression, Reizbarkeit, Angst);<\/em><\/li><li><em>&#8211; &nbsp;endokrine (St\u00f6rung der Steroidhormonaussch\u00fcttung);<\/em><\/li><li><em>&#8211; &nbsp;kardiovaskul\u00e4r (hoher Blutdruck, Herzkrankheit);<\/em><\/li><li><em>&#8211; &nbsp;Sozialverhalten (Verlust des Interesses an anderen, Aggression, Umzug, Abschreibung von Immobilien)<\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Derartige Beeintr\u00e4chtigungen seien, so das Gericht, vor allem auf tiefe Frequenzen und auf Infraschall, der f\u00fcr das menschliche Ohr unh\u00f6rbar sei, zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-vivid-red-color has-text-color\"><strong><em>II.<br>Bedeutung der Entscheidung<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Mit dieser Entscheidung tr\u00e4gt der \u201eCour d&#8217;appel de Toulouse\u201c dem Rechnung, was sich aus den in den letzten Jahren zunehmenden Erkenntnissen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen und tieffrequentem Schall bzw. Infraschall ergibt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>1.<br>Aus der Sicht von Experten in diesem Bereich war es nur eine Frage der Zeit, bis der hier eingetretene Erkenntnisfortschritt die Rechtsprechung erreicht und dort insbesondere obergerichtlich Eingang in die Gerichtspraxis findet. Auch wenn die Entscheidung daher nicht&nbsp;\u201evom Himmel f\u00e4llt\u201c und keine wirkliche \u00dcberraschung darstellt, stellt sie doch eine gewisse Z\u00e4sur in der gerichtlichen Rezeption von tieffrequentem Schall und Infraschall dar.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>2.<br>Auch wenn diese Entscheidung keine rechtliche Bindungswirkung in Deutschland beanspruchen kann, gibt sie doch Veranlassung, die in der Rechtsprechung f\u00fcr ma\u00dfgeblich erachtete Frage, ob insofern ein hinreichender Erkenntnisfortschritt vorliegt, auf den Pr\u00fcfstand zu stellen. Der bisherige Stand der Rechtsprechung in Deutschland zu dieser Frage wird in dem, was das OVG Schleswig-Holstein in einem Beschluss aus j\u00fcngerer Zeit vom 27. August 2021&nbsp;\u2013&nbsp;5 MR 8\/21&nbsp;\u2013&nbsp;ausgef\u00fchrt hat, gut zusammengefasst:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color has-normal-font-size\"><em>\u201eEs gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem durch&nbsp;<\/em><em>Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Bel\u00e4stigung ausgeht. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn &#8211; wie hier &#8211; der Abstand zum Immissionsort 500 Meter \u00fcbersteigt (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.03.2020 &#8211; 5 LA 2\/19 &#8211; m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 30. Juli 2020 &#8211; 8 A 10157\/20.OVG -; OVG M\u00fcnster, Beschl. v. 29.09.2020 &#8211; 8 B 1576\/19 -).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color has-normal-font-size\"><em>Der Antragsteller benennt zwar wissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen zur Wirkung von Infraschall auf den menschlichen Organismus und zu m\u00f6glichen Gesundheitsgefahren (Artinger u.a., Gesundheitsgefahr durch die Anwendung \u00fcberholter Normen und Richtlinien zur Bewertung von Schall, generiert durch gro\u00dfe Windkraftanlagen; Voigt, Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch Infraschall &#8211; Wie ist der internationale Stand des Wissens?; Ceranna, Der unh\u00f6rbare L\u00e4rm von Windkraftanlagen &#8211; Infraschallmessungen an einem Windrad n\u00f6rdlich von Hannover). Jedoch ist nicht erkennbar, dass diese Studien zu einem gesicherten Erkenntnisfortschritt gef\u00fchrt haben (vgl. hierzu auch OVG M\u00fcnster, Beschluss vom 19. Dezember 2019 &#8211; 8 B 858\/19 &#8211;&nbsp;m.w.N.).\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Daran wird einerseits deutlich, dass die Gerichte in Deutschland bislang (noch) nicht von einem solchen Erkenntnisfortschritt ausgegangen sind. Andererseits zeigen diese Ausf\u00fchrungen, dass sich die Rechtsprechung dem Thema nicht von vornherein verschlie\u00dft. Vielmehr erweist sie sich insofern durchaus als entwicklungsoffen. Insbesondere erkennt die Rechtsprechung auch in Deutschland an, dass die bereits viele Jahre alte TA L\u00e4rm (Technische Anleitung zum Schutz gegen L\u00e4rm i.Vm. der DIN 45680) ihre Bindungswirkung verlieren muss, soweit ein hinreichender Erkenntnisfortschritt dar\u00fcber eingetreten ist, dass sie nicht das abbildet, was von den ihr unterfallenden Anlagen tats\u00e4chlich emittiert wird. In Frankreich sind es die Normen NF S 31-010 und NF S 31-114, die die kritischen Frequenzen im tieffrequenten Bereich und im Infraschallbereich nicht hinreichend ber\u00fccksichtigen&nbsp;\u2013&nbsp;in Deutschland ist es die TA L\u00e4rm in&nbsp;Verbindung mit der DIN 45680. Der \u201eCour d&#8217;appel de Toulouse\u201c hat daraus nun die Konsequenzen<\/em> <em>gezogen, die auch in Deutschland anstehen, und zwar durchaus auf der Linie der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung, die, wie gezeigt, insofern entwicklungsoffen gegen\u00fcber Erkenntnisfortschritten ist und dies auch sein muss. Denn das Immissionsschutzrecht ist nicht statisch, sondern dynamisch.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\">3.<br>Diese Dynamik ist unerl\u00e4sslich, da das Immissionsschutzrecht nur so der staatlichen Schutzpflicht, die das Grundgesetz verlangt, gen\u00fcgen kann. Dass bei Gefahren f\u00fcr die Gesundheit selbst bei noch bestehenden Erkenntnisdefiziten die staatliche Schutzpflicht aktiviert ist, hat etwa das Bundesverwaltungsgericht unter anderem in seinem Urteil vom 21. M\u00e4rz 1996&nbsp;\u2013&nbsp;4 C 9\/95&nbsp;\u2013, juris Rn. 36, zum Ausdruck gebracht:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color has-normal-font-size\"><em>\u201eDer Gesetzgeber hat Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten. Er darf durch sein&nbsp;<\/em><em>Verhalten die Gesundheit des einzelnen nicht verletzen. Dem Staat obliegt dar\u00fcber hinaus im Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine grundrechtliche Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 39, 1 &lt;41&gt;; 46, 160 &lt;164&gt;; 49, 89 &lt;142&gt;; 56, 54 &lt;73 f.&gt;; 88, 203 &lt;251&gt;).&nbsp;<\/em><em>[&#8230;] Vielmehr gebietet die grundrechtliche Schutzpflicht dem Staat,&nbsp;<\/em><em>sich durch geeignete Ma\u00dfnahmen sch\u00fctzend vor den einzelnen zu stellen, wenn f\u00fcr&nbsp;<\/em><em>diesen die Gefahr einer Sch\u00e4digung der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit besteht. [&#8230;]<\/em><em>Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten &#8222;entschuldigen&#8220;. Dies ist bereits dann nicht zul\u00e4ssig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitssch\u00e4dlichkeit mu\u00df nicht erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszul\u00f6sen. Auch Gesundheitsgef\u00e4hrdungen &#8211; werden sie erkannt oder als im Risikobereich liegend f\u00fcr hinreichend wahrscheinlich angesehen &#8211; verpflichten zum Handeln. Auch hier m\u00f6gen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat mu\u00df ihnen &#8211; etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten &#8211; durch Sicherheitsmargen zu&nbsp;<\/em><em>begegnen suchen.\u201c&nbsp;<\/em><em>[Hervorh. d. d. Verf.]<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Zum gleichen Ergebnis f\u00fchrt die Anwendung des im Verfassungsrecht ma\u00dfgeblichen Grundsatzes der gegenl\u00e4ufigen Proportionalit\u00e4t:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color has-normal-font-size\"><em>\u201eDie Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts wurden in der&nbsp;Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur dann abgesenkt, wenn der Staat durch eine verwaltungsrechtliche Genehmigung der potentiell gef\u00e4hrlichen Anlage gleichsam eine Art Garantenstellung \u00fcbernommen hat, sondern auch und gerade dann, wenn die Gef\u00e4hrdung einer Vielzahl von Menschen und die Rangh\u00f6he&nbsp;der in Betracht kommenden Grundrechte dies gebietet.\u201c [Maunz\/D\u00fcrig\/Di Fabio, 91.&nbsp;EL April 2020, GG Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 Rn. 91; Hervorh. d. d. Verf.]<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Das gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass das Immissionsschutzrecht nicht nur eine Schutzpflicht, sondern auch eine (noch fr\u00fcher ansetzende) Vorsorgepflicht beinhaltet (\u00a7 5 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG). Aus diesen Gr\u00fcnden d\u00fcrfte das Urteil des&nbsp;\u201eCour d&#8217;appel de Toulouse\u201c&nbsp;auch in Deutschland Veranlassung geben, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em>Caemmerer Lenz<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><strong><em>RA Dr. Rico Faller    Fachanwalt f\u00fcr Verwaltungsrecht<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em><strong>Douglasstra\u00dfe 11-15 76133 Karlsruhe<br>Telefon +49 721 91250-615 Telefax +49 721 91250-22<\/strong>; rfaller@caemmerer-lenz.de<\/em>&#8222;<\/p>\n\n\n\n<p>Um das hier unter juristischem Gesichtspunkt besprochene Urteil <em><strong>faktisch <\/strong><\/em>einzuordnen, gebe ich ganz bewusst einen ausgesuchten Blick auf den Erkenntnisstand und den l\u00e4ngst erkannten Handlungsbedarf f\u00fcr eine tiefere Befassung, wie sie von deutschen Beh\u00f6rden und Politikern ganz offensichtlich nicht wahrgenommen werden: <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Welche Hinweise werden in Deutschland ignoriert ?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr meine Leser im Folgenden der Hinweis auf eine in ihren Schlussfolgerungen lesenswerte, wenn auch umstrittene Review-Studie zu Befunden, die in Deutschland von der Politik, der Windkraftbranche, ihren Unterst\u00fctzungsverb\u00e4nden wie BUND, Greenpeace oder NABU und leider auch von den meisten Medien ignoriert werden. Gerade dann, wenn &#8211; ohnehin zaghaft kleine -Mindest-Abst\u00e4nde von Windenergieanlagen zu Wohnst\u00e4tten des Menschen, aber auch zu wertvoller Naturlandschaft, Schutzgebieten und den Brut- und Lebensst\u00e4tten der Wildtiere mit immer sch\u00e4rferer Aggressivit\u00e4t seitens der Windkraftbranche bek\u00e4mpft werden, ist ein Blick auf den wachsenden Erkenntnisstand &#8211; <strong>bei aller Vorsicht angesichts von Wissensl\u00fccken<\/strong> &#8211; dringend. Immerhin findet sich im Folgenden eine klare Unterst\u00fctzung der in Bayern st\u00e4ndig von SPD, GR\u00dcNEN, der Windkraftbranche mit ihren Unterst\u00fctzern <a href=\"https:\/\/www.bund-naturschutz.de\/pressemitteilungen\/fuenf-jahre-10-h-regelung-gegen-die-windenergie-in-bayern\">wie BUND angegriffenen sogenannten <strong>10-H-Regel<\/strong><\/a>. Diese Unterst\u00fctzung der 10-H-Regel entspricht der ethisch fundierten Heuristik der Vorsicht (fundiert in Hans Jonas Verantwortungsethik).<\/p>\n\n\n\n<p>Zur l\u00e4rmenden Bek\u00e4mpfung von Mindestabst\u00e4nden siehe auch <strong><em><a href=\"https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/?page_id=86\">Naturschutz und  Windkraft<\/a><\/em><\/strong> (und dortige Unterseiten) und die ausf\u00fchrliche Aufarbeitung in meinem <a href=\"https:\/\/www.bod.de\/buchshop\/windkraftindustrie-und-naturschutz-wolfgang-epple-9783753416991\">Buch zum Konflikt<\/a> (Epple 2021).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong><a href=\"https:\/\/www.asu-arbeitsmedizin.com\/wissenschaft\/wissenschaftliche-grundlagen-fuer-eine-bewertung-gesundheitlicher-risiken-infraschall\">Hier nun zu den Hintergrund-Fakten<\/a><\/strong> &#8211; <strong><a href=\"https:\/\/www.asu-arbeitsmedizin.com\/wissenschaft\/wissenschaftliche-grundlagen-fuer-eine-bewertung-gesundheitlicher-risiken-infraschall\">die hier erw\u00e4hnte \u00dcbersichtsstudie ist frei zug\u00e4nglich<\/a><\/strong><\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"has-normal-font-size wp-block-heading\"><\/h4>\n\n\n\n<p>Ich gebe hier Fazit und Schlussfolgerungen aus einer heftig bek\u00e4mpften Studie wieder; den kompletten Artikel mit Literaturverzeichnis finden Sie hier:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"has-normal-font-size wp-block-heading\"><strong> <\/strong><a href=\"https:\/\/www.asu-arbeitsmedizin.com\/wissenschaft\/wissenschaftliche-grundlagen-fuer-eine-bewertung-gesundheitlicher-risiken-infraschall  \">https:\/\/www.asu-arbeitsmedizin.com\/wissenschaft\/wissenschaftliche-grundlagen-fuer-eine-bewertung-gesundheitlicher-risiken-infraschall  <\/a><\/h4>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2021; 56: 420\u2013430<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>Infraschall aus technischen Anlagen \u2013 Wissenschaftliche Grundlagen f\u00fcr eine Bewertung gesundheitlicher Risiken<\/em><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em><strong>W. Roos (Prof. Dr. em.)<sup>1<\/sup><\/strong>  <strong><sup> &nbsp;<\/sup>C. Vahl (Prof. Dr. em.)&nbsp;<sup>2<\/sup><\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em><sup>1<\/sup>Institut f\u00fcr Pharmazie (Direktor: Prof. Dr. Karsten M\u00e4der), Universit\u00e4t Halle-Wittenberg<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em><sup>2<\/sup>Klinik und Poliklinik f\u00fcr Herz- und Gef\u00e4\u00dfchirurgie (Direktor: Prof. Dr. Hendrik Treede), Universit\u00e4tsmedizin Mainz<\/em>  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\">(\u2026)<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color has-medium-font-size wp-block-heading\"><strong><em>Fazit und Schlussfolgerungen<\/em><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>Angriffspunkte f\u00fcr Infraschall<\/em><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Die verf\u00fcgbaren wissenschaftlichen Daten weisen darauf hin, dass Infraschall im Menschen wie im S\u00e4ugetier (Versuchstier) als Stressor bewertet wird. Der Organismus antwortet mit Anpassungs- und Abwehrreaktionen, deren Grundelemente auch f\u00fcr andere Stressoren bekannt sind. Die heute bekannten Wirkungen beinhalten:direkte Sch\u00e4digungen von Zellen und Organen undSt\u00f6rungen von Signalketten, deren Information im Gehirn bewertet wird.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Angriffspunkte f\u00fcr sch\u00e4digende Wirkungen von Infraschall wurden auf allen Ebenen des S\u00e4ugetierorganismus gefunden.Auf zellul\u00e4rer Ebene wurde die St\u00f6rung von Membranprozessen nachgewiesen. Es wird damit nicht allein die Funktion einzelner Zellen beeintr\u00e4chtigt, sondern auch ihr Zusammenwirken im Gewebe, wie bei der Mikrozirkulation, der Muskelkontraktion oder dem neuronalen Transfer von Signalen. Entsprechende Belege stammen fast ausschlie\u00dflich aus Tierversuchen. Das hohe Ma\u00df an \u00c4hnlichkeit zwischen den subzellul\u00e4ren Mechanismen, die in der Evolution der S\u00e4ugetiere konserviert wurden, macht \u00e4hnliche Sch\u00e4den auch an menschlichen Zellen wahrscheinlich.Das Herz-Kreislauf-System reagiert auf Infraschall auf zwei Ebenen: Es kommt zu St\u00f6rungen der f\u00fcr die Kontraktion erforderlichen Membranprozesse und der Mikrozirkulation im Myokardgewebe, mit dem Ergebnis einer verminderten Durchblutung und Effizienz des Herzmuskels. Hinzu kommt die zentral koordinierte Stressabwehr (s.o.), die einen Abfall der Herzfrequenz bei steigendem Blutdruck und vermindertem Herzzeitvolumen bewirkt. Im Ergebnis entsteht das Bild einer beginnenden Herzinsuffizienz.Auf die Signalsysteme im Innenohr, vor allem das Gleichgewichtssystem und die \u00e4u\u00dferen Haarzellen wirkt Infraschall als St\u00f6rsignal, das nicht mit den Kontroll- und Ausgleichsmechanismen koordiniert ist, die \u00fcblicherweise k\u00f6rperliche Bewegungen begleiten (wie die visuelle Wahrnehmung und die Druckrezeptoren von Muskeln und anderen Organen). Dadurch entsteht ein Krankheitsbild \u00e4hnlich einer Kinetose.Im Gehirn erfolgt die Perzeption von Infraschall in definierten Bereichen, die an der Kontrolle autonomer Funktionen (u.\u2009a. Atemfrequenz und Blutdruck) und an der emotionalen Kon\u00adtrolle beteiligt sind. Die Aktivierung dieser Areale geschieht ohne bewusste Wahrnehmung. Dies kann erkl\u00e4ren, warum die Einwirkung von Infraschall im Schlaf zu einer Vielzahl von stress\u00ad\u00e4hnlichen Symptomen f\u00fchrt. Es ist noch unklar, welche konkreten peripheren Rezeptoren und Signalwege die Information zur Aktivierung dieser Gehirnareale liefern.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>Windenergieanlagen: reale Gefahren und Studienobjekte<\/em><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Zwischen den hier dargestellten Ergebnissen an Testpersonen beziehungsweise Versuchstieren und den vielfach berichteten realen Erkrankungen, die im Umfeld von Infraschallgeneratoren auftreten, gibt es naheliegende Bez\u00fcge, oft aber keine geschlossene Kausalkette. Dies gilt besonders f\u00fcr Windenergieanlagen, deren Zahl in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen hat. Praxis\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte sch\u00e4tzen aufgrund eigener Diagnosen eine Mindestanzahl von ca. 180\u2009000 Erkrankten in der Umgebung dieser Anlagen (Kaula 2019). Zugleich wurden in den letzten Jahren mehrere epidemiologische Studien ver\u00f6ffentlicht, die im Wesentlichen keine negativen Wirkungen des von Windanlagen emittierten Infraschalls auf Anwohner finden. F\u00fcr diese Diskrepanzen gibt es anschauliche Gr\u00fcnde.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>Studien mit Testpersonen fehlt oft Relevanz f\u00fcr gesundheitliche Risikofaktoren<\/em><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Aktuelle Studien, die im Auftrag von Regierungen und Planungsbeh\u00f6rden unternommen wurden, zeigen erhebliche Beschr\u00e4nkungen des experimentellen oder statistischen Vorgehens im kritischen Frequenzbereich. Zum Beispiel werden bekannte, potenziell gesundheitsgef\u00e4hrdende Parameter des von Windanlagen emittierten In\u00adfraschalls von der Anwendung oder der Auswertung ausgeschlossen:Epidemiologische Studien aus D\u00e4nemark (Poulsen et al., mehrere Publikationen 2018 und 2019) fanden keine statistischen Zusammenh\u00e4nge zwischen der Schallemission aus Windanlagen und bestimmten Erkrankungen (Sch\u00e4den des Herz-Kreislauf-Systems, Diabetes, Bluthochdruck und Fehlgeburten) bei Anwohnern. Dabei wurden die erhobenen Gesundheitsdaten mit den am jeweiligen Wohnort gemessenen Schalldruckpegeln verglichen. Diese Bezugspunkte wurden nach der so genannten A-Bewertung gemessen, das hei\u00dft im Bereich oberhalb von 20&nbsp;Hz. Der Infraschall aus den Windanlagen (und damit auch die Peaks zwischen 1 und 8 Hz, vgl. Abb.&nbsp;1) wurde also generell nicht erfasst und das durch ihn m\u00f6glicherweise verursachte Gesundheitsrisiko war damit nicht Gegenstand der Analyse.Ein von der finnischen Regierung beauftragtes wissenschaft\u00adliches Konsortium kommt zu dem Ergebnis, der aus Windanlagen emittierte Infraschall sei nicht die Ursache f\u00fcr die Gesundheitsprobleme, die von den Anwohnern mehrerer Windparks im Umkreis von ca. 2,5&nbsp;km berichtet wurden (Maijala et al. 2020). In dieser Studie wurden Infraschallfrequenzen auch unter 8&nbsp;Hz erfasst, jedoch in Form von Terzspektren. Letztere bestehen aus Mittelwerten des Schalldrucks \u00fcber festgelegte Frequenzbereiche jeweils vom Umfang einer Terz. Durch die Mittelwertbildung haben die von Windanlagen ausgehenden, steilen Peaks des Schalldrucks, die bei charakteristischen, von der Drehzahl abh\u00e4ngigen Frequenzen auftreten (s.&nbsp;Abb.&nbsp;1), nur einen geringen Einfluss auf das Messergebnis. Damit wurde die f\u00fcr gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen h\u00f6chstwahrscheinlich entscheidende Signatur \u201egegl\u00e4ttet\u201c. Erwartungsgem\u00e4\u00df zeigten die Anwohner keine wesentlichen Beschwerden, auch wenn der aufgezeichnete Schall im Blindversuch f\u00fcr einige Minuten auf sie einwirkte.Im Auftrag des Bundesumweltamts fand in Deutschland eine experimentelle Studie statt (UBA 2020), bei der Testpersonen mit Infraschall (3\u201318&nbsp;Hz) in Form von Sinuswellen beschallt wurden. Dieser \u201eartreine\u201c, das hei\u00dft k\u00fcnstlich hergestellte und vereinfachte Infraschall kommt nach eigener Aussage in der Praxis kaum vor, so dass zur Wirkung von Infraschall aus realen Quellen, etwa den pulsierenden Emissionen von Windanlagen, keine Aussagen m\u00f6glich sind. Gleichwohl empfanden alle Testpersonen den nur 30&nbsp;min einwirkenden, sinusf\u00f6rmigen Infraschall im Blindversuch als bel\u00e4stigend, ohne dass dies in physiologischen Daten (Blutdruck, Puls, EEG) zum Ausdruck kam.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Der letzte Fall bietet zugleich ein Beispiel f\u00fcr die geringe Aussagekraft von Studien, die eng begrenzte Einwirkzeiten benutzen. Dadurch bleiben Wirkungen unerkannt, die in der Realit\u00e4t bei l\u00e4ngerer oder chronischer Einwirkung auftreten. Ein sch\u00e4digendes Agens entwickelt bei chronischer Belastung eine vielfach h\u00f6here pathophysiologische Wirkung als bei kurzzeitiger Exposition. Anpassungsreaktionen sind meist nur dann erfolgreich, wenn ausreichende Erholungsphasen gegeben sind. Deshalb ist die chronische Einwirkung von Infraschall im Schlaf als besonders problematisch zu bewerten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>Das besondere Gesundheitsrisiko des von Windanlagen ausgehenden Infraschalls<\/em><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Da f\u00fcr Windanlagen die weitaus meisten Daten von Infraschallexponierten Personen vorliegen, sind sie zu einem geeigneten Stu\u00addienobjekt zur Untersuchung der Infraschallwirkungen aus modernen Quellen geworden (\u00dcbersicht bei Roos 2019).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Ausgangspunkt sind bekannte und in den letzten Jahren zunehmend ge\u00e4u\u00dferte Beschwerden von Anwohnern. Ausgehend vom Leitsymptom einer hochgradigen Schlafst\u00f6rung entwickeln sich Schwindelanf\u00e4lle, Angstgef\u00fchle, verminderte Atemfrequenz, Depressionen und Hypertonie (Kaula 2019; Stelling 2015). Eine Folge des Schlafmangels ist der Anstieg des Stresshormons Cortisol (Minkel et al 2014). Wegen der geringen Spezifit\u00e4t der Einzelsymptome und individuell unterschiedlicher Sensibilit\u00e4t ist Infraschall aus den Windanlagen oft nicht ohne weiteres als Ursache erkennbar (z.\u2009B. Kamp u. Berg 2018), so dass eine Absch\u00e4tzung der Pr\u00e4valenz (s.\u2009o.) vermutlich zu geringe Werte liefert.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Vergleichende Untersuchungen, etwa zwischen rotierender und abgeschalteter Anlage oder zwischen exponiertem und nichtexponiertem Wohnort, f\u00fchrten zu der Erkenntnis, dass rasche \u00c4nderungen des Schalldrucks das eigentliche Gefahrenpotenzial darstellen und weniger dessen Absolutwerte. W\u00e4hrend pulsfreies Infraschallrauschen (aus nat\u00fcrlichen Quellen oder dem Hintergrund nach dem Abschalten emittierender Anlagen) nicht bel\u00e4stigend wirkt, l\u00f6sen fluktuierende, abrupte Druck\u00e4nderungen sehr wahrscheinlich die genannten Beschwerden von Anwohnern aus (Stelling 2015; Dooley u. Metelka 2014; Palmer 2017). Deshalb muss bei der Beurteilung einer Gesundheitsgefahr der oft erhebliche, durch den Wind selbst verursachte Schalldruck (der bei ruhender Anlage messbar ist), von der pulshaltigen Emission der rotierenden Anlage unterschieden werden (s. Bildunterschrift Abb.&nbsp;1).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Die von Anwohnern von Windanlagen beklagten Erkrankungen weisen auf k\u00f6rperliche Sch\u00e4den und Reaktionen hin, die sich in gef\u00e4hrlicher N\u00e4he zu den genannten, experimentell ermittelten Wirkungen von Infraschall abspielen:Schwindelanf\u00e4lle und der Eindruck einer Kinetose (See- oder Reisekrankheit) sind aufgrund der Reizung der otolithischen Zellen des Gleichgewichtssystems erkl\u00e4rbar.Hochgradiger Schlafmangel und die Stresseffekte bei autonomen Funktionen (Blutdruckanstieg, Atemdepression) und bei der emotionalen Kontrolle (Angst, Depression, Gereiztheit) sind kompatibel mit der Aktivierung distinkter Gehirnbereiche im Unterbewusstsein.Die vielfach berichteten Herz-Kreislauf-Probleme sind sehr wahrscheinlich durch die genannten Stressreaktionen verursacht. Die experimentell gefundene Verminderung der Kontraktionskraft des Herzmuskels sollte als weiterer Risikofaktor beachtet werden, auch wenn der Nachweis an Erkrankten noch aussteht.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>Forschungs- und Regelungsbedarf<\/em><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Die vorgenannten Angriffspunkte und Wirkungen auf verschiedene biologische Systeme begr\u00fcnden aus \u00e4rztlicher Sicht ein substanzielles Gesundheitsrisiko f\u00fcr Infraschall-exponierte Personen. Gleichwohl sind naheliegende, kausale Zusammenh\u00e4nge teilweise l\u00fcckenhaft und nur durch weitere Forschung zu schlie\u00dfen. Es w\u00e4re jedoch fahrl\u00e4ssig, den noch bestehenden Mangel an geeigneter Forschung als Hinweis auf ein geringes oder fehlendes Gefahrenpotenzial von Infraschall aus Windanlagen zu werten, wie es leider vielfach geschieht ( LUBW 2016; UBA 2016, 2020). Die Gesamtschau der heute gesicherten Erkenntnisse \u2013 einschlie\u00dflich der noch unvollst\u00e4ndigen Daten \u2013 begr\u00fcndet die Sorge vor ernsthaften Gesundheitsrisiken. Es geh\u00f6rt zu den Grunds\u00e4tzen pr\u00e4ventiver Medizin, gesundheitliche Bedrohungen im Entstehen zu erkennen und abzustellen, bevor negative Wirkungen eskalieren.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Dringliche Forschungsziele sind unter anderem:die Wirkung realer Emissionen von Infraschallquellen auf Testpersonen und Versuchstiere, einschlie\u00dflich des Gefahrenpotenzials der steilen Druckimpulse aus Windanlagen,die Erstellung quantifizierbarer Zusammenh\u00e4nge von Ursache und Wirkung, das hei\u00dft Schall-Druck-Wirkungskurven f\u00fcr Leitkriterien wie Schlafqualit\u00e4t, Blutdruck, Aktivierung bestimmter Gehirnbereiche etc.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Neben dem noch in mehreren Kilometern Entfernung messbaren Infraschall gehen von Windanlagen auch Emissionen im Nahbereich (wenige hundert Meter) aus, vor allem h\u00f6rbarer Schall und der Schattenwurf der Rotorbl\u00e4tter. Es ist bekannt, dass diese Stressfaktoren ebenfalls zu psychischen und k\u00f6rperlichen Reaktionen von Anwohnern f\u00fchren. Ungekl\u00e4rt ist die Frage, inwieweit dadurch die Infraschall-verursachten Reaktionen verst\u00e4rkt oder modifiziert werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>So lange potenziell negative Wirkungen von WEA auf den Menschen nicht quantifiziert werden k\u00f6nnen, ist der in Bayern g\u00fcltige Sicherheitsabstand zu Wohnsiedlungen in 10facher Anlagenh\u00f6he eine sinnvolle Untergrenze f\u00fcr die Planung. Das Abklingen des Leitsymptoms \u201ehochgradige Schlafst\u00f6rung\u201c mit der Entfernung von WEA ist seit Jahren dokumentiert (Paller 2016). Gelegentliche Aussagen, der Schall einer Windanlage und die Bel\u00e4stigung von Anwohnern h\u00e4nge nicht ma\u00dfgeblich vom Abstand ab (z.\u2009B. Baumgart 2020), sind nicht belegt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Voraussetzung f\u00fcr die sachgerechte Bewertung des Gesundheitsrisikos ist die Gewinnung ausreichender Daten. Bisher behindern dies die Messvorschriften der TA L\u00e4rm, die den besonders kritischen Bereich zwischen 1 und 8&nbsp;Hz ausklammern. Bei der jetzt anstehenden Neufassung sollten Messungen in diesem Frequenzbereich als verbindlich festgelegt werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Die Bewertung von Infraschallwirkungen muss unabh\u00e4ngig von der H\u00f6r- beziehungsweise Wahrnehmungsschwelle des Menschen erfolgen. Letztere sind als Schallpegel definiert, die 50\u2009% beziehungsweise 90\u2009% der Menschen nicht mehr h\u00f6ren, und spiegeln die Empfindlichkeit der Wahrnehmung in der Cochlea wider. Wie hier gezeigt, erfolgen Infraschall-bedingte Sch\u00e4digungen und Stressantworten \u00fcber grunds\u00e4tzlich andere Strukturen und Mechanismen. Die Tat\u00adsache, dass die Infraschallemissionen von Windanlagen meist deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen, macht sie nicht weniger problematisch, unter anderem wegen der hohen Empfindlichkeit des Gleichgewichtssystems (s.o.).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>In der Diskussion um die Akzeptanz von Windanlagen wird gelegentlich behauptet, die Stressreaktionen mancher Anwohner beruhten auf einem Nocebo-Effekt, das hei\u00dft einer negativen Erwartungshaltung (Voreingenommenheit) gegen\u00fcber Windanlagen und weniger auf den k\u00f6rperlichen Wirkungen der Schallexposition (Farboud et al. 2013; Crichton et al. 2014, 2015). Diese Aussagen gr\u00fcnden sich auf Nachweise an Testpersonen, die bei negativer Erwartungshaltung (erfragt oder experimentell provoziert) st\u00e4rkere Bel\u00e4stigungen durch Windanlagen empfinden als bei positiver Einstellung. Psychogene Ver\u00e4nderungen m\u00f6gen eine Rolle bei der Konfrontation von Anwohnern mit den auch optisch bedr\u00e4ngenden Windanlagen spielen und somatisch bedingte Sch\u00e4digungen modifizieren. Sie erkl\u00e4ren nicht die Erkrankungen beziehungsweise Risiken, die von objektiv festgestellten Angriffspunkten in Gleichgewichtssystem, Gehirn und Herz von Testpersonen und Versuchstieren ausgehen. Auch Stress-und Vermeidungsreaktionen von Wildtieren gegen\u00fcber Windanlagen (Agnew et al. 2016; Lopucki et al. 2018) sprechen gegen diese Annahme. Solange f\u00fcr experimentell dokumentierte Wirkungen und die von Anwohnern berichteten Erkrankungen keine Dosis(Energie)-Wirkungs-Kurven vorhanden sind, ist es zu fr\u00fch, das Ausma\u00df der Beteiligung eines Nocebo-Effekts festzustellen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color\"><em>Abschlie\u00dfend sei daran erinnert, dass ein kurzzeitig beherrschbarer Stressor durch wiederholte Anwendung ein hohes Gefahrenpotenzial gewinnen kann: Ein Wassertropfen, der auf die Stirn eines Menschen f\u00e4llt, ist f\u00fcr sich genommen eine Bagatelle. Tropft aber alle 30 Sekunden ein Wassertropfen auf die Stirn eines Menschen, so kann es sich um eine Methode der Folter handeln.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color has-normal-font-size\"><em><strong>Danksagung:<\/strong>&nbsp;Die Autoren danken Frau Dr. L. Ascone und Frau Prof. Dr. S. K\u00fchn, Universit\u00e4tsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie, f\u00fcr die kritische Durchsicht des Manuskripts.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-green-cyan-color has-text-color has-normal-font-size\"><em><strong>Interessenkonflikt:<\/strong>&nbsp;Beide Autoren geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberfl\u00fcssig zu erw\u00e4hnen, dass von den Bef\u00fcrwortern einer  weiteren Windkraftindustrialisierung im Verein mit<a href=\"https:\/\/www.bund-naturschutz.de\/pressemitteilungen\/fuenf-jahre-10-h-regelung-gegen-die-windenergie-in-bayern\"> lautstarken K\u00e4mpfern gegen 10-H<\/a> diese in der \u00dcbersichtsstudie zusammen getragenen Befunde geleugnet werden. <strong>Wobei es im jetzigen Stand des Erkenntnisprozesses nicht darum geht, noch nicht vollst\u00e4ndig gesicherte Hinweise auch dieser Studie bereits als unumst\u00f6\u00dfliche Fakten zu \u00fcbernehmen.<\/strong> Es geht um die angemessene, verfassungsrechtlich gebotene und wissenschaftlichen Anforderungen gen\u00fcgende Auseinandersetzung mit ernst zu nehmenden Hinweisen auf gesundheitliche Gefahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf weitere \u00dcbersichtsstudien weise ich hin:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-vivid-red-color has-text-color\"><em><strong>Evans, A. (2021)<\/strong>:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.environmentmed.org\/article.asp?issn=2468-5690;year=2021;volume=6;issue=4;spage=109;epage=110;aulast=Evans;type=0\">Wind turbines and adverse health effects: Applying Bradford Hill\u2019s criteria for causation by Anne Dumbrille, Robert McMurtry, and Carmen Krogh \u2013 \u201aBig noises: Tobacco and Wind\u2018 .Environ Dis 2021;6:109-10<\/a><\/em>&nbsp;.&nbsp;<em><a href=\"https:\/\/www.environmentmed.org\/article.asp?issn=2468-5690;year=2021;volume=6;issue=4;spage=109;epage=110;aulast=Evans;type=0\">Alun Evans, Centre for Public Health, The Queen\u2019s University of Belfast, Institute of Clinical Science B, Belfast, United Kingdom<\/a><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><a href=\"https:\/\/www.environmentmed.org\/article.asp?issn=2468-5690;year=2021;volume=6;issue=3;spage=65;epage=87;aulast=Dumbrille\"><strong>Dumbrille A, McMurtry RY, Krogh CM<\/strong>. (2021): Wind turbines and adverse health effects: Applying Bradford Hill\u2019s criteria for causation. Environ Dis 2021;6:65-87<\/a><\/em> <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vereinfachung eines komplexen Problems durch Volker Quaschning <\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Unter der \u00dcberschrift:&nbsp;<strong><em><a href=\"https:\/\/utopia.de\/volker-quaschning-im-interview-269346\/\">Krank durch Infraschall? Kompletter Nonsens<\/a><\/em><\/strong>&nbsp;\u00e4u\u00dfert sich Volker Quaschning zu einem hochkomplexen Teilbereich der Windkraftproblematik in einem Interview vom 08. November 2021 f\u00fcr das <em>Portal &#8222;Utopia&#8220;.<\/em>  In der Echokammer der Erneuerbaren und in den Medien wird vielfach nachgesprochen, was eines Lehrers an eine deutschen Hochschule gleichwohl angesichts grober Simplifizierung kaum w\u00fcrdig ist. Kostprobe, Quaschning w\u00f6rtlich (fette Hervorhebung WE): <a href=\"https:\/\/utopia.de\/volker-quaschning-im-interview-269346\/\">\u201e<em>F\u00fchrt man sich nun vor Augen, dass der Infra-Schall im PKW deutlich gr\u00f6\u00dfer ist, wird der Mythos vom Windrad, das Menschen krank macht, vollst\u00e4ndig entzaubert.&nbsp;<strong>Ich k\u00f6nnte mich f\u00fcnf bis zehn Jahre vor eine Windkraftanlage stellen und bekomme die gleiche Schallbelastung ab wie bei einer dreist\u00fcndigen Autofahrt.&nbsp;<\/strong>Daher ist das aus wissenschaftlicher Sicht kompletter Nonsens.\u201c&nbsp;<\/em><\/a>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Vergleich des Infraschalls im PKW mit dem von  Windkraftanlagen wird \u00fcberall und immer wieder gef\u00fchrt. Er ist h\u00f6chst fragw\u00fcrdig.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Erlauben Sie mir, liebe Leser, daher eine Schlussfrage: <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wann wird Deutschland wach?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland inzwischen von allen Protagonisten &#8211; einer der <a href=\"https:\/\/utopia.de\/volker-quaschning-im-interview-269346\/\">Wortf\u00fchrer ist Quaschning, auch und gerade im erw\u00e4hnten Interview &#8211;  der Energiewende von einer Ver-X-fachung des Zubaus der Windkraft<\/a> ausgegangen wird, um damit angeblich die &#8222;Klimaziele&#8220; und &#8222;Klimaneutralit\u00e4t&#8220; zu erreichen, darf man mit Hinblick auf die sehr einseitige Rezeption des sogenannten <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/e\/rs20210324_1bvr265618.html\">Klima-Urteils des BVerfG vom 24.03.2021<\/a> gespannt sein, wie sich Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in Deutschland mit der zumindest nicht eindeutigen Faktenlage zur Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch Windkraft und mit der Sicht der Justiz in unserem Nachbarland Frankreich auseinandersetzen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Die  Konflikte um das Eindringen der Windkraft in die letzten wertvollen Natur- und Kulturlandschaften werden sich nach den j\u00fcngsten Ank\u00fcndigungen aller politisch verantwortlichen Parteien (au\u00dfer der AfD) weiter versch\u00e4rfen. Sie werden sich nicht auf dem Wege von almosen\u00e4hnlicher finanzieller Beteiligung betroffener Gemeinden l\u00f6sen lassen, wenn gleichzeitig immer mehr Menschen klar wird, dass auf dem R\u00fccken von Landbev\u00f6lkerung und Natur ein brachialer Siegeszug einiger Weniger (Projektierer, Betreiber, Verp\u00e4chter, bestellte Gutachter) politisch von oben herab ausgel\u00f6st werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p> Im Rechtsstaat  ist <em><strong>G\u00fcterabw\u00e4gung<\/strong><\/em> und <strong><em>rechtstreues Handeln <\/em><\/strong>von Politik und Verwaltung die Grundlage f\u00fcr Frieden und Gerechtigkeit. Auf diesen Pr\u00fcfstand muss nach dem Klima-Urteil des BVerfG die Energiewende, die mit der politisch angek\u00fcndigten &#8222;Entfesselung&#8220; des Eingriffhandelns der Windkraftindustrie  vollends aus dem Ruder zu laufen droht. Die Vermeidung von Gesundheitssch\u00e4den und Sch\u00e4den an der Natur &#8211; auch im Rahmen und durch Ma\u00dfnahmen der Energiewende &#8211; ist nicht nur aus dem Blickwinkel des ganzheitlichen Naturschutzes rechtlich bindender Auftrag aus der Verfassung &#8211; und damit zentrales Gebot der <a href=\"https:\/\/naturschutz-initiative.de\/images\/PDF2021\/Generationengerechtigkeit.pdf\">Generationengerechtigkeit.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"921\" height=\"1024\" src=\"https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Knock_Rysumer_Nacken_WKA_Austausc-h_von_Muehlenfluegel_01Sept2021-921x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-5022\" srcset=\"https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Knock_Rysumer_Nacken_WKA_Austausc-h_von_Muehlenfluegel_01Sept2021-921x1024.jpg 921w, https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Knock_Rysumer_Nacken_WKA_Austausc-h_von_Muehlenfluegel_01Sept2021-270x300.jpg 270w, https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Knock_Rysumer_Nacken_WKA_Austausc-h_von_Muehlenfluegel_01Sept2021-768x854.jpg 768w, https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Knock_Rysumer_Nacken_WKA_Austausc-h_von_Muehlenfluegel_01Sept2021-1381x1536.jpg 1381w, https:\/\/wolfgangepplenaturschutzundethik.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Knock_Rysumer_Nacken_WKA_Austausc-h_von_Muehlenfluegel_01Sept2021-1841x2048.jpg 1841w\" sizes=\"(max-width: 921px) 100vw, 921px\" \/><figcaption>Austausch von Rotorbl\u00e4ttern im <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Windpark_Rysumer_Nacken\">Windindustriegebiet &#8222;Rysumer Nacken&#8220;<\/a>, in der N\u00e4he von Emden\/Ostfriesland; September 2021. Foto: Eilert Vo\u00df. Es stellt sich die Frage, inwieweit Emissionen solcher Anlagen auf Dauer gesundheitlich sowohl f\u00fcr Menschen als auch f\u00fcr die Wildtiere eine entscheidend negative Rolle spielen &#8211; zumal neuere Windenergieanlagen noch gewaltigere Dimensionen haben und das Eindringen der  Windindustrie h\u00e4ufig mit weiterer Industrialisierung der Landschaft in vormals wenig belasteter oder vorher sogar h\u00f6chst wertvoller Natur verbunden ist. Zu empfehlen: <a href=\"https:\/\/www.google.com\/maps\/place\/Wind+farm+Rysumer+Nacken\/@53.3574486,7.0081476,3709m\/data=!3m1!1e3!4m6!3m5!1s0x47b62f9682c305ab:0x45e82ab8311ff132!4b1!8m2!3d53.3387435!4d7.0236335?hl=de\">Ein Blick \u00fcber google maps<\/a>: Die Besch\u00e4digung und Beeintr\u00e4chtigung der dortigen Natur und Landschaft an der M\u00fcndung der Ems ist un\u00fcbersehbar. Vor wenigen Jahrzehnten handelte es sich um eine der Erholung, Rekreation und dem Naturschutz wundervoll dienende freie Landschaft&#8230;<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Beitragsbild zeigt den Ort M\u00fcndersbach im Westerwaldkreis \/Rheinland-Pfalz. Foto: Harry Neumann. 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