Windkraft erzeugt einen finalen Konflikt um unser knappstes Gut: Naturnahe Landschaft
Das Beitrags-Bild zeigt Windkraftindustrialisierung im mittleren Schwarzwald am „Kambacher Eck“ auf Kosten des Waldes. Foto: Bürgerinitiative Radlos Windvernunft an Wolf und Kinzig e.V.
Ohne Bäume keine Träume…Gilt das auch für Bäume, die der Windkraftindustrie geopfert werden?
Aus dem Forderungskatalog „Fridays for Future“ Baden-Württemberg (dort erschien bis vor Kurzem auf Klick das Foto der freundlich lächelnden jungen Damen ohne Hinweis auf den Urheber) unter der Überschrift: Landflächennutzung für Wind- und Solar-Anlagen erleichtern und Landesziele nach Potential verpflichtend auf Regionen verteilen: „Die Ausschlusskriterien für eine Flächennutzung durch Erneuerbare Energien (EE) müssen deutlich weniger restriktiv gestaltet werden. Die Genehmigungsverfahren für Windanlagen müssen transparenter, vereinheitlicht und gestrafft werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (u.a. als Agro-Photovoltaik) müssen deutlich stärker unterstützt werden. Um dies zu gewährleisten, soll zum Bürokratieabbau z.B. eine landesweite Zentrale geschaffen werden, die den Windradausbau koordiniert und die Genehmigungsverfahren bearbeitet. Landesweite Ausbauziele von PV und Windrädern müssen anhand der Potentiale (nach LUBW) auf Regionen heruntergebrochen werden und ihnen verpflichtend zugewiesen werden. Nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen an die Kommunen müssen an deren Erfolg bei der CO2-Reduktion gekoppelt werden.“ Der gesamte Forderungskatalog mit vielsagender Bebilderung (ein Kind hält ein Plakat: „SOS Rettet unseren Planeten“, direkt daneben ein Foto mit Windkraftanlagen in Vorzugslandschaft...) kann hier eingesehen werden.
Ganz offensichtlich ist den jungen Klima-Aktionisten der Konflikt um die Windkraft im Wald entweder nicht bekannt, nicht bewusst, oder er wird ausgeblendet. Bäume und Wälder werden dem „höheren Ziel“ der geglaubten CO2-Reduktion geopfert. Der Schlusssatz offenbart Ziele einer zur Klima-Planwirtschaft umgebauten Gesellschaft. Im konkreten Verwaltungshandeln sollen sogar die Finanz-Zuweisungen an Kommunen der „CO2-Reduktion“ unterworfen werden. Zur politischen und industriellen Instrumentalisierung der Bewegung „Fridays for Future“ weitere Gedanken hier.
Ein Teil der folgenden Texte ist an Passagen der Metastudie zu Windkraft und Naturschutz (Wolfgang Epple (2017, 2021); Herausgeber Naturschutzinitiative e.V.) angelehnt; ihre Aktualität ist dringender denn je:
Kein industrieller Eingriff, sei es Straßenbau oder Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen, ist in optischer und ökologischer Wirkung und Raumgriff dem inzwischen in alle Landschafts- und Lebensraumtypen und gezielt in bisher unbelastete Bereiche eindringenden Flächenanspruch der Windkraftindustrie vergleichbar. Wer heute durch Teile Ostfrieslands, Schleswig-Holsteins, Waldhessens, Rheinhessens, des Hunsrücks, des Vogelsbergs, des Harz-Vorlandes, der Hohenlohe oder beispielsweise durch das Paderborner Land reist, bekommt einen Eindruck, wie schnell und radikal die Windkraftindustrie Deutschlands Landschaften und Natur verändert.
Die enormen Flächenansprüche und die Raumwirkung der Windkraftindustrie machen einen Vergleich mit landschaftlichen Auswirkungen jeder anderen Industrie hinfällig. Diese Flächenansprüche sind in Deutschland für eine – utopische – vollständige „Transformation“ des Energieversorgungssystems letztlich neben der mangelnden Grundlastfähigkeit der Windkraft und den fehlenden Speichern das entscheidende Hindernis. (…) Angesichts der unmittelbaren Eingriffs- und Raumwirkung einerseits und der über viele Kilometer reichenden Fernwirkung heutiger Windkraftanlagen andererseits ist der Windkraft-Artenschutz-Konflikt vom Anliegen der Lebensraum-, Lebensqualität- und Erholung- und Gesundheitsvorsorge für den Menschen kaum trennbar, wenngleich unterschiedliche Rechtskreise diese Themenfelder regeln. Die Anliegen des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes sind im Falle der Windkraft deshalb weitgehend deckungsgleich, weil der größte Teil unserer mitteleuropäischen Landschaften dicht besiedelter Lebensraum des Menschen ist. Nach mehr als einem Jahrtausend tiefgreifender menschlicher Umgestaltung entspricht dieser nicht mehr der Primärnatur. Diese ist auf wenige und winzige Reste zurückgedrängt. Nur 0,04 % der Fläche Deutschlands sind nicht von menschlicher Kultur beeinflusst (ahemerob). Die zweite Stufe (oligohemerob) umfasst 11,7 % der Fläche. Die Windkraftindustrie drängt in die letzten naturnahen Flächen. Sie trifft im dicht besiedelten Deutschland und in fast ganz Europa deshalb immer für das Wohlbefinden, die Gesundheit und Erholung des Menschen wichtige Bereiche.
Die letzten naturnahen Teile unserer Landschaften sind das knappste Gut unserer Gesellschaft. Dieses Gut droht für die Windkraftindustrie vergeudet zu werden:
Kolossaler Druck auf Landschaft, Wildtiere und Menschen
Die schon jetzt unausweichlichen Negativ-Eindrücke, von sensiblen Menschen empfunden als „optischer Niedergang“ (Müller-Franken 2016 in Etscheit 2016), sind jedoch nur Vorgeschmack, wie (nicht nur) Deutschlands „Fluren und Haine“ in einigen Jahren flächendeckend aussehen werden.
Besonders weit fortgeschritten ist die Zerstörung von Natur und Landschaft durch die Windkraftindustrie an der Nordseeküste:
Wer bei dieser flächenhaften „Transformation“ der Landschaften in „Energielandschaften“ nicht mitmacht, wird gebrandmarkt. Mit fragwürdigen Studien zu Erfolg oder Nachholbedarf bei der „deutschen Energiewende“ wird konkret Druck auf noch Windkraft- und Erneuerbaren-Energien-„arme“ Regionen gemacht.
Welch kolossale „Umbaumaßnahmen“ stattfinden und erst recht den Landschaften Deutschlands durch die „Entfesselung“ Windkraftindustrie bevorstehen, zeigt schon 2015 eine Studie des die Bundesregierung beratenden Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung . Trotz kritischer Würdigung der schöpfung- und menschenverachtenden BBSR-Studie, trotz gut begründeter Einwände werden die Windkraft-Horror-Szenarien des BBSR wohl bald von der Realität überholt werden, wenn alleine in Baden-Württemberg, trotz nachgewiesenem Mangel an Wind, mit Hilfe der LUBW alsbald Platz für 20.000 Windenergieanlagen errechnet wird (s.u.).
Mindestabstände zur menschlichen Wohnbebauung – weshalb die Windkraftlobby erbittert und aggressiv vorgeht
Der Natur und Landschaft in nie gekannter Dimension entwertende Durchmarsch der Windkraftindustrie wird nicht nur Baden-Württemberg, sondern besonders die nördlichen Bundesländer, v.a. in den neuen Bundesländern, treffen:
In einer begleitenden Pressemitteilung mit dem Titel „Genügend Flächenpotenzial für die Windenergie an Land“ lässt das BBSR 2015 verlautbaren, in Auszügen:
„Für die Nutzung der Windenergie an Land sind in Deutschland genügend Flächen vorhanden, um den Anteil der Windenergie am Energiemix in der Bundesrepublik deutlich zu steigern. Bis zu 8,6 Prozent der Landesfläche stehen für die Windenergie zur Verfügung. Das entspricht einer potenziell installierbaren Leistung von rund 610 Gigawatt. (…)Die Wissenschaftler weisen in ihrer Analyse nach, dass große Mindestabstände von Windrädern zu Siedlungsflächen die theoretisch nutzbaren Flächen stark verringern können. (…) Bei einem Mindestabstand von 2000 Metern zu Siedlungsflächen würden 99 Prozent der Landesfläche nicht für Windenergieanlagen genutzt werden können“, (…) Das größte theoretische Flächenpotenzial für die Windenergie hat der Auswertung zufolge Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind bis zu 20 Prozent der Fläche theoretisch für die Windenergie nutzbar. In Sachsen-Anhalt Brandenburg, Hessen und Thüringen können mindestens zehn Prozent der Fläche genutzt werden. (…)“.Die BBSR Studie gleicht (wie übrigens ihr Vorläufer in den Potenzialanalysen des Umweltbundesamtes 2013) einer Natur und Menschen gleichermaßen verachtenden Kampfansage an die Unversehrtheit letzter bisher nicht oder wenig industrialisierter ländlicher Regionen und landschaftlicher Vorzugsgebiete Deutschlands.
Das Umweltbundesamt (UBA) (Eigendarstellung: „Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des Umweltbundesamtes – kurz UBA genannt – und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. Als Deutschlands zentrale Umweltbehörde kümmern wir uns darum, dass es in Deutschland eine gesunde Umwelt gibt, in der Menschen so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Schadstoffen in Luft oder Wasser, geschützt leben können.(…)“) hat 2019 in einer für dieses höchste für Umweltfragen zuständige Amt Deutschlands erschreckend einseitigen „Studie“ zu Auswirkungen von Mindestabständen“ nachgelegt und agitiert weiter auch in den Medien und mit einem Abschlussbericht „Flächenanalyse Windenergie an Land“ gegen einen unter physischen wie psychischen Gesundheitsaspekten ohnehin lächerlich geringen Mindestabstand von 1000 Meter der Windkraft von menschlichen Siedlungen.
Auch das höchste Amt für den Naturschutz, das Bundesamt für Naturschutz (BfN), verfehlt seine eigentliche Aufgabe mit der Publikation einseitiger Windkraft-Propaganda in einem sogenannten „Erneuerbaren Energien Report“. Das BfN ist im Konflikt Windkraft-Naturschutz festgelegt (und gleichgeschaltet) auf grundsätzliche Zustimmung, auf Stillhalten, Gutheißen, Beschönigen und Rechtfertigen des bislang umfassendsten technischen Angriffes auf die Natur.
Die Natur- und Menschenverachtung, die von den Verlautbarungen Deutschlands in Sachen Windkraft gleichgeschalteten höchsten Behörden ausgeht, deren Verrat an Naturschutz und Menschen ist hier und hier kommentiert.
In der Windkraftbranche hat man längst erkannt, was auch nur einigermaßen angemessene, Mensch und Natur und Landschaft gleichermaßen berücksichtigende Planung bedeuten würde: In Deutschland ist kein Platz für weiteren Windkraftausbau. Entsprechend schrill ist seit Herbst 2019 der von dort geführte Feldzug gegen einen „Arbeitsplan“ des BMWi Altmeier zur „Särkung der Windenergie an Land“ und die dort angedachten Pläne, wenigstens 1000 Meter Abstand der Windkraftmonster von menschlichen Siedlungen einzuhalten. Der regierungsamtliche Arbeitsplan ist ein Anschlag auf die Natur, die betroffenen Bürger und den Rechtsstaat, weil unter anderem auch die rechtlich verbrieften Klagerechte eingeschränkt und das Naturschutzgesetz weiter an die Begehrlichkeiten der Windkraftbranche „angepasst“ werden sollen.
Wer die Verlautbarungen von BBSR, UBA und BfN sorgfältig würdigt, und die flächendeckend dichte Bebauung Mitteleuropas in Beziehung zu den Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie setzt, kann von der Militanz und Aggressivität des Vorgehens nicht überrascht sein. Denn: Nur noch äußerst wenige Gebiete Deutschlands sind frei von Bebauung. Es sind übrigens nicht Nationalparks oder Großschutzgebiete, sondern es sind meist Truppenübungsplätze.
Eine Studie des Leibniz-Institutes für ökologische Raumentwicklung e.V. liefert überraschende, für sich sprechende Zahlen:
Zitat aus dieser Studie von Behnisch et al. (2019)*…
*Behnisch et al (2019): Settlement percolation: A study of building connectivity and poles of inaccessibility, Landscape and Urban Planning, Volume 191, 2019, 103631, ISSN 0169-2046.)
…begleitenden Pressemitteilung des IÖR:
„(…) auf 99 Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland trifft zu: Das nächste Haus befindet sich in maximal 1,5 Kilometern Abstand.“
Alleine dies erklärt den andauernden massiven und zunehmend schrillen Widerstand gegen Mindestabstände der WEA von Wohnbebauung durch die Windkraftlobby, ihre Hilfs-Parteien und -Verbände, der sich auch gegen den Artenschutz richtet. Wörtlich formulieren z.b. die „Klimareporter“ am 30.01.2020 unter Bezug auf die unten genannte Pressemitteilung der Windkraft-Hilfsvebände.
Besonders traurig und hervorzuheben ist die Rolle der „etablierten“ Naturschutzverbände, die sich als „Umweltorganisationen“ seit Jahren in die Forderungen nach Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft einreihen und unterordnen:
Umweltverbände spielen Schutz der Menschen gegen den Artenschutz aus
„Naturschutzverbände und Windbranche gegen 1.000-Meter-Abstand (…) Schätzungen, wie viel Fläche sich durch ein anderes Herangehen beim Artenschutz zusätzlich für die Windkraft erschließen lässt, können bisher weder die Umweltverbände noch die Windbranche liefern. Eine entsprechende Analyse sei in Arbeit, sagt Lachmann.“ (Anmerkung: Lars Lachmann ist der „Vogelschutz-Experte“ des NABU, und fällt auch in anderem Zusammenhang immer mal wieder durch Wortmeldungen auf, die den Artenschutz marginalisieren.)
Anlass für die Erfolgsmeldung der „Klimareporter“ ist die gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF vom 30. Januar 2020:
Umweltorganisationen fordern beschleunigten naturverträglichen Ausbau der Windenergie…
Denn zur Erfüllung der Forderungen von Windkraft-Betreibern und dem Bundesverband Windenergie BWE mit seinen Hilfsverbänden (nach wie vor treibend, s.o.: BUND, NABU, Greenpeace und inzwischen WWF) ist im Parteienspektrum allen voran die Windkraft-Hilfspartei Bündnis 90/die GRÜNEN führende Propagandakraft.
Weiterer Windkraftausbau an Land ist nur auf Kosten der Landbevölkerung möglich
Der weitere Ausbau der Windkraft muss zwangsläufig mit der Lebensqualität der auf dem Land lebenden Menschen und darüber hinaus mit der Erholungsvorsorge in ganz Deutschland kollidieren. Entsprechend wächst mit jedem Versuch der Windkraftbefürworter, Kritik zu diffamieren, erst recht der Widerstand betroffener Bürger und unabhängiger Naturschutzorganisationen.
Welche politische Partei noch immer der Haupt-Einpeitscher in Sachen Windkraftausbau ist, bleibt dabei nicht unerkannt:
In der durch das Arbeitspapier zur „Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land“ des BMWi ausgelösten politischen Auseinandersetzung um die Mindestabstände, die Windkraftanlagen von Wohnsiedlungen der Menschen einhalten sollen, tun sich zunehmend Politiker der SPD besonders hervor und ziehen hinsichtlich der Verachtung betroffener Menschen mit Bündnis90/die GRÜNEN gleich: Namentlich zu nennen sind Svenja Schulze, imJanuar 2020 noch Regierungsverantwortung auf Bundesebene tragend, und Olaf Lies, zur gleichen Zeit Umweltminister in Niedersachsen.
Auf den Zug der Bestechung ist inzwischen auch die Klimakanzlerin Merkel aufgesprungen.
Politische Einflussnahme auf in Jahrzehnten demokratisch erprobte und rechtlich fundiert strukturierte Planungs- und Genehmigungsprozesse und die Aushebelung des geltenden Rechtes haben im Rechtsstaat jedoch Grenzen. Der erkennbare Versuch der „Windkraft-Genehmigung-Gleichschaltung“ von Behörden ist rechtlich nicht ohne Belang; dies gilt insbesondere für den Versuch, bei der Zerstörung von Wäldern und Lebensräumen durch die Windkraft die Öffentlichkeit nicht angemessen zu beteiligen: Dass das Vorgehen der GRÜN dominierten Landesregierung Baden-Württemberg zur letztlich brachialen Durchsetzung der Windkraftinvasion selbst in wertvollsten Naturgebieten und Wäldern gleich in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig ist, bestätigten im Dezember 2019 zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar! Sie haben weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der grundsätzlichen Rechtslage. Im Jahr 2019 war der Rechtsstaat trotz des aggressiven Vorgehens der Windkraftbranche im Verein mit ihren Hilfsparteien und Hilfsverbänden noch nicht außer Kraft! Die Gesetzgebung der Ampel-Regierung seit 2022 allerdings zielt auf eine umfassende Schwächung des Naturschutzes und macht die Öffentlichkeitsbeteiligung aufwändig und schwierig. Es gibt politische Forderungen, das mühsam erkämpfte Verbandsklagerecht einzuschränken
Auszüge aus der Pressemitteilung des seinerzeit erfolgreich klagenden Naturschutzverbandes Naturschutzinitiative e.V.:
„Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erneut erfolgreich: Baden-Württemberg: Genehmigungen der Windparks „Blumberg“ und „Länge“ sind rechtswidrig!
(…) Es sind insgesamt drei behördliche Entscheidungen (zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und eine Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg), die der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun, wie auch das Verwaltungsgericht Freiburg, festgestellt, dass diese Entscheidungen zu Recht von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angegriffen wurden, da Sie in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind:
- Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
- Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.
(…) Besonders hervorzuheben ist, dass die Beschwerdeführer mit dem Versuch gescheitert sind, eine Gerichtsentscheidung in der Sache zu verhindern, indem behauptet wurde, der Naturschutzinitiative e.V. (NI) fehle es an einer Berechtigung, diese Genehmigungen anzugreifen. „Der Verwaltungsgerichtshof hat klar und deutlich ausgeführt, dass es keine Zweifel an der Zulässigkeit der geltend gemachten Rechtsbehelfe gibt. (…)“
Das Rechtsanwaltsbüro Caemmerer Lenz bietet in einer Pressemitteilung die rechtliche Einordnung der Ergebnisse der seinerzeit erfolgreichen Klage.
Zum durch das GRÜNE Umweltministerium zu verantwortenden baden-württembergischen Windkraft-Skandal gehört, dass die Betreiber der Windindustriegebiete Teile des Waldes bereits 2018 haben roden lassen. So sicher fühlten sie sich nach den durch die Landesregierung vorgegebenen rechtswidrigen Bescheiden der Behörden. Alle fundierten Einwände glaubte man, ignorieren zu können.
Der gesamte Vorgang ist bereits 2019 beispielhaft für das offen und hartnäckig naturschutzfeindliche Vorgehen der Windkraftindustrie in der gesamten Republik (siehe Epple 2017, 2019, 2021). Das Statement des Vorsitzenden des „Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg“, Gerhard Bronner, auf der Homepage der Windkraft-Betreiberfirma „Solarcomplex“ ist ein inhaltliches Phrasen-Sammelsurium des „Klimaschutzes“. Es kommt der Bankrotterklärung des Dachverbandes des privaten Naturschutzes in Baden-Württemberg gleich, wenn es um Windkraft auf Kosten der Natur geht. Der Text wurde am 10.06.2024 durch Kopie gesichert. Denn die Äußerungen des Vorsitzenden eines deutschen „Landesnaturschutzverbandes“ sind ein geschichtliches Dokument. Es ist das typische Abheben durch „Globalisieren“, um regionale und lokale Kollateralschäden von Eingriffen zu rechtfertigen und sie gleichzeitig klein zu reden. Diese Argumentation ist die Methode in der systematischen Schwächung des Natur- und Artenschutzes auf regionaler und lokaler Ebene, gerade auch im Rahmen des „Klimaschutzes“ (ausführlich erörtert in meinem Artikel zu 30 Jahre Hans Jonas, Prinzip Verantwortung unter Bezug auf den Naturethiker Martin Gorke ; hier). Zur Rettung des Planeten müssen wir Opfer auf lokaler Ebene bringen…Gerhard Bronner wörtlich:
„(…) Ja, es stimmt. Der Windpark Länge wird das Bild der Landschaft technisch überprägen. Das muss man nicht mögen. Und es ist auch richtig, dass er das Klima nicht rettet. Das tut auch jedes andere Klimaschutzprojekt allein nicht. Aber wenn man das überall sagt, passiert gar nichts.
Wenn überall auf der Welt Millionen kleiner Klimaschutzprojekte zusammenwirken und St.Florian nur noch von der Feuerwehr bemüht wird, dann kann man die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch abmildern. Viele Südseeinseln wird das nicht mehr retten, große Teile von Bangladesh auch nicht. Aber es macht einen Unterschied, ob wir Millionen von Klimaflüchtlingen haben wie jetzt, oder hunderte von Millionen, wenn die großen Küstenstädte überschwemmt würden.
Klimaveränderungen in der Vergangenheit haben zum Aussterben von tausenden von Arten geführt. Der aktuelle Klimawandel, den nur noch Sektierer und amerikanische Präsidenten bestreiten, wird dies auch. Dies alles relativiert die Gefährdung des Milan, der im Freiland jagt und auf der Baar eine erfreulich vitale Population aufweist, durch Windkraftanlagen im Wald doch ziemlich.(…)„
Auch die weiteren bei „Solarcomplex“ vertretenen „Meinungen“ sind Beleg für die diffuse Gleichsetzung von Windkraft und Klimaschutz und für den naiven Glauben an eine „dezentrale, saubere, und verlässliche Energieversorgung“ durch die Windkraft, die aus Sicht der Protagonisten die Vernichtung von Wäldern und die „Relativierung des Artenschutzes“ (s.o. Bronner) rechtfertige.
In ganz Baden-Württemberg und Deutschland gehen aktuell (2024) die Pläne und das Verwirklichen des Eindringens der Windkraftindustrie in die Wälder mit neuer Schubkraft voran. Gestützt durch „Planungsoffensiven“ und durch die gesetzgeberischen Akte der Ampel-Regierung aus 2022, 2023 und 2024. Einige historische Etappen der Aushebelung von Natur- Arten- und Landschaftsschutz zu Gunsten der Windkraftindustrie werden unten im Text beleuchtet, mit Blick auf die Verantwortlichen.
Zunächst jedoch ein Blick auf einige Vorfeldorganisationen und Fußtruppen
Weit entfernt von einer ganzheitlichen Sicht –
gegen den Naturschutz gerichtete Anbiederung des aktuellen „Klimaprotestes“ an eine naturfressende Industrie. Schon 2019:
„Fridays for Future“ – Kriegserklärung einer FfF-Aktivistin an Menschen und Natur:
Aus dem Essay Epple, W. (2019): Fridays for Future, bayerisches Volksbegehren für die Bienen, Rezo – Phantasma einer „ökologischen“ Bürgerrevolution oder Medienputsch pro GRÜN?:
„Am 23. Mai 2019 wird der „revolutionäre“ Gestus durch eine der Anführerinnen von FfF gründlich selbst-beschädigt. Die Maske „unabhängiger Jugend-Revolutionäre“ fällt: Anlässlich des Windbranchentags in Schleswig-Holstein referiert eine der Sprecherinnen der „Bewegung“ vor den Branchenvertretern der Windindustrie. Bei den Mächtigen der windigen Subventions-Industrie fühlt sie sich sichtbar wohl, und lässt süffisant lächelnd eine Kriegserklärung sowohl an den Naturschutz als auch den Landschaftsschutz und besonders die Menschen, die unter die Windräder kommen, vom Stapel; wörtlich: „Wir streiken, bis ihr handelt. Kämpfen Sie weiter für diese sogenannte Verspargelung der Landschaft.“ Die junge Einpeitscherin heißt Leevke Puls (Anmerkung: sie taucht ganz offiziell in der Referentenliste des BWE auf) und ist als FfF-Aktivistin gleichzeitig Sprecherin der Grünen Jugend Kiel. Der öffentlich-rechtliche NDR berichtet im abendlichen Schleswig-Holstein-Magazin über die BWE (Bundesverband Windenergie)-Veranstaltung (und hebt den für die Windkraftbetreiber „ungewohnten Schulterschluss“ besonders heraus; ab ca. Minute 1.25 des verlinkten Beitrages, https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Husum-Windbranche-fuehlt-sich-ausgebremst,shmag63112.html eingesehen und schriftlich festgehalten am 24. 05.2019; Hinweis: der NDR hat den Beitrag vom Netz genommen – aus gutem Grunde?). Der naturschutzfeindliche und in dieser Diktion menschenverachtende Auftritt der FfF-Einpeitscherin ist auch in einem Artikel der WELT dokumentiert.
Wirklich kein Wissen über die Kehrseite einer fragwürdigen Windkraft-Weltrettungs-Medaille bei den Aktivisten von FfF, wo doch das Wort „Verspargelung“ immerhin bekannt ist? Oder doch Ausblenden und Diffamieren wider besseres Wissen – wie bei der Mutterpartei? Beides – Blindheit und Nichtwissen oder gezieltes Ausblenden – lehrt mit der Problematik tiefer befasste Menschen deutschlandweit das Fürchten.“
Der naturschutzfeindliche Auftritt der FfF-Aktivistin im Engagement der Windkraftindustrie ist auch hier (- wie in fast allen Medien: distanz- und kritiklos -) berichtet.
Dass es gerade der Bundesverband Windenergie ist, der aus wirtschaftlichen Interessen mit klarer Zielrichtung einer Schwächung des Natur- und Artenschutzes seit Jahren agitiert, scheint die jungen Weltretter bei „Fridays for Future“ wenig bis nicht zu interessieren. FfF gehört zu jenem Klima-Aktivismus-Lager, das schon 2019 einen der empfindlichsten und weitreichendsten Angriffe gegen mühsam erkämpfte europäische Standards des Naturschutzes durch die damalige Regierung Merkel mit Druck von der Straße unterstützte.
Bei den meisten jungen Menschen, die gutgläubig FfF-Anführerinnen vom Zuschnitt einer Leevke Puls folgen, dürfte über diese Zusammenhänge Ignoranz herrschen. Dies zeigt sich in sehr konkreter Unterstützung der Invasion der Windkraftindustrie selbst in wertvollste Naturlandschaften wie etwa den Reinhardswald durch FfF. So kommt in einem Spiegel-TV-Bericht zum Reinhardswald vom 27.03.2022 gleich zu Beginn und etwa ab Min. 5.15 die Aktivistin Jana Oehlerking von FfF Kassel auf einer Pro-Windkraft-im-Wald-Demo zu Wort: „Hey, wir brauchen die Windkraft und wir brauchen sie auch in dieser Region…Wir müssen überall da, wo es möglich ist, einen Windpark bauen…Klimaschutz heißt eben Energiewende„. Nachgeplappert wird, was die Windindustrie ausgibt.
Wie werden diese naturfernen „Aktivistinnen“ und Windkraft-Agitatorinnen von führenden deutschen Medien „transportiert“? Hier als Beispiel die„Zeit“ vom 13. März 2019. Bereits die Dachzeilen sind bereits richtungweisend für die Tendenz:
„KLIMASCHUTZ: „PAPA, FÜHLST DU DICH SCHULDIG?“ „JA. DAS IST EIN SCHEISSGEFÜHL“:
Interview: Moritz Aisslinger und Hannah Knuth
Ist die Klimakrise ein Generationenkonflikt? Ein Streitgespräch zwischen Jugendlichen und ihren Eltern
Am Tisch sitzen Isabel Renninger, 41, und ihre Tochter Luna, 16. Daneben Jan Puls, 48, und seine Tochter Leevke, 18, die gerade Abitur macht.….“
Sind der in den Medien allgegenwärtige und als „Krise“ und „Notstand“ gedeutete Klimawandel und der angeblich mangelnde „Klimaschutz“ Anlass für Abrechnung und Hass oder Appell an Konsens und Gemeinsamkeit?
Worüber bei „Fridays for Future“ und in den pushenden Medien weniger gesprochen wird: Die Opferung ganzer Landstriche auf dem Altar des vorgeblichen „Klimaschutzes“:
Wer sich über die schon systematisch zu nennende landschaftliche Entwertung der Uckermark durch die Windkraftindustrie ein Bild machen will, wird im nachfolgende Video fündig:
Noch so schönfärbende Tourismuswerbung (…beste Bedingungen für Ruhe und Erholung in der Natur..., so der Originalton ) kann darüber nicht hinwegtäuschen, dass und wie eine Großlandschaft wie die Uckermark der Windkraftindustrie geopfert wird. Vergleichen Sie selbst mit der Realität. Verlust aller Ruhe, Verlust der weiten Horizonte: Das verursacht die Windkraft.
Weitere Fußtruppen der naturfressenden Windenergie – Greenpeace und Greenpeace Energy
Schon die grundsätzliche Positionierung von Greenpeace zur Windkraft ist gemessen am heutigen Wissensstand einseitig, naiv, fachlich und inhaltlich dürftig und den Anforderungen an den Denkrahmen des ganzheitlichen Naturschutzes nicht im Ansatz angemessen. Die pauschalen Aussagen von Greenpeace zur Windkraft widersprechen vielen längst fundiert belegten Argumenten (Stichworte: Kleinreden der Problematik Artenschutz/Windkraft; Verkennen der Probleme der Versorgungssicherheit, und Greenpeace-Parole: „Wind weht überall“, s.u. Abwägungskriterium Versorgungssicherheit!..)
Um zu verstehen, weshalb diese „Umweltorganisation“, deren Verdienste in anderen Feldern hier nicht zur Debatte stehen, sich überraschend naiv und ohne den sonst gewohnten „kritisch-revolutionären“ Anstrich hinter eine naturfressende Industrie stellt, ist der Blick auf Entstehung und Wirken von Greenpeace Energy (man beachte, mit welchem Konterfei das Unternehmen wirbt…) hilfreich und erhellend. Die Hintergründe zur Greenpeace-Namensverwendung dieser „unabhängigen“ Genossenschaft und die Geschichte der Entstehung finden Sie hier. Diesem unter Greenpeace-Flagge operierenden EE-Wirtschaftsunternehmen hatte die TAZ schon an anderer Stelle „kreativen Umgang mit den Fakten“ bescheinigt…
Greenpeace Energy: rücksichtsloses Windindustrie-Vorgehen gegen die Natur – trotz Rückzug noch nicht ausgestanden
Greenpeace Energy wollte in der „Hohenroder Aue“bei Westendorf im Landkreis Schaumburg/Niedersachsen gegen den Widerstand von Naturschützern und trotz hochwertigster Naturausstattung des Gebietes Windkraftindustrie durchsetzen.
Der Vorgang lässt sich nicht mehr aus der Welt schaffen. Er kommt einem Offenbarungseid für den Greenpeace-Windkraft-Aktionismus gleich: Nachdem klar wurde, dass der Image-Schaden durch die rücksichtslose Frontstellung gegen den Naturschutz zu groß würde, hat man sich 2018 aus dem Windkraftprojekt durch Verkauf an einen anderen Windkraft-Projektierer verabschiedet, und „einen Scherbenhaufen hinterlassen“, wie Thomas Krumenacker zutreffend kommentiert. Dass Greenpeace energy mit dem örtlichen NABU über Kreuz kam, ist besonders pikant – ist doch auch dieser „Umweltverband“ zumindest in den Führungsetagen vom angeblich möglichen „naturverträglichen Ausbau“ der Windkraft überzeugt. Im Bericht der Schaumburger Zeitung vom 08. September 2018 („Knalleffekt: Greenpeace Energy zieht sich aus Westendorf zurück“) wird die Anmaßung der Greenpeace-Windkraft-Klima-Weltretter mittels Diffamierung von Emotionen, die selbstverständlich eine Rolle bei der Verteidigung wertvollster Landschaft eine Rolle spielen dürfen, und die erschreckende Überheblichkeit gegen fundierte Naturschutzargumentation und deren Vertreter überdeutlich. Der Artikel ist bezeichnenderweise im Jahr 2024 aus dem Internet spurlos verschwunden (Versuch Aufruf 08.09.24).
Ende Januar 2020 tut sich Greenpeace Energy erneut als Windkraft-Agitation-Zentrum hervor. Die Kampagne: „Ein Wirbelsturm für die Windenergie: Jetzt mitmachen“…Hier wird bewusst auf eine Verlinkung verzichtet.
Historische Etappen einer systematischen Schwächung des Naturschutzes zu Gunsten der Windkraft – eine desaströse Geschichte politischer Verantwortung, beginnend in der Ära Merkel (CDU) lange vor der Ampel-Regierung
Agitation und Einfluss großer Umweltorganisationen – Greenpeace:
Mit der Agitation der Umweltverbände zu Entfesselung der Windkraft ist es lange nicht genug: Zeitgleich zur 94. Umweltministerkonferenz am 15. Mai 2020 (UMK) begleitet der Windkraft-Hilfsverband Greenpeace in Allianz mit dem Unternehmen „Greenpeace Energy“ den im vorläufigen Ergebnisprotokoll der UMK eingeleiteten massiven Angriff auf den Artenschutz zu Gunsten der Windkraft mit weiterem öffentlichen Druck. Ein im Auftrag von Greenpeace Energy entstandenes, als „Rechtsgutachten“ bezeichnetes Thesenpapier eines Hamburger Rechtsanwaltsbüros hat den vielsagenden Titel: „Ausbau der Windenergie an Land:
Beseitigung von Ausbauhemmnissen im öffentlichen Interesse“.
Der Zangengriff von Umweltministern und Greenpeace (mit weiteren Windkraft-Hilfsverbänden) gegen den Artenschutz hat Methode: Eine weitere Privilegierung der Windkraft als öffentliches Interesse, möglichst verbunden mit einem eigenen Windkraft-Gesetz, soll den Durchmarsch weiter erleichtern.
Die Rolle der „Stiftung Umweltenergierecht“
Die UMK stützt sich auf eine von Bundesministerium für Wirtschaft BMWi geförderte Studie aus dem Jahr 2020 einer Stiftung Umweltenergierecht. Die Formulierungen dieses Papiers gleichen einer 1 :1-Nachformulierung des Wunschkatalogs der Windkraftlobby zur Schwächung des Artenschutzes auf gesetzgeberischer Ebene.
Das Wirken von Peter Altmaier, CDU
Begonnen jedoch hat der Angriff auf den Naturschutz bereits mit den Ergebnissen des „Windkraftgipfels“vom 05. September 2019, mit dem im Oktober 2019 verkündeten „Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land„ des damaligen BMWi (Mein öffentlicher Kommentar zu diesem Sprengsatz für die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft hier). Der im Jahr 2019 unter Kanzlerin Merkel politisch Verantwortliche: Peter Altmaier, CDU.
Allen Beteiligten und Verantwortlichen war klar: Die Umsetzung der Vorschläge aus BMWi, UMK und aus dem Greenpeace-Papier würde aus Sicht der Windkraft-Protagonisten freie Fahrt bedeuten, letztlich endgültig alle Landschaften bis zum „Erreichen der Klimaziele“ weitgehend ungehemmt mit WEA zu überziehen.
Ein Super-GAU für den Landschaftsschutz und den Naturschutz in Deutschland war damit noch vor der Vollstreckung durch die Ampel-Regierung unter CDU-SPD-Verantwortung in Vorbereitung. Und ein fatales Zeichen für ganz Europa.
Die Stoßrichtung einer über bisherige Privilegien hinausgehenden rechtstechnischen Einstufung der Windkraft als „öffentliches Interesse“: Mit dem Kunstgriff diffuser Gleichsetzung von Windkraftzubau und „Klimaschutz“ (siehe Epple 2017, Erstauflage der Metastudie für die NI e.V.) wird auf das Verfehlen der Klimaschutzziele abgehoben, daraus ein „Verstoß“ gegen das Klimaschutzgesetz und so eine gezielte Normenkollision zwischen Klimaschutzgesetz und Naturschutzgesetz konstruiert.
Der Weg der Schwächung des Naturschutzes, auf dem sich die Umweltminister der Länder mit Unterstützung der Umweltorganisationen damit bereits seit geraumer Zeit bewegten, war also vorgezeichnet. Dies war der Plan schon unter CDU-Führung („Klimakanzlerin“ Merkel). Die letzten Hindernisse, die Natur- und Artenschutz für die Windkraft bedeuteten, sollten ausgeräumt werden.
Die Ampelregierung aus SPD, Bündnis90/die GRÜNEN und FDP vollstreckt ab 2022, was die Regierungen unter Merkel eingeleitet haben:
Frontalangriff auf den Naturschutz
Bereits mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung unter Kanzler Scholz („Ampel“ aus SPD, GRÜNEN und FDP) wurde das unter Merkel Angeschobene in die Form eines Regierungsprogramms gegossen. Inzwischen, 2024, wird die Abschaffung des Landschaftsschutzes und eine historische Zerschlagung des Artenschutzes zu Gunsten der Windkraftindustrie und weiterer EE, besonders der Freiflächen-PV, bittere Wirklichkeit in Deutschland.
Mit den durch die diese Bundesregierung verfassungsrechtlich zweifelhaften „Gesetzes-Paketen“ (im Frühjahr 2022 im Diskurs verharmlosende Bezeichnung „Oster-Paket“)
- Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2021/2023)
- Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)
- Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und begleitenden
- Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG)
…sind nicht nur die jahrelang erhobenen Forderungen der Erneuerbaren-Energien-Branche erfüllt, sondern auch etliche Forderungen von BUND, Greenpeace, DUH, NABU, WWF & Co.
Die Folgen werden in sogenannten „Fortschreibungen“ von Regionalplänen und kommunalen Plänen für Windkraft (und Freiflächen-PV) seit 2024 virulent:
- Flächenhafter Ausbau der EE, insbesondere Freiflächen-PV und Windkraft, verschärft in bisher geschützte Bereiche (Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete) und in die ohnehin nur prekär geschützten Naturparke Deutschlands.
- Insbesondere wird deutschlandweit Windkraftindustrie in die Wälder geplant.
- Begleitend sind massive Verschlechterungen für den Artenschutz selbst nachweislich windkraftsensibler Arten, und eine schon fahrlässige Missachtung der Vorsorge für die Erholung und Gesundheit der Bevölkerung.
Eine Einschätzung gab ich zum Koalitionsvertrag noch 2021. Anfang 2022 zu den konkreten Plänen, und eine kurze Bilanz nach zwei Jahren dann in 2024:
Epple, W.(2021): Der Koalitionsvertrag der Ampel. Untergang des Naturschutzes im Rahmen der Transformation? Eine Sichtung für den Naturschutz. https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2021/Epple2021KoalitionsvertragAmpel.pdf ; erschienen mit reicher Bebilderung auch hier: https://www.wattenrat.de/2021/11/27/der-rot-gelb-gruene-ampel-koalitionsvertrag-der-untergang-des-naturschutzes-fuer-den-klimaschutz/
Epple, W. (2022): Rechtsbruch mit Ankündigung – Der Frontalangriff der Ampel auf den Naturschutz. https://umwelt-watchblog.de/rechtsbruch-mit-ankuendigung-der-frontalangriff-der-ampel-auf-den-naturschutz/#more-7204 ; erschienen auch hier: https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2022/WE_01_2022-Ampel-Naturschutz.pdf
Epple, W. (2024): Der Frontalangriff der Ampel auf den Naturschutz. Nachbetrachtung zu einer zweijährigen Bilanz.https://naturschutz-initiative.de/aktuell/klartext/frontalangriff-der-ampel-auf-den-naturschutz/
Siehe auch auf dieser Homepage unter „Aktuelles“. 12. April 2022:
Habecks Generalangriff auf den Naturschutz https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?p=5662
Historisch: Die Aussetzung der ergebnisoffenen Schutzgüterabwägung „bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu klimaneutral ist“
Mit dem § 2 des EEG 2023 hat die Bundesregierung in vollem Bewusstsein der historischen Dimension die Aushebelung der rechtsstaatlich verankerten ergebnisoffenen Schutzgüterabwägung vollzogen:
„Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023)
§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien
In der endgültigen Formulierung ) ist der Wortlaut des § 2 EEG 2023 im Vergleich zu Juli 2022 noch einmal verändert, und in der Substanz noch verheerender:
Zur öffentlichen Sicherheit hat man – vorsorglich? – noch die „öffentliche Gesundheit“ (!) Erneuerbarer Energien gesetzlich fixiert – dies vor dem Hintergrund einer Reihe ungeklärter Fragen der gesundheitlichen Auswirkungen insbesondere des Ausbaus der Windkraft in Nachbarschaft zur Wohnbebauung (Stichwort: Lärm) und in bisherigen Reinluftgebieten der Wälder (Stichwort: Mikropartikel-Erosion an Rotorblättern).
Die Rolle und Verantwortung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) in der Legislatur der Ampel
Was unter der offensichtlichen Dominanz der Windkraft-Lobby im Oktober 2021 und Februar 2022 vom SRU publiziert wurde, findet sich in den gezielt den Arten-und Naturschutz schwächenden Gesetzes-Paketen aus 2022 der Ampel-Regierung teilweise 1:1 verwirklicht. Es ist wirklichkeitsfremd, wenn der SRU im Zusammenhang mit seiner Beschleunigungsforderung und den Empfehlungen für „Rückenwind für Klimaschutz“ („Impulspapier“ des SRU aus Oktober 2021, kurz vor der Einigung auf den Koalitionsvertrag der Ampel) den „konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“ („Stellungnahme“ des SRU Februar 2022) propagiert und von einer ausgleichend schützenden Funktion der Natura 2000 bzw. FFH-Gebiete ausgeht. Im SRU ist Prof. Josef Settele seit 2020 tätig als ausgewiesener Experte für Fragen der Biodiversität. Er trägt damit Verantwortung für die Formulierungen des SRU, die erkennbar Eingang in das politische Handeln der Ampel-Regierung mit dem Ergebnis der Schwächung des Naturschutzes gefunden haben.
Die Schwächung des Naturschutzes auf EU-Ebene
Parallel begann man noch im Jahr 2022 auf europäischer Ebene mit der gezielten Schwächung des Naturschutzes. Hervorzuheben ist die sogenannte Notfall-Verordnung vom 22.Dezember 2022. Der Angriff auf den Regelungsgehalt der beiden großen Naturschutz-RL der EU, Vogelschutz-RL und FFH-RL schwächt auch die Rolle des Europäischen Gerichtshofes EuGH, der bislang die Naturschutzvorgaben der EU in durchgängiger Rechtssprechung gestärkt hat. Ich habe dazu noch im Stadium des Entstehens der VO am 09.12.2022 für die NI e.V. Stellung genommen:
Epple, W. (2022): EU-Kommission schwächt mit neuer Verordnung zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gezielt den Natur- und Artenschutz (09.12.2022). https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eu-kommission-schwaecht-gezielt-den-natur-und-artenschutz/
Anmerkung: Der endgültige Text der VO unterscheidet sich nur wenig und nicht entscheidend vom Entwurf-Text, zu dem von mir Stellung bezogen wurde.
Entscheidendes Defizit: Kein redlicher wissenschaftlicher Diskurs und anschließend keine offene Güterabwägung
Was bringt der Ausbau der Windkraft für das Klima?
Es ist die Frage nach dem Ertrag der Windkraftinvasion für den „Klimaschutz“? Ist der weitere Zubau nach gründlicher Güterabwägung überhaupt noch zu verantworten? Ist er mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates vereinbar? Zur redlichen und im Rechtsstaat gebotenen ergebnisoffenen Abwägung gehört zuerst die Einräumung der Unsicherheiten hinsichtlich CO2-Sensitivität des Weltklimas, selbst innerhalb des Alarmismus, siehe hier. Eine vertiefte Aufarbeitung dieser Problematik abseits jeder Hysterie liefert der Physiker Dr. Joachim Dengler hier. Selbst wenn man der gegenwärtigen Verknüpfung von CO2 und Klimawirksamkeit dieses Gases folgt, darf erst recht nach dem Effekt des massiven Windkraft-Ausbaus auf die CO2-Emissionen der letzten Jahre in Deutschland gefragt werden. Die Fakten:
Zur Verdeutlichung der Verlauf während des massiven Zubaus der Windkraft (unten, nächste Grafik):
Im Vergleich dazu der Zubau der Windkraft:
Die aktuelle Erfolgsmeldung der Bundesregierung vom 17. März 2020: CO2-Emissionen 2019 deutlich gesunken wurde in den Energiewende-begeisterten Medien aufgegriffen und auf den steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Brutto-Strom-Erzeugung und am Verbrauch reduziert. Kein Wunder, wenn die zuständige Ministerin und ihre Partei (die SPD) bei jeder Gelegenheit den forcierten Ausbau der EE, insbesondere der Windkraft fordert, so auch in der Pressemitteilung vom 17. März 2020.
Der Zusammenhang mit Emissionshandel und weiteren Faktoren, insbesondere auch dem Einspringen von Gaskraftwerken, liest sich bei näherer Betrachtung, etwa nach Einschätzung des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR), wie folgt:
„Nach Einschätzung des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) ist der Rückgang der CO2-Emissionen nicht nur auf den jetzt gefeierten Emissionshandel zurückzuführen. „Für den Rückgang der CO2-Emissionen in Deutschland 2019 auf dem Stromsektor ist ein vielschichtiger Faktoren-Mix verantwortlich, nicht allein der Emissionshandel“, sagt IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch. So führt ein CO2-Preis von zuletzt rd. 25 Euro je Tonne CO2 nur in Verbindung mit den aktuell niedrigen Gaspreisen zu einem Brennstoffwechsel (Fuel Switch) und der Nutzung freier Gaskraftwerks-Kapazitäten. Zudem wirkt sich der Kohle-Abschaltplan der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 nun immer stärker aus, so das IWR. Mit Segnung der EU wurden zwischen 2016 und 2019 (jeweils zum 01.10.) Kohle-Kraftwerke in Deutschland mit einer Gesamtleistung von rd. 2.852 MW in die bezahlte Reserve (Sicherheitsbereitschaft) geschickt. (…)Ein weiterer Grund für den CO2-Rückgang 2019 in Deutschland ist der deutlich geringere Stromverbrauch. Die milde Witterung im Winter mit vergleichsweise sehr hohen Temperaturen sowohl im Januar als auch im Dezember 2019 haben zudem den Heizbedarf (Gas, Öl) gesenkt. Auch der konjunkturelle Gegenwind in der Wirtschaft hat die Stromnachfrage im abgelaufenen Jahr 2019 in Deutschland insgesamt deutlich reduziert.“
Dem Leser dringend empfohlene Quellen:
3) Grams, C. M. et al.: Balancing Europe’s wind-power output through spatial devel- opment informed by weather regimes. Nature Climate Change 7 (2017), pp. 557 bis 562, DOI 10.1038/nclimate3338.
4) Becker, P.: Wetterbedingte Risiken der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien durch kombinierten Einsatz von Wind- kraft und Photovoltaik reduzieren. Deutscher Wetterdienst (DWD), 6. März 2018, Berlin. www.dwd.de
Und hier das Fazit für die Güterabwägung aus Sicht eines führenden Verfassungsrechtlers :
„Die Abwägung, die Art. 20a GG bei staatlichen Programmen mit weitreichenden Umweltauswirkungen verlangt, geht deshalb eindeutig zulasten der Windenergie aus: Ihr Schaden für die Umwelt ist groß; einen Nutzen für die Begrenzung der Erderwärmung und der durch sie befürchteten Umweltschäden hat sie nicht. Zumindest unter den gegebenen Rahmenbedingungen des europäischen Emissionshandelssystems ist die staatliche Förderung der Windenergie deshalb verfassungswidrig.“ (Prof. em. Dietrich Murswiek, Vortrag auf einer Veranstaltung des Wirtschaftsbeirats der Union e.V., Ausschuss Ordnungspolitik, Grundsatzfragen, in München am 22.10.2019)
Die deutschen Verwaltungsgerichte tun also gut daran, die Genehmigung von Windkraftindustrie auf Kosten der Natur sorgfältig auf den Prüfstand der Rechtsstaatlichkeit zu heben. Der oben dargestellte klare Spruch des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg ist deshalb richtungweisend, weil die von der Bundesregierung als Erfüllungsgehilfe der Windkraftindustrie angestrebte Schwächung demokratischer Bürgerrechte, insbesondere die deutschlandweit zunehmend systematisch betriebene mangelhafte Beteiligung der Öffentlichkeit in den Focus der Wahrnehmung kommt.
Für die Windkraftindustrie und ihre (im Moment) mächtigen Verbündeten aber, besonders für „Fridays for Future“ könnte in Zukunft noch eine Jahrtausende alte Erfahrung zu Geltung kommen:
„Niemals ist das Bündnis mit einem Mächtigen verlässlich.“ (Phaedrus, römischer Fabeldichter, um 15 v. Chr.)
Ein weiterer zentraler Punkt zur Abwägung: Windkraft leistet keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit
Für die Versorgungssicherheit mit elektrischem Strom ist die Windkraft bis auf Weiteres aufgrund mangelnder Grundlastfähigkeit und fehlender Speicher in der Größenordnung der Anforderungen in Deutschland und Europa nicht verlässlich. Sie leistet keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit. Wir sind auf einen teuren Backup-Kraftwerkspark angewiesen. Und dies europaweit, wie die erwähnten Studien von Linnemann & Vallana (2017, 2018) belegen. Dort wird auch gründlich dem Windkraft-Mythos ein Ende bereitet, irgendwo wehe ja immer der Wind und das gleiche sich alles aus. Diese naive Vorstellung einer „Glättung“ der Einspeisung bewahrheitet sich nicht einmal in europaweitem Maßstab, und auch nicht für selbst tausende Kilometer von einander entfernte Windindustriegebiete. Ebenso naiv ist der Glaube an eine sichere Versorgung mit elektrischer Energie durch Windkraft auf See. Auch der (gesamte) europäische Offsshore-Windpark ist im bisherigen Ausbauzustand praktisch nicht grundlastfähig. Linnemann& Vallana (2018) wörtlich:
„Die normierten Summenleistungen des Onshore-Windparks und des Offshore-Windparks verdeutlichen, dass die bisherige Ausdehnung beider Windparks über Europa offenbar nicht für eine Vergleichmäßigung in einem Maße ausreicht, das einen spürbaren Verzicht auf Backup-Kraftwerksleistung ermöglichen würde: Die dort jeweils hintereinander gelegten normierten Summenleistungen beider Windparks lassen erkennen, welche Leistungslücken sich schließen lassen und welche Leistungsspitzen sich weiter erhöhen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Lücken werden nur in überschaubarem Maße gefüllt, Leistungsspitzen nehmen weiter zu. (…)“
Die weiterhin naive Vorstellung, die Nachbarn könnten einspringen, wenn aufgrund volatiler Energieerzeugung in Deutschland Stromknappheit herrscht (die sehr wohl mögliche Dunkelflaute), sollte die Bedenken selbst des BDEW zur Kenntnis nehmen, von denen Linnemann & Vallana (2018, S.85) berichten:
„Der Branchenverband BDEW stellte kürzlich die Verfügbarkeit ausländischer Kraftwerke für die Stromversorgung in Deutschland in Frage und meldete, alle Nachbarländer stünden wie Deutschland selbst vor der Herausforderung, ihre Versorgungssicherheit bei steigenden Anteilen intermittierender regenerativer Kraftwerksleistung zu gewährleisten. Deutschland werde sich daher in Knappheitssituationen künftig nur bedingt auf Lieferungen aus dem Ausland verlassen können.“
Der VGB ist ein technischer Verband der Energieanlagen-Betreiber, der sich zum Ziel bekennt, „Wirtschaft und Gesellschaft klimaneutral und nachhaltig zu entwickeln“. Die für die Möglichkeiten der Windkraft ernüchternden Studien stammen also nicht aus der Kritikerschaft der Windkraft, sondern sehr fundiertem Wissen.
Die eintretenden und bereits verursachten Schäden für Mensch und Natur dagegen lassen sich, wie vielfach zu zeigen ist, verlässlich ermitteln und darstellen.
Ganzheitlicher Naturschutz und Ausbau der Windkraft sind nicht vereinbar.
Literaturempfehlung zur Entwertung der Landschaften Deutschlands durch die Windkraftindustrie:
ETSCHEIT (Hrsg.) (2016): Geopferte Landschaften. Wie die Energiewende unsere Umwelt zerstört. Heyne Verlag 2016, 367 Seiten.
Eine treffliche Karikatur zur sogenannten Energiewende und ihrem nach Ansicht ihrer Apologeten wichtigsten Flaggschiff „Windkraft“ hat der Kommunikationsdesigner und Karikaturist Stefan Klinkigt veröffentlicht. Sie ist unter „Energieversorgung“ Deutschlands mit wetterabhängigen Wind- und Subventionspropellern beim Wattenrat e.V. zu finden.
….Geduld, der Beitrag ist weiter in Bearbeitung…