März 29, 2024

Die Sammelklage der Wildtiere

Eine Geschichte aus der Zukunft

Passend zu den zeitlos aktuellen und letztlich deprimierenden Betrachtungen über den Schutz von Arten im Interessenkonflikt hier mein kurzer Artikel aus dem Naturschutz Magazin 01/2019 der NI e.V. :

Auch dann, wenn eine solche Klage, die treuhänderisch von Menschen vertreten werden müsste, heute noch reine Utopie ist, zeigt ein solcher Blick in die Zukunft, was möglich wäre nach der Sprengung des anthropozentrischen Denkrahmens und einer Erweiterung der Ethik des Naturschutzes.

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Mit Bleischrot erschossene Blessgans. Foto: Eilert Voß

Die getötete Blessgans steht für die Realität für Individuen von Arten, die in Deutschland in Konflikt mit Nutzungsinteressen des Menschen geraten.

Bestgehasst und vielfach verkannt: Der Rotfuchs. Foto: Eilert Voß. Füchse generell als „Schädlinge“ zu brandmarken, ist unter keinem Aspekt, auch nicht unter dem Aspekt des „Artenausgleiches“ zu rechtfertigen.

Auszug aus meiner kleinen Geschichte aus der Zukunft;… was sich gegen Ende der Anhörung vor dem Gerichtshof zutrug:

„Nur weil ich Fuchs bin, bin ich also schon schuldig, wenn ich zur Welt komme?“

Das Statement des Fuchses, der seinen großen Vetter Wolf assistierte, machte den Berichterstatter besonders nachdenklich. Denn es war klar: Das hätte jeder der Beteiligten vorbringen können. Das kleine flinke Mauswiesel wollte nicht übersehen werden und hakte nach:

Winzig wie ich bin, flink, wie ich in die Baue der Wühlmäuse eindringe, auch mal eine Singvogelbrut vertilge und damit tue, was Gott mir aufgetragen hat – gibt es einen Grund, mich zu fangen und tot zu schlagen?“

Die Jagdstrecke für „Wiesel“ und Füchse in Deutschland nach Veröffentlichung des Deutschen Jagdverbandes (DJV):

4618 getötete Wiesel im Jagdjahr 2019/2020

3247 getötete Wiesel im Jagdjahr 2018/2019

454084 getötete Füchse im Jagdjahr 2019/2020

422209 getötete Füchse im Jagdjahr 2018/2019

Nicht nur die immer schon gehassten und verfolgten Beutegreifer, sondern auch die Pflanzenfresser unter den Wildtieren haben Grund, Klage zu führen, wenn sie als „Schädlinge“ verpönt werden:

Ein Reh nascht im Winter an einer Tanne. Schaden für die Natur? Grund für eine Anklage und Verurteilung?
Video: Wolfgang Epple
Rehe sind wie ihre großen Verwandten, die Rothirsche, keine Waldschädlinge.
Das Dogma „Wald vor Wild“ ist nutzenorientiert und verfehlt die komplexe ökologische Realität. In naturnahen Wäldern und vielseitiger Landschaft sind große Pflanzenfresser keine Schädlinge für die Natur. Hierzu weiterführende Artikel hier. Ganzheitlicher Naturschutz formuliert: „Wald und Wild“. Beides gehört zusammen. Im Sommer finden Rehe auf Offenland in Waldnähe Futter: Wenig gedüngte, erst ab Mitte Juni gemähte und damit kräuterreiche Wiesen sind besonders wertvoll für die Ernährung. Sie bieten darüber hinaus Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und Vögeln. Foto: Wolfgang Epple

Es gilt für die großen Pflanzenfresser wie für die Anklage der Wildgänse, Biber oder Wildschweine:

Wildtiere benötigen auf dieser Erde ausreichend Platz zum Leben! Sie benötigen Respekt vor ihrer Daseinsberechtigung.

Das ist der tiefere Grund für ihre – noch immer utopische – Sammelklage.

Nahrungsflächen und genügend große Lebensräume für Wildtiere sind gerade dann, wenn sie durch menschliche Nutzung und für den Menschen ebenso attraktiv sind, Nagelprobe für das gerechte Teilen der Erde. Ganzheitlicher Naturschutz verlangt nach Toleranz und der Suche nach Interessenausgleich. Im Rahmen der dem Menschen unter ganzheitlich ethischen Gesichtspunkten erlaubten Notwehr gibt es so gut wie immer weitgehend gewaltlose Methoden, Schäden im weitesten Sinne abzuwehren, vorzubeugen oder ganz zu vermeiden. Notwehr ist immer existenziell begründet. Notwehr-Maßnahmen aber sind nicht fraglos – für sie gälte im besten Falle die Anforderung einer Umkehr der Beweislast.