April 23, 2024

Im Artenschutz zählen Individuen nicht?„Instrumentalisierung“ der Ornithologie gegen Windkraft?

Anmerkungen aus Anlass öffentlicher Äußerungen von Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese* zu Windkraft und Artenschutz

von Wolfgang Epple

(Hinweis: Der hier wiedergegebene Beitrag wurde für die Naturschutzinitiative e.V. verfasst und ist seit Anfang April 2022 auf der Homepage dieses Naturschutzverbandes, dessen wissenschaftlicher Beirat ich bin, unter „Denkanstösse“ aufzurufen)

*Katrin Böhning-Gaese ist die Direktorin des Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrums und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) in Frankfurt am Main. Die Ornithologin und Ökologin forscht vor allem zu Populationsdynamiken bei Vögeln. 

Beitragsbild: Junger Schwarzstorch auf Nahrungssuche im Grünland. Der Schwarzstorch ist durch Ausbau von Windkraft in seinem Lebensraum negativ betroffen. Der Verlust jedes einzelnen Individuums zählt für die nirgends in Mitteleuropa großen Bestände. Genauso zählt der Verlust individueller Schwarzstorch-Habitate: Waldrodung und brachiale Erschließung für Windkraft vernichtet seinen Lebensraum. Schwarzstörche sind als scheue Waldbrüter besonders empfindlich gegen Störungen. Zu den Ungeheuerlichkeiten und Auswüchsen im Rahmen der Energiewende gehört, dass ihre Horste und Brutareale in Deutschland – ähnlich wie beim Rotmilan – schon gezielter Störung und Vernichtung ausgesetzt sind, um für Windkraft Platz zu schaffen. Foto: Wolfgang Epple

1. Vorbemerkung:  Unabhängige Beratung der Politik oder bezahlte Mainstream-Konformität durch ausgesuchte Wissenschaft?

 „(…) In ihrer Politik beratenden Funktion legt die Leopoldina fachkompetent, unabhängig, transparent und vorausschauend Empfehlungen zu gesellschaftlich relevanten Themen vor. Sie begleitet diesen Prozess mit einer kontinuierlichen Reflexion über Voraussetzungen, Normen und Folgen wissenschaftlichen Handelns.“(Auszug aus der Selbstdarstellung der „Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands, Leopoldina; https://www.leopoldina.org/ueber-uns/ueber-die-leopoldina/leitbild-der-leopoldina/)

Seit geraumer Zeit fällt auf, dass die rund 1600 Mitglieder zählende, sich selbst als „klassische Gelehrtengesellschaft“ bezeichnende Leopoldina in ihren teilweise mit anderen Institutionen „ad hoc“ verfassten Stellungnahmen zur Energiewende erkennbar verstärkt am politischen Mainstream orientierte, regierungsamtlichen Äußerungen und Verlautbarungen der Erneuerbaren-Energien-Branche nahestehende Einschätzungen abgibt.

Zwei auffallende Beispiele (unter etlichen weiteren) seien erwähnt: 

  • Die jeweils zusammen mit „acatech“ und der „Akademieunion“ herausgegebene „ad-hoc-Stellungnahme“ aus 2020: Energiewende 2030: Europas Weg zur Klimaneutralität. (Leopoldina et al. 2020) und das unter gleicher Herausgeberschaft erschienene 
  • „Impulspapier“ aus dem November 2021: Vorschläge für einen klimagerechten Ausbau der Photovoltaik und Windenergie (Leopoldina et al. 2021). „

Im Text aus 2020 tauchte der Begriff „Artenvielfalt“ nur noch ein einziges Mal auf (aufgegriffen in Epple 2021a, S.146). Das Impulspapier aus 2021 stimmt verschärft in den Chor der Forderungen zur „Beschleunigung des Ausbaus“ Erneuerbarer Energien ein, und übernimmt dabei nachweislich falsche Narrative, unterer anderem das der „mehrjährigen“ Verfahrensdauern etwa bei der Genehmigung der Windkraftvorhaben in Deutschland. Dies obwohl der vorher gelieferte und den Wissenschaftlern wie der Öffentlichkeit frei zugängliche offizielleBericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land, geliefert am 22. Oktober 2021 an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG 2021  zur Dauer der Genehmigungsverfahren eine klare Sprache spricht; Zitat S. 37: „(…)Demnach dauerten Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land deutschlandweit im Berichtszeitraum im Median 6,3 Monate, im Durchschnitt betrug die Dauer 7,6 Monate. (…)“ Im gleichen Bericht sind auf Seite 40 ist noch die „Fachagentur Windenergie an Land“ zitert: „(…) Wird der Startzeitpunkt für die Bestimmung der Verfahrensdauer daher als Zeitpunkt der Antragsstellung (Eingang des Antrags bei der Genehmigungsbehörde) definiert, ergibt sich ein anderes Bild. So hat die Fachagentur Windenergie an Land (2015) im Rahmen einer Studie ermittelt, dass die Dauer für Genehmigungsverfahren mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchschnittlich 23 Monate beträgt, während bei Verfahren ohne UVP-Pflicht die durchschnittliche Dauer bei 16 Monaten liegt, sofern die Antragseinreichung als Startpunkt gewählt wird.

Im erwähnten „Impulspapier“ aus 2021 taucht unter den Autorinnen und Autoren neben direkten Vertretern der Windkraftbranche (z.B. die an Waldzerstörungen durch Windkraft direkt profitierende EnBW Baden-Württemberg) auch ein Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann (TU München) auf. Schöbel-Rutschmann tritt in der Öffentlichkeit notorisch einseitig als bekannter scharfer Verfechter der Windkraft für eine möglichst sichtbare und dominierende Installation von Windkraftindustrie auch und gerade in naturnahen Vorzugslandschaften ein. Seine Mitwirkung ist im Leopoldina-„Impulspapier“ an den entsprechenden Formulierungen unverkennbar; Zitat (S.3):

Erneuerbare-Energieanlagen werden zunehmend zu einem selbstverständlichen Teil des Landschaftsbildeswerden. Ziel der Raumplanung sollte daher sein, die Anlagen in die Landschaft im Sinne einer allgemeinenpositiven Neugestaltung von Landschaften zu integrieren, anstatt sie wie bisher vor allem in abgewertetenResträumen zu konzentrieren.“

Die Frage muss an die Verfasser solcher Texte gestellt werden: Sind folgende bisher bereits durch die Windkraftindustrie verunstaltete Landschaften , bereits „abgewertete Resträume“: Schwarzwald, Vogelsberg, Hunsrück, weite Gebiete etwa Ostfrieslands, die nun für das Eindringen der Windkraft vorgesehenen letzten Prädikat-Naturlandschafen Deutschlands, wie der Reinhardswald, der Odenwald in Hessen, die mit herausragend wertvollen Buchenwäldern ausgestattete Schwäbische Alb? Eine Auseinandersetzung mit solch abwegigen Thesen und abwertenden Bewertungen durch „die Wissenschaft“ erscheint dringend. Speziell das Wirken des Münchener Landschaftstheoretikers ist durch ein konkretes Beispiel der durch ihn unterstützten Pervertierung des Landschaftsschutzes im Ebersberger Forst bei München publik geworden (Epple 2021b). 

Den möglicherweise entscheidenden Hinweis auf die sich aufdrängende Frage, ob Äußerungen aus dem hier vorgestellten Wissenschaftler- und Herausgeber-Kreis politisch überhaupt noch unabhängig sind, gibt die Publikation selbst (Seite 6 des „Impulspapiers“ aus 2021). Screenshot vom 31.03.2022: 

Zunehmend ist zu beobachten, dass durch die Bundesregierung finanzierte Texte politischen Vorgaben gehorchen. Ein Abgleich der Leopoldina-Textpassagen zur Beschleunigung des Ausbaus der EE mit regierungsamtlichen Verlautbarungen sei dem Leser ausdrücklich empfohlen.

2.Die konkreten öffentlichen Äußerungen des Leopoldina-Mitgliedes Böhning-Gaese

Das in der folgenden Kritik angesprochene Leopoldina-Mitglied Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese* ist zwar an keinem der beiden hier vorgestellten ad-hoc Textbausteine der „klassischen Gelehrtengesellschaft“ zur Beschleunigung der Energiewende beteiligt. Dennoch äußert auch sie sich in voller Verantwortung der wissenschaftlichen Autorität, die sowohl ihre Mitgliedschaft in der Akademie als auch ihr Professorentitel verleihen. 

In einem Essay zum moralischen Fortschritt in Zeiten der Energiewende (Epple 2022) habe ich eine erste auffallende Äußerung der Biologin in der FAZ vom 23.01.2021 aufgegriffen; Zitat aus dem Artikel:

 „Steht das Windrad, bringt das Vogelschlag mit sich. Schwer ist es, die Folgen für die Population zu belegen. Die Frankfurter Biologin Katrin Böhning-Gaese spricht von Beispielen an Bundesländern, in denen Windkraft ausgebaut wurde und gleichzeitig die Vogelbestände an kritischen Arten gestiegen sind, und von Arbeiten, die das Gegenteil beweisen. Für sie geht es mit dem Artenschutz um den Schutz von Population. 

„Insofern ist es nicht undenkbar, dass, wenn an einem Punkt höhere Sterberaten auftreten in der Nähe von Windkrafträdern, dass man das durch Ausgleichsmaßnahmen ausgleichen kann“, sagt die Direktorin des Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrums.“ 

Hier klingt die in Kreisen der Windkraftunterstützer verbreitete Erzählung an, man könne durch Ausgleichsmaßnahmen quantitativ die Schlagopfer- oder Barotrauma-Verluste an Individuen aus Wildtierpopulationen einfach anderswo ersetzen.

Dass es sich nicht um eine zufällig aufgegriffene Tendenz handelt, sondern dass die Direktorin eines Senckenberg-Forschungszentrums an der politisch gewollten grundsätzlichen Umdeutung der rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes im Zuge der Energiewende beteiligt ist, zeigt sich einige Wochen später. In noch größerer Deutlichkeit legt Katrin Böhning-Gaese nach. In einem Interview vom 23.03.2022 für das „RedaktionsNetzwerkDeutschland“ antwortet sie auf die Frage

 „…Wenn beispielsweise ein Rotmilan in Nähe der geplanten Baufläche gesichtet wird, reicht das nicht für den Stopp des Projekts?

„Beim Artenschutz kommt es nicht auf jedes Individuum an, sondern die Bestände der Population. Diese dürfen nicht zurückgehen. Wenn nun einer Windkraftanlage ein Tier zum Opfer fällt, ist das hingegen Tierschutz. Dabei geht es um das Wohl des einzelnen Individuums, dessen Leid minimiert werden soll.“

Bereits die Einführung des Begriffes „Tierschutz“ ist an dieser Stelle rechtlich und fachlich nicht treffend. Das Population-Argument, es komme nicht auf Individuen sondern nur auf die Population an, mit dem Subtext man solle sich beim Schutz von Arten nicht an einzelnen Individuen aufhängen oder gar bei der Bekämpfung von Genehmigungen von Windkraft-Eingriffen daran abarbeiten, wird seit geraumer Zeit in vielfach nur leicht abgewandelter Wortwahl in Kreisen speziell der Verfechter der Windkraft unzählige Male redundant nachgeplappert. Wer es in dieser Vereinfachung ursprünglich in die Welt gesetzt hat, lässt sich kaum mehr nachvollziehen. Zur inhaltlichen Kritik siehe unter Punkt 3.

Zunächst seien weitere Äußerungen der Biologin aus dem RND-Interview wiedergegeben. Diese belegen, dass weitere Erzählungen aus einschlägiger Windkraft-Propaganda unkritisch weitergegeben werden: 

„Grundsätzlich alle Bauvorhaben verhindern zu wollen, ist Quatsch. Wir brauchen ja die Windräder. Sie können durchaus auch im Sinne des Artenschutzes wirken, weil auch der Klimawandel selbst zum Artensterben führt. Wir müssen eben nur aufpassen, dass sie nicht an der falschen Stelle stehen.“ (…)

„Bei konkreten Projekten entstehen oft Bürgerinitiativen, die das Bauen verhindern wollen. Wir werden da als Ornithologen und Ornithologinnen aber leider oft für ganz andere Interessen instrumentalisiert. Vogelexperten und -expertinnen werden ganz gezielt angesprochen, mit dem Hinweis, doch bitte genau in dieser Region mal einen Rotmilan zu finden, damit das Windkraftrad nicht gebaut wird. Da geht es dann aber eigentlich um den Komfort und Lebensraum der Anwohner und Anwohnerinnen – und nicht den Arten- und Klimaschutz.“

Bereits hier schließen sich entsprechend dieser beiden Setzungen Rückfragen an die Urheberin an: 

  • Wer will „alle Bauvorhaben verhindern„?
  • Wo ist das Wirken der Windräder im Sinne des Artenschutzes konkret belegt?
  • Kann die Urheberin Ihre Unterstellung der „Instrumentalisierung von Ornithologen und Ornithologinnen“durch windkraftkritische Bürger Deutschlands konkret belegen?

Mitglieder der Leopoldina sollten statt pauschal zu diffamieren der dortigen Einschätzung folgen, wenn wohlklingend, aber mit schwammiger Begründung im „Impuls“  2021 „Gesellschaftliche Akzeptanz als Schlüssel“ bezeichnet ist. Die Unterstellung einer Instrumentalisierung von Ornithologinnen und Ornithologen durch bürgerlichen Widerstand jedenfalls ist für Vermittlung von Akzeptanz wenig überzeugend. Es sind nämlich die notorisch als „Nimbys“ („Not im my Backyard“) verunglimpften kritischen Bürger, die sich vor Ort um ihre Heimat, ihre Natur und die Zukunft ihrer Kinder kümmern und die Rolle der erkennbar mit der Windkraftindustrie paktierenden, ehemals dem Naturschutz verpflichteten Umweltorganisationen einnehmen und ersetzen (siehe Mathys, Mock & Epple 2022)

Angesichts der herausragenden Expertise von Prof.Dr. Katrin Böhning-Gaese (Leopoldina:https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/katrin-boehning-gaese/ ) überrascht die Schlichtheit Ihrer sicher mit Bedacht in die Öffentlichkeit zu einem äußerst virulenten und komplexen Konflikt getragenen Aussagen. Sie liegen allesamt und eindeutig auf Kurs der politischen Forderungen und teilweise sogar der Propaganda der Windkraftindustrie Deutschlands und ihrer politischen Unterstützer bzw. Vorfeldorganisationen. Auf drei Ebenen fordern diese dezidierten Äußerungen der Frankfurter Professorin eine kritische Hinterfragung und zum Widerspruch heraus:

3. Kritik – auf drei Ebenen angebracht 

a. Die biologische Ebene – Evolution und Überleben der Spezies setzt an Individuen an. Eine Spezies hat kein „Überlebensinteresse“. Individuen haben „biologischen Wert“.

Auf die ausführliche Erörterung des „biologischen Wertes“ von Individuen in Epple (2021, Kap.5.4) sei verwiesen. Die wesentlichen Punkte werden hier nur kursorisch aufgezählt. Es kann unterstellt werden, dass eine Biologin dieses Ranges mit den Grundlagen, die im Rahmen dieser Erwiderung nur gestreift werden können, bestens vertraut ist: 

  • Überleben und Einpassung, sowohl genetische als auch epigenetische Veränderungen an Merkmalen innerhalb einer Spezies setzen am Individuum an
  • Für die evolutionäre Zukunft spielen nicht nur Individuen, die sich um Zentrum von Verbreitungen, Arealen und besonders geeigneten Habitaten durchsetzen, sondern auch Pioniere oder aus derzeitigen Vorzugshabitaten an den Rand gedrängte und/oder abwandernde Individuen („Randständige“) eine wichtige Rolle. 
  • Diese Individuen tragen je nach Gegebenheit und individueller Ausstattung zur Ausbreitung oder Wieder-Ausbreitung und/oder  zur Verbindung und Etablierung von Populationen (Metapopulationen) in und außerhalb der gesättigten Bereiche bei. 
  • Verluste von einzelnen Individuen sind je nach Spezies, ihres Status und ihrer Fortpflanzungsstrategie sehr wohl bedeutsam.

b. Die rechtliche Ebene – geltendes Naturschutzrecht schützt Individuen

Das EuGH-Urteil aus dem März 2021 (EuGH C‑473/19, C‑474/19 vom 04.03.2021; siehe EuGH 2021) sei als eines der jüngsten Dokumente für die Einordnung des Schutzes von Wildtierindividuen in die europäische Rechtsordnung hinsichtlich des Artenschutzes erinnert. Dieses Urteil ist die Bestätigung der vom Gerichtshof wiederholt betonten individuellen Komponente des Schutzregimes der EU-Naturschutz-Richtlinien (FFH-RL, Vogelschutz-RL). Das europäische Recht spricht von „Exemplaren“ und Lebensstätten. Wenn im EU-Recht auf den anzustrebenden guten Erhaltungszustand von Populationen abgehoben ist, meint dies gerade nicht den von Böhning-Gaese nun geförderten rechtlich schwerwiegenden Irrtum, man könne Schutzvorschriften von der Ebene der einzelnen Exemplare, selbst von Eiern oder von den individuellen Lebensstätten geschützter Arten loslösen und die Schutzwürdigkeit verallgemeinert auf die nächst höhere ökologische Systemebene abheben. Dies scheitert schon alleine an der unter a) dargestellten biologischen Wirklichkeit natürlicher Entitäten.Es ist zusätzlich daran zu erinnern: Im Internationalen Artenschutz, etwa bei Einschränkungen oder Verboten im Umgang und im Handel mit geschützten Arten (WA, verschiedene Konventionen) sind selbstverständlich Individuen geschützter Spezies, z.T. sogar Teile von Individuen als Schutz-Gegenstand gemeint und ist damit individueller Schutz unterstrichen. Für Frau Dr. Böhning-Gaese schließlich sei schließlich noch eine nicht nur grundlegende moralische (siehe Punkt c), sondern auch rechtliche Grundintuition des Naturschutzes erinnert: Es ist jene historische und im Europäischen Kontext geleistete, gemeinsam getragene Errungenschaft, dass Schutzwürdigkeit unabhängig von der Anzahl der Individuen einer geschützten Spezies am Individuum greift. Weshalb man in unserem europäischen Kulturkreis bereits Schulkindern beibringt, dass sie Individuen geschützter Arten nicht verletzen oder töten sollen, dass sie etwa ein Vogelnest nicht herunterreißen oder ein Kleintier nicht zertreten sollen. Das hier als erzieherisches Entwicklungsziel aufscheinende und aufzustellende Tabu wäre rechtlich nicht durchzuhalten, würde das Naturschutzrecht nicht mit Zuwiderhandlungen sanktionierender individueller Komponente ausgestattet sein. Böhning-Gaese zeigt ein für eine Biologin in solcher Stellung befremdendes Kenntnisdefizit für die angesprochenen Bereiche des geltenden Rechts, wenn sie den Tod eines Individuums an einer Windkraftanlage als „Tierschutz“ (!) dem Artenschutz gegenüber stellt. Die Schlagopfer oder auch Barotrauma-Opfer der Wildtiere an Windkraftanlagen, seien es Fledermäuse, Insekten oder Vögel und genauso der individuelle Habitatverlust durch das Hineinbetonieren von kolossalen Windkraftanlagen in die Lebensräume geschützter Arten ist rechtlich eine grundsätzliche Frage des Artenschutzes und nur nachrangig des Tierschutzes. Dieser regelt ausschließlich (vermeidbares) individuelles Leid der Tiere in einem eigenen Rechtskreis. 

Die weitere Einordnung von individuellem Wildtier-Tod an Windraftanlagen führt zum dritten Punkt, in dem Böhning-Gaese entweder gar nicht erst zu Überlegungen neigt, oder diesen für das Gefallen in Erneuerbaren-Energien-Kreisen in diesem Interview ausschweigt:

c. Die ethische Ebene – Individuenschutz ist ganzheitlich ethisch konsistent

Die Frage, was dem Menschen bei der Befriedigung eigener Bedürfnisse – nicht künstlich geweckter Bedarfe! – auch bei der Befriedigung des Energiehungers im Umgang mit den Mitgeschöpfen erlaubt ist, findet Beantwortungen im Bereich der verschiedenen Facetten einer Ethik des Naturschutzes. Hier wird die Grundlegende Moralische Intuition, die jedem Naturschutz vorausliegt, zum entscheidenden Stolperstein innerhalb des in diesem Falle angesprochenen Population-Individuum-Dilemmas. Zitat aus Epple (2009, S.128): 

„Für eine ethische Entscheidung zwischen Individuum, Population und Spezies gibt es keine einfache allgemeingültige Lösung. Das „Interesse“ eines Individuums deckt sich nicht mit dem „Erhalt“ der Population oder der Spe­zies. Dies sind lehrbuchreife Grundprobleme der Ökologie (Gorke 1999: 100/101; er zitiert für diese Problematik z.B. Remmert) und der Ethoökologie und Soziobiologie (Übersicht z.B. Barash 1980). Nicht nur intuitiv ist jedem Experten klar, dass Individuen nicht erst in der Nähe der sogenannten „Ausrottungs­-Schwelle“ für den Schutz einer Spezies zählen. Denn die Evolution arbeitet auf allen Systemebenen „an der Zukunft“. Für diesen Kon­flikt zwischen den verschiedenen Systemebenen Population und Individuum formuliert der Naturethiker Martin Gorke (1999: 197,198; Hervorhe­bungen durch Gorke): „ (…) so wie es sich als unmöglich erwiesen hat, diesen Zielkonflikt über den holistisch-systemtheoretischen Begriff des Naturhaushaltes einfach „wegzuökologisieren“, so ist es auch nicht möglich, ihn über das ethiktheoretische Konzept des individuellen Interesses „wegzumoralisieren“.(…) Soll die ökologische Ethik der Zukunft eine kompetente Ethik sein, (…) so ist es unumgänglich, dass sie sowohl eine individualistische als 

auch eine holistische Dimension aufweist. In einer umfassenden ökologischen Ethik müssen sowohl Menschen als auch nichtmenschliche Individuen als auch Ganzheiten eine angemessene moralische Berücksichtigung finden.“ 

In Anlehnung an Gorke (1999) und Epple (2009, S.130, ausführlich auch Epple 2021 Kap. 5.4) kann also eine ethische Einordnung des vielfach nachgesprochenen und von Böhning-Gaese gebrauchten Abhebens auf Populationsebene vorgenommen werden. Ein solches Abheben auf Population ist ein im Rahmen der Energiewende-Diskussion stattfindender historischer Rückschritt auf eingeschränkte anthropozentrische Ethik-Ansätze. Der inhärente Zusammenhang mit dem biologischen Geschehen klammert zum Punkt a dieser Kritik: Der Ausrottungs- oder Aussterbevorgang einer Spe­zies setzt sich aus dem Verschwinden von Regionalpopulationen, dieses aus dem Ver­schwinden der Individuen zusammen. Dass mit dem Verschwinden von regionalen Populatio­nen regional angepasstes Erbgut irreversibel verloren geht (bzw.gehen könnte), bleibt im „Für Artenschutz-zählt-nicht-das-Individuum“-Argument nicht nur unter biologischer, sondern gerade auch unter ethischer Gewichtung unberücksichtigt. 

Umfassender Artenschutz beinhaltet nicht nur den übergeordneten, sondern gerade den regionalen und lokal-individuellen Aspekt. Der im Rahmen der Energiewende wiederbelebte Anthropozentrismus hingegen weicht auf möglichst höhere Ebenen, auf Population oder globale gar Aspekte aus (vgl. Gorke 1999). Dort siedelt das von Böhning -Gaese verwendete Argument, Windräder wirken im Sinne des Artensschutzes.

Fazit: Schutz von Individuen ist Grundpfeiler des Artenschutzes

Schutz von Individuen und individuellen Lebensstätten ist aus allen dargelegten Gründen, aus biologischen (ethoökologischen und evolutionären), rechtlichen und ethischen Gründen eine grundlegende Angelegenheit, ein Grundpfeiler des Artenschutzes. Der Tierschutz, zu dem es eine Überschneidung gibt, vertieft den stark ethisch motivierten Teilaspekt der Vermeidung individuellen Leids selbstverständlich auch bei Wildtieren (etwa im Rahmen der Ausübung der Jagd). Der tierquälerische Aspekt des qualvollen Todes eines durch einen abgetrennten Flügel langsam verendenden Greifvogels fällt in diese Überschneidung mit dem Tierschutz. Schutz von Individuen ist aber nicht gleichzusetzen oder zu reduzieren auf Tierschutz.Die Frage der Inkaufnahme des Tods von Wildtieren an Windkraftanlagen ist aus den aufgezeigten Gründen demnach zuvorderst ein Problem und die Zuständigkeit des gesetzlich ausformulierten Artenschutzes. Das geltende Recht des Natur- und Artenschutzes hat in fachlicher, ethischer und rechtssystematischer Hinsicht eine durch das höherrangige europäische Recht ausformulierte, ausgeprägte individuelle Komponente und erstreckt sich deshalb konsistent auf den Schutz von Individuen und individuellen Lebensstätten. Dies bedeutet nicht, dass der Artenschutz insgesamt nicht relevante populationsbiologische Erkenntnisse und Erkenntnisse über die Fortpflanzungsstrategie von Wildtieren sowohl in den Vorschriften als auch in der praktischen Umsetzung berücksichtigen kann und muss. Sehr wohl kann deshalb im Artenschutz zwischen einem an einer Windkraftanlage zu Tode kommenden Mückenschwarm und einem Rotmilan fachlich fundiert unterschieden werden (vertieft in Epple 2021). Die von 

Böhning-Gaese gebrauchte Simplifizierung „im Artenschutz kommt es nicht auf jedes Individuum an, sondern die Bestände der Population“ ist fachlich, rechtlich und ethisch in solcher Pauschalierung und für die verschiedenen zu berücksichtigenden Ebenen der betroffenen natürlichen Seinsformen unhaltbar. 

Die weiteren Äußerungen Böhning-Gaeses zur angeblichen „Instrumentalisierung von Ornithologinnen und Ornithologen“ durch den bürgerlichen Widerstand gegen die Windkraftindustrie können als öffentliches Andienen an die Windkraftlobby und Verunglimpfung eingestuft werden. Diese Behauptung wird ohne konkreten Nachweis zu Propaganda. Das gleiche gilt für die Äußerung Böhning-Gaeses zur „Verhinderung aller Bauvorhaben“ und „Wir brauchen ja die Windräder…“ Der Nachweis, dass und wie Windräder „im Sinne des Artenschutzes wirken“ wäre in einer bilanzierenden Betrachtung erst noch zu führen. Auch die Aussage Böhning-Gaeses zum „Ausgleich höherer Sterberaten in der Nähe von Windrädern durch Ausgleichsmaßnahmen“ entspricht zwar dem in Kreisen der Windkraftlobby und den großen windkraft-affinen Umweltorganisationen gepflegten Narrativ vom angeblich möglichen „naturverträglichen Ausbau“ der Windkraft. Der Nachweis, dass rein quantitative Verlustausgleiche durch „Artenhilfsprogramme“ an anderer, von der Windkraft-Bedrohung entfernter Stelle einen im evolutionsbiologischen Sinne gleichwertigen Ersatz des Verlustes regional und lokal angepassten Erbgutes darstellen, wurde hingegen noch nicht geführt.

Die Erkenntnisse der Feldforschung legen dagegen folgende Feststellungen als gesichert nahe: Fragmentierung von Habitaten, Arealen und Beständen geschützter Arten führen zu einer Verschlechterung der Situation im Sinne langfristig bewahrter guter Erhaltungszustände und der Sicherung genetischer Vielfalt. Rein quantitative Betrachtungen und Bilanzierungs-Versuche für Verluste an Individuen bergen dagegen die Gefahr schwerwiegender Fehlschlüsse, etwa zur genetischen Verarmung hinsichtlich lokaler Anpassung, zur Voranpassung an sich ändernde Umweltbedingungen einschließlich Klimawandel und zur Rolle epigenetischer Vorgänge bei der individuellen Einpassung in die Lebensbedingungen (vertiefende Gedanken zu einigen angesprochenen Aspekten siehe Epple (2021).

Quellen/Literatur:

  1. Die Äußerungen K. Böhning-Gaeses:

Geinitz, C. & J. Hauser (2022): Die Windkraft und der Artenschutz. FAZ.Net. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/windkraft-leiden-voegel-und-fledermaeuse-darunter-17742436-p2.html (zuletzt aufgerufen 30.03.2022)

Heinze, S. (2022): Interview mit Ökologin. Windkraft auf Kosten des Artenschutzes? „Grundsätzlich alle Bauvorhaben zu verhindern ist Quatsch“. RND. https://www.rnd.de/wissen/windkraft-auf-kosten-des-artenschutzes-warum-das-nicht-sein-muss-EIMX74E2UZCVTAYLSOFX4TAF7U.html (zuletzt aufgerufen 30.03.2022)

2. Im Text verwendete weitere Quellen: 

Barash, D.P. (1980): Soziobiologie und Verhalten. 338 S. Paul Parey, Berlin und Hamburg. 

Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land 22. Oktober 2021 an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG 2021. Berichtsjahr 2021 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2021/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4

EuGH (2021): Urteil des Gerichtshofes (zweite Kammer) vom 04. März 2021 in den verbundenen Rechtssachen C‑473/19 und C‑474/19 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=238465&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5340251

Gorke, M. (1999): Artensterben. Von der ökolo­gischen Theorie zum Eigenwert der Natur. Klett ­Cotta, Stuttgart.

Epple, W. (2009): 30 Jahre Hans Jonas „Das Prinzip Verantwortung“: Zur ethischen Begründung des Naturschutzes. Osnabrücker Naturwiss. Mitteilungen 35: 121-150. https://core.ac.uk/download/pdf/14520106.pdf  

Epple, W. (2021a). Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), 544 Seiten. Verlag BoD – Books on Demand, Norderstedt.

Epple, W. (2021b): Die Pervertierung von Natur- und Landschaftsschutz am Beispiel des Ebersberger Forstes – Wie die Kröte zum König wird. https://umwelt-watchblog.de/die-pervertierung-von-natur-und-landschaftsschutz-am-beispiel-des-ebersberger-forstes

Epple W. (2022): Windturbinen-Tod von Adlern, Bündnisse der Guten und moralischer Fortschritt in Zeiten der Energiewende. https://naturschutz-initiative.de/naturschutz/denkanstoesse/moralischer-fortschritt-in-zeiten-der-energiewende https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=5301

Leopoldina et al. (2020): Energiewende 2030: Europas Weg zur Klimaneutralität. https://www.acatech.de/publikation/energiewende-2030/ (zuletzt aufgerufen 31.03.2022)

Leopoldina et al. (2021): Vorschläge für einen klimagerechten Ausbau der Photovoltaik und Windenergie. https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikatio/Nationale_Empfehlungen/2021_ESYS_Impulspapier_Photovoltaik_Windenergie.pdf(aufgerufen 31.03.2022).

Mathys, W., Mock, T. & W. Epple (2022): Warum ein überhasteter und von allen Hemmnissen befreiter Ausbau der Windenergie keine Lösung der aktuellen Energiekrise ist. https://www.gegenwind-greven.de/