November 21, 2024

Rettung der Großtrappe in Deutschland – Beispiel für die Komplexität erfolgreichen Artenschutzes

Das Beitragsfoto zeigt einen Großtrappen-Hahn in voller Balz-Pose. Foto: Bärbel Litzbarski.

Die Großtrappe ist mit einem Gewicht von bis zu 16 kg einer der schwersten flugfähigen Vögel der Erde. Dass in Deutschland der eindrucksvolle Vogel überhaupt noch bewundert werden kann, ist dem nunmehr über 40 Jahre dauernden unermüdliche Einsatz eines Vereins, dem Förderverein Großtrappenschutz e.V., verdanken.

Gab es im Jahr 1940 in Deutschland noch ca. 4100 Großtrappen, war der Bestand zum Tiefpunkt im Jahr 1997 auf ganze 56 Exemplare geschrumpft. In der Gegenwart leben wieder 347 Großtrappen in Deutschland (Stand März 2021).

Die Bestandsentwicklung der Großtrappe in Deutschland in den letzten 31 Jahren, veröffentlicht vom Förderverein Großtrappenschutz e.V.. Erkennbar ist die Bestandserholung beginnend 2012, und auch die Tatsache, dass nur noch drei Gebiete den deutschen Bestand beherbergen (s.u.).

Die letzten Vorkommen waren schon in den 1970er Jahren auf DDR-Gebiet. Wie Bärbel und Heinz Litzbarski in ihrer Übersichtspublikation 2015 berichten, konzentrieren sich die Schutzbemühungen nach dem Erlöschen der Vorkommen unter anderem in der Uckermark, der Magdeburger Börde oder Ostbrandenburg auf die letzten drei verbliebenen Gebiete Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch. Nach ihren Angaben stehen gegenwärtig in den drei Gebieten 20.000 ha als SPA („Special Protected Area“, EU-Vogelschutzgebiet) und 10.114 ha als Naturschutzgebiet (NSG) unter Schutz, das sind 42% bzw. 21% des Kernlebensraums. 

Die Großtrappe teilt das Schicksal des Rückgangs und drohenden Aussterbens mit vielen bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel oder Brachvogel. Und dennoch gibt es Besonderheiten und Unterschiede. Denn die „Limikolen“ (Wiesenwatvögel), auf die an anderer Stelle eingegangen wird, brüten in intakten Habitaten in gemischten Gemeinschaften und haben durch eine wohlorganisierte gemeinsame Abwehr bessere Chancen gegen Beutegreifer als die für Prädatoren auffälligen, großen und daher relativ leicht für die natürlichen Gegenspieler aufzufindenden Großtrappen mit ihren Gelegen.

Zur für den ganzheitlichen Naturschutz äußerst komplexen Problematik rund um Prädation kommen wir im Rahmen aller Rückgangs- und Gefährdungsfaktoren, die hier beleuchtet sein sollen.

Rückgangsursachen und Bedrohung der Großtrappe

Landnutzungsänderung und Intensivierung der Landwirtschaft

Hauptursache für das geschichtliche Aussterben der Großtrappe aus vielen Gebieten nicht nur in Deutschland ist die Intensivierung und Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung: Umbruch von Grünland zu Ackerland, Intensivierung der Nutzung durch häufigere und frühere Mahd, Intensivierung des Ackerbaus, insbesondere die zunehmende Verbreitung des Anbaus von Mais, der Einsatz von Spritzmitteln mit dadurch ausgelöstem Rückgang der Insekten-Nahrungsgrundlage…

Zersplitterung der Lebensräume durch Siedlung, Infrastruktur, Stromleitungen…

Die Fragmentierung und Zersplitterung der Verbreitungsareale durch Infrastrukturmaßnahmen spielt für den Rückgang der Großtrappe eine große Rolle. Straßenbau, Zersiedlung und Energieinfrastrukturen wie Stromleitungen, an denen Großtrappen zu Tode kommen, tragen hierzu bei.

Eine Infrastrukturanalyse im Großraum der drei letzten Großtrappengebiete (2.980 km2) ergab, dass nur noch 9,8 % davon offen, unzerschnitten und unverbaut sind (SCHWANDNER, J. & T. LANGGEMACH (2011)s.unten, Literatur.

…und Entwertung bzw. Verriegelung der Lebensräume durch Windkraft

….205 WEA gab es z. Z. der Analyse 2010 im Gebiet der drei letzten Kernlebensräume… , weiterhin und speziell:

Wie sich zeigt: Zunehmend wird der Ausbau der Windkraft auch für die Großtrappe zum Problem: „Es sind eben nicht nur Verluste durch die Kollision mit Windrädern, sondern die Entwertung ganzer Teilbereiche durch die Scheuchwirkung auf Großtrappen, die bei der Anlage und dem Betrieb von Windparks bedacht werden müssen„, schreibt der Förderverein auf seiner Homepage.

Der Ausbau der Windenergie in der Region Havelland-Fläming, in der auch die letzten Kernlebensräume der Großtrappe liegen. Die Graphik wurde am 08.05.2020 veröffentlicht, Screenshot 06.06.2020

In einem Vortrag mit dem Titel „Biologische Vielfalt im Lichte der Energiewende“ zeigt Dr. Martin Flade anhand von Grafiken von Dr. Torsten Langgemach/LfU Brandenburg den zeitlichen Verlauf der eintretenden Barrierewirkung der Windkaftindustrialisierung im Naturpark Fläming östlich von Kropstädt/Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Brandenburg bei Marzahna. Es handelt sich um die von der LfU Brandenburg erwähnten über 90 Windenergieanlagen in jenem Bereich (siehe auch unten, Literaturstelle Eisenberg et al 2018, dortige Abb.12 ). Der Befund ist – wie alles rund um die negativen Auswirkungen von Windkraft – trotz erdrückender Beweislast umstritten. Dass eine Barrierewirkung von Verantwortlichen für den dortigen Ausbau der Windkraft in Abrede gestellt wird, dürfte nicht überraschen…wörtlich liest sich das im Umweltbericht zum Regionalplan Havelland-Fläming 2020 (S.148) so:

„(…)Fazit: Durch die Windeignungsgebiete wird der Individuenaustausch zwischen den drei Einstandsgebieten nicht unterbunden. Eine Unterbindung von Flugbewegungen durch WEG im Sinne einer „Verriegelung“ ist aufgrund der weiten Streuung der Individuennachweise auszuschließen. Ein Kollisionsrisiko durch die Errichtung von Windparks ist grundsätzlich gegeben, aber wegen der Scheuchwirkung ist die Gefährdung gering und eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.Hinsichtlich des Individuenaustausches wird für keine Vogelart eine erhebliche Beeinträchtigung gesehen. Diesbezüglich kann somit auch eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der SPA ausgeschlossen werden.“

Verfolgung durch den Menschen/Jagd – hoffentlich für immer Vergangenheit

In früheren Zeiten führte auch Jagd und Abschuss zum Rückgang in einigen Verbreitungsarealen. Angesichts der heutigen Bestandssituation der Großtrappe in Europa dürfte eine Bejagung als Anachronismus und aus rechtlichen Gründen wohl für immer ausgeschlossen bzw. unverantwortlich sein. Vielmehr geht es heute darum, die verbliebenen Areale, auch die zuletzt verlassenen, für die Großtrappen geeignet zu erhalten und eine Wiederkehr in diese Gebiete zu ermöglichen.

Prädation und ihre Folgen: rechtlich und ethisch klar umrissener Artenausgleich

Seit einigen Jahrzehnten spielt die Erbeutung der Gelege durch Prädatoren (unter den Säugetieren Fuchs, neuerdings Marderhund und Waschbär, unter den Vögeln Kolkrabe, Nebelkrähe) und in jüngster Zeit die Erbeutung von Jung- und Altvögeln durch den in seinem Bestand erstarkten Seeadler eine zunehmende Rolle für die Schutzbemühungen in den letzten drei Vorkommen Deutschlands.

Wie bei allen Bodenbrütern ist für Großtrappen die Zeit der Kükenaufzucht besonders entscheidend. Jetzt kommt es auf gute Habitate mit reichem Insektenangebot an. Gleichzeitig sind Küken und führende Hennen durch die mögliche Erbeutung seitens verschiedener natürlicher Gegenspieler bedroht. Foto: Heinz Litzbarski

Für den Schutz der Großtrappe greifen daher sowohl rechtlich als auch ethisch Voraussetzungen für einen Artenausgleich (vgl. ausführlich diskutiert in Epple 1996, am Beispiel der Rabenvögel). Artenausgleich bedeutet: Eingriff in den Bestand einer Art zu Gunsten einer anderen.

Die Rechtsgrundlagen, voran die zu Grunde liegenden Richtlinien der EU und die allgemeinen Tierschutz-Vorgaben regeln von vornherein und in soweit, dass Eingriffe in Bestände von Wildtieren verhältnismäßig bleiben sollten.

Bestandserhebliche Eingriffe müssen nicht nur für streng geschützte Arten, sondern auch für Arten mit dem Mindestschutz des Grundgesetzes und selbstverständlich auch für jagdbare Arten, also z.B. den Rotfuchs, mit ethisch vertretbaren Mitteln durchgeführt werden, sollten sie den Anforderungen an einen ganzheitlich verstandenen Umgang mit der Natur genügen und die Glaubwürdigkeit aller Schutzbemühungen nicht untergraben. Verfolgungsexzesse sieht ein wissenschaftlich fundierter und ethisch konsistenter Artenausgleich nicht vor.

Das heißt ganz konkret: Aus der speziellen Situation Fuchs/Großtrappe oder Rabenvögel/Großtrappe kann beispielsweise keine generelle Verteufelung des Fuchses oder der Rabenvögel hergeleitet werden, siehe hier. Dass sich tierquälerische Jagdpraktiken nicht mit Großtrappenschutz rechtfertigen lassen, versteht sich also von selbst. Genauso unbestreitbar ist unter den derzeitigen Lebensraumbedingungen die Wirksamkeit und Notwendigkeit fachgerechter Maßnahmen zur Eindämmung der Prädation. Dazu gehören insbesondere auch Fuchs-sichere Umzäunungen.

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Während Gelege- und Jungvogel-Verluste der Großtrappen oft auf das Konto von Fuchs und Rabenvögeln gehen, spielt der Seeadler nach dem erstarken der Bestände als Prädator von jungen und erwachsenen Großtrappen verstärkt eine Rolle. Foto: Pixabay

Für den Ausgleich unter besonders geschützten Arten – im Falle der Großtrappe ist der Seeadler ein streng geschützter Kontrahent – gelten die Ausnahmetatbestände des EU-Artenschutzrechtes, jeweils mit der Einschränkung, „sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt“ (Artikel 9 Vogelschutzrichtlinie) bzw. sinngleich „Sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt“ (Art. 16 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt (Art. 9a Vogelschutzrichtlinie)bzw. zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Art. 16 a FFH-Richtlinie).

Den ethischen Rahmen liefert meine Betrachtung hier: Der Verlust der Restpopulationen der Großtrappe wiegt schwerer als der – dann und unter der Voraussetzung der Vermeidung jedweder Tierquälerei ethisch konsistente – Eingriff etwa in die Fuchsbevölkerung oder die Population von Rabenvögeln (siehe auch Epple 1996).

Artenausgleich also unter Voraussetzung aller so weit als möglich verwirklichten und notwendigen Schutzmaßnahmen, auf die wir nun zu sprechen kommen:

Schutzmaßnahmen für die Großtrappen

Marcus Borchert, 1. Vorsitzender des Fördervereins Großtrappenschutz e.V., schreibt mir zu den Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Einordnung von Prioritäten und öffentlicher Wahrnehmung des Artenausgleiches (fette Hervorhebung durch mich):

„(…) Dabei wird meistens übersehen, dass die Bejagung von Bodenprädatoren nur ein Teil unseres Prädationsmanagements ist (zu dem z.B. auch großflächige Schutzzäune zur Ausgrenzung von Bodenprädatoren oder auch Maßnahmen der Habitatgestaltung zählen) und dieses wiederum nur ein Bestandteil des gesamten Schutzprojektes ist. Das Habitatmanagement steht seit jeher im Vordergrund unserer Bemühungen. Nur leider wird dies in der Öffentlichkeit oftmals nicht beachtet. Dabei sind die Ergebnisse unseres Projektes, welches in seiner über 40jährigen Kontinuität zumindest in Deutschland vermutlich einmalig ist, durchaus sehenswert. In den Schutzgebieten mit Großtrappenvorkommen ist inzwischen eine bemerkenswerte Biodiversität zu finden. Während vielerorts die Insektenvielfalt und -biomasse besorgniserregend zurückgeht, verzeichnen wir z.B. im NSG Havelländisches Luch den gegenläufigen Trend mit einer jährlich wachsenden Artenvielfalt. Dies ist natürlich den Maßnahmen zu verdanken, die vordergründig dem Schutz der Großtrappe dienen, aber von denen selbstverständlich die gesamte Biozönose der Agrarlandschaft vor Ort profitiert.

Mit dieser persönlichen Mitteilung des Insiders ist das Wesentliche schon ausgedrückt: Letztlich in der Reihenfolge der Wirksamkeit ist in einem solchen komplexen Projekt eine ganze Kaskade von Bemühungen nötig.

Schutzmaßnahmen für die Großtrappe sind

  • Herausforderung und Chance zugleich für eine wirksame Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowohl im Bereich des Grünlandes als auch des Ackerbaus
  • Herausforderung an eine sorgfältige und glaubwürdige Durchführung von Managementmaßnahmen rund um den Artenausgleich unter Vermeidung von Hass auf Prädatoren.
  • Herausforderung und Chance zugleich für das Überdenken aller weiteren Landnahme-Aktivitäten des Menschen auf Kosten der offenen Landschaft; hierzu gehört ein Moratorium – eine wirklich eintretende Denkpause – für weitere Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Siedlung, Industrie, Verkehr und besonders Energie (Freileitungen, Windkraftindustrie).
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Balzender Großtrappen-Hahn im typischen Lebensraum. Foto: Birgit Block. Die Windkraftindustrie im Hintergrund ist in weitem Abstand, und dennoch ein Menetekel für die – auch ästhetische – Entwertung des einst so weiten und schönen Landes.
Artenreiches extensives Grünland mit großem Insektenvorkommen im Projektgebiet des Großtrappenschutzes. Foto: Wernfried Jaschke. Schutz und möglichst auch Verbund wertvoller Flächen ist einer der Schlüssel zum Erhalt der Großtrappe.
Für die Großtrappe – und weitere Bodenbrüter des Offenlandes – ist die Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung sehr entscheidend. Verzicht auf Spritzmittel, weniger dichter Bewuchs, das Vorkommen von Ackerwildkräutern und damit eine höhere Insektenvielfalt und leichtere Verfügbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Nahrung sind die Vorteile – gerade für die Aufzucht von Jungvögeln. Das Bild zeigt einen Ökoacker bei Barnewitz im Havelländischen Luch. Foto: Henrik Watzke
Bergung von gefährdeten Gelegen und Aufzucht der Küken mit späterer Auswilderung sind arbeitsintensiver Bestandteil des Rettungsprojektes für die Großtrappe. Diese Maßnahme hat sehr zur Bestandserholung beigetragen. Foto: Henrik Watzke.

Immerhin werben die in der Region etablierten Naturparke „Westhavelland“ und „Hoher Fläming“ auch mit dem Vorkommen und der Möglichkeit der Beobachtung von Großtrappen. Deshalb sind die Schutzmaßnahmen rund um die Großtrappe auch Chance für das Ansehen einer ganzen Region. Die Überbauung der Landschaft mit Windraft-Kolossen dürfte nicht zuträglich sein.

Dass sich Artenvielfalt trotz Klimawandel stabilisieren und sogar zunehmen kann, wenn Schutzmaßnahmen gerade im Bereich der Landwirtschaft und Landnutzungsänderung greifen, ist ganz nebenbei ein weiterer fundierter Hinweis auf die Rolle der „Big Killers“ im Bereich der Biodiversität (siehe hier, mit weiteren Befunden).

Erhalt der Großtrappe: Möglichkeit grundsätzlicher Erkenntnisgewinne für die wissenschaftliche Fundierung von Artenschutz

Mit Hinweis auf die unten angegebenen Literaturstellen (mit dort weiterführender Literatur) sei auf eine weitere Herausforderung hingewiesen, die am Beispiel der Großtrappe mit erforscht werden kann: Es sind die Fragen rund um genetische Verarmung durch Isolation kleiner Restbestände gefährdeter Arten und die Folgen der Verinselung von geeigneten Lebensräumen: Wie ist der Austausch zwischen letzten Kernlebensräumen? Gelingt eine Besiedlung verwaister früherer Brutgebiete? Welche Rolle spielt der Austausch zwischen Teilpopulationen? Welche Rolle spielt die „Dismigration“, also die Zerstreuungswanderung erwachsen werdender Jungvögel? Gibt es Zuzug von weiter entfernten Großtrappen-Bevölkerungen? Können Stützungmaßnahmen wie Handaufzucht und Wiederauswilderung in anderen Gebieten angewendet werden?…usw. usf.. Alles rund um den Schutz der Großtrappe beinhaltet Grundsatzfragen und Lektionen für den Artenschutz!

Für die Erhaltung der Großtrappe gibt es daher ein internationales „Memorandum of Understanding“:

* unter „Metapopulation“ verstehen Biologen eine Gruppe von Teilpopulationen, die untereinander in (häufig beschränktem) genetischen Austausch stehen. Die letzten drei Teilpopulationen der Großtrappe in Deutschland bilden eine solche.

Für alle diese Fragen und an ihrer Lösung hat der Förderverein wertvolle Arbeit über Jahrzehnte geleistet. Weshalb es hier zur Unterstützung geht:

Spendenkonto Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS):

Förderverein Großtrappenschutz e.V.
IBAN: DE34 1605 0000 3859 1920 85
BIC: WELADED1PMB

Ausgewählte Literatur:

Pitra, C., Suarez-Seoane, S., Martin, C.A., Streich, W.J. & Alonso, J.C. (2011): Linking habitat qualitiy with genetic diversity: a lesson from great bustards in Spain. European Journal of Wildlife Research 57: 411-419

Schwandner, J. & T. Langgemach (2011): Wie viel Lebensraum bleibt der Großtrappe (Otis tarda)? Infrastruktur und Lebensraumpotenzial im westlichen Brandenburg. Ber. Vogelschutz 47/48: 193-206.

Litzbarski, B. & H. Litzbarski (2015): Schutzprojekt Großtrappe –
40 Jahre Naturschutzarbeit in der Agrarlandschaft. BERICHTE DER NATURFORSCHENDEN GESELLSCHAFT DER OBERLAUSITZ. Band 23 Görlitz 2015 Seite 1–39

Borchert, M. & H. Watzke (2017): Vor dem Aussterben bewahrt: Das Schutzprojekt Großtrappe im Fiener Bruch. Der Falke 10/17: 34 – 37

Astrid Eisenberg, Henrik Watzke & Torsten Langgemach (2018): Wechsel von Großtrappen (Otis tarda) zwischen den Schutzgebieten Belziger Landschaftswiesen, Fiener Bruch und Havelländisches Luch in den Jahren 2001 bis 2017 – Ringfundmitteilung Nr.13/2018 der Beringungszentrale Hiddensee – . Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 27(2,3): 30 – 45.

Ich danke dem Team des Fördervereins Großtrappenschutz e.V. für wertvolle Hinweise und das eindrucksvolle Bildmaterial