Oktober 7, 2024

Das Auerhuhn – „wissenschaftlich“ begleitetes Aussterben im Zeichen der Windkraft (?)

Beitragsbild: Das Auerhuhn ist in seinem Bestand in Mitteleuropa außerhalb der Alpen extrem gefährdet. Das Beitragsfoto aus den 1970er Jahren zeigt einen balzenden Hahn im Nordschwarzwald. Damals schon im Niedergang, aber noch keine extreme Seltenheit. Foto: Gerhard Bäuerle

publiziert (WE) März 2020; aktualisiert Oktober 2022 und Juni 2023

Im Schwarzwald existiert noch die größte und für den Erhalt dieser urigen Vogelart wichtigste mitteleuropäische Population des Auerhuhns außerhalb der Alpen (Coppes et al., Vogelwarte 57, 2019: 115 – 122; Verbreitungskarte dort S. 116; zahlreiche Abb. zum konkreten Bestandsrückgang S. 117 und 118; direkter Link zum Artikel hier).

In derzeitigen amtlichen Verlautbarungen zum Untergang der Auerhuhnpopulation des Schwarzwaldes wird auf das „Forschungsprojekt Auerhuhn & Windenergie“ zurückgegriffen. Auf dieses wird unten eingegangen.*

So heißt es in den

Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Auerhuhnvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Unter 3.1. zur Bestand-Situation:

(…) Mit Beginn des Monitorings der jährlichen Balzplatzzählungen im Schwarzwald schrumpfte die Population von 570 im Jahr 1971 auf 114 balzende Auerhähne im Jahr 2021.

Unter 3.4 Wirkung von Windenergieanlagen auf Auerhuhn-Populationen

„(…)Wesentliche Kerninformationen zur Wirkung von Windenergieanlagen hat das Forschungsprojekt „Auerhuhn und Windenergie“ (2014-2019) geliefert. Ziel der Untersuchungen war es, festzustellen, ob und welche Einflüsse Windenergieanlagen auf Auerhühner haben. (…) Es gibt (…) keine Hinweise darauf, dass für Auerhühner ein erhöhtes Kollisionsrisiko an Windenergieanlagen besteht. Die Art gehört daher nach aktuellem wissenschaftlichem Stand nicht zu den kollisionsgefährdeten Arten.(…)Die Ergebnisse des mehrjährigen und in mehreren Untersuchungsgebieten durchgeführten zeigen, dass Auerhühner durch Windenergieanlagen in der Lebensraumnutzung beeinflusst werden. Die Lebensraumnutzung durch die Tiere nahm mit zunehmender Nähe zu den Windenergieanlagen statistisch signifikant ab. Dieser Effekt war bis zu einer Entfernung von 650 m bzw. 850m nachweisbar. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Lebensräume um Windenergieanlagen den Auerhühnern nicht mehr unbeeinträchtigt zur Verfügung stehen, auch wenn sie optimale Habitatstrukturen aufweisen.(…)“ (fette Hervorhebung WE)

Damit ist fachlich unbestreitbar, dass das Eindringen der Windkraftindustrie negative Auswirkungen auf die letzten verbliebenen Auerhuhnvorkommen des Schwarzwaldes hat. Für die geschützte Art sieht das Naturschutzrecht ein Tötungsverbot, Störungsverbot, das Verbot der Zerstörung der Brutstätten und die Wiederherstellung und Verbesserung der Habitate vor. Vor dem Hintergrund der dramatischen Bestandssituation müsste für das Auerhuhn das geltende Artenschutzrecht besonders strikt angewandt und offensiv ausgelegt werden.

Niemand bestreitet: Der …

Rückgang des Auerhuhns hat lange vor der Invasion der Windkraft in den Schwarzwald begonnen.

Die vielfältigen Gründe und Zusammenhänge sind in der „Avifauna Baden-Württemberg“ schon 1987 ausführlich und gründlich dargelegt:

Hölzinger J. (Bearb.,1987): Die Vögel Baden-Württembergs (Avifauna Baden-Württemberg). Band 1, Teil 2 Artenschutzprogramm Baden-Württemberg Artenhilfsprogramme, S.935 ff., Eugen Ulmer Verlag

Diese heute noch aktuelle und für Laien verständliche Literatur sei jedem Interessierten ans Herz gelegt. Rückgangsursachen seien hier nur kursorisch aufgezählt :

  • Fichten-Forstwirtschaft mit Verdunklung vormals strukturreicher lichter Wälder,
  • Forststrassenbau (mit erhöhter Wahrscheinlichkeit der Prädation in den langen einsehbaren Schneisen),
  • Erschließen und Störung wertvoller Habitate für den Tourismus,
  • wiederholt nasskalte Witterung während der Kükenaufzucht in atlantisch geprägten Frühjahren

Der inzwischen katastrophale Rückgang des Auerhuhns im Schwarzwald ist in allererster Linie auf Lebensraum-verschlechternde Aktivitäten des Menschen zurückzuführen. Zur Intensivierung der forstlichen Nutzung wurden viele ehemals lichte und strukturreiche Wälder in Fichten-Monokulturen umgebaut. Besonders gravierend hat sich die Entwässerung von Mooren, Missen und Moosen ausgewirkt. Diese wurden im Schwarzwald zu fast 100 % trockengelegt, wie mir Bernhard Scherer, ausgewiesener Kenner der örtlichen Materie schreibt. Bis heute dürfen vorhandene Entwässerungsgräben offen gehalten werden. Entstanden sind im Laufe der Jahrzehnte aus der Sicht des Artenschutzes (nicht nur für das Auerhuhn) in vielen Bereichen teilweise als Lebensräume völlig ungeeignete Forste. Die beiden Aufnahmen entstanden auf der Ostabdachung des Schwarzwaldes im Schwarzwald-Baar-Kreis. Neben der Entwässerungsstruktur ist in diesem Bild im Hintergrund eine Forststraße gerade noch zu erkennen. Auch die weitgehend flächendeckende Erschließung trug und trägt neben der ökologisch entwertenden Fichtenforstwirtschaft ganz entscheidend zum Rückgang des Auerhuhns bei. Foto: Bernhard Scherer
Frisch unterhaltene Entwässerungsgräben im Schwarzwald. Foto: Bernhard Scherer

Mit dem Eindringen der Windkraftindustrie in die Wälder hat sich Entscheidendes geändert:

Das Eindringen der Windkraft könnte den Auerhühnern den Rest geben

Die Windkraftindustrialisierung könnte den Auerhühnern den sprichwörtlichen Rest geben. Denn die Art ist windkraftsensibel und verliert durch die Entwertung und Störung der Lebensräume im wahrsten Sinne des Wortes weiter an Boden…

Auerhuhn wird zum Zankapfel für Windkraft – bis hinein in die letzten Refugien

Durch die Windkraft-Ausbaupläne im Schwarzwald ist das Auerhuhn als ausgesprochen störungsempfindliche Art zum Zankapfel und zur „Verhinderungsart“ aus der Sicht Windkraftindustrie und ihrer „Gutachter“ geworden. Es ist unseriös und nicht zielführend, den bereits vor der Windkraft-Invasion unbestreitbaren massiven Bestandsrückgang zu steilen Aussagen zu verwenden, das Auerhuhn habe keine Probleme mit der Windkraft:

Auerhähnen ist das Windrad piepegal

…lautet die Überschrift zu einem Interview, das Thomas Ullrich, ein Angestellter der Freiburger Consultingfirma „ö:konzept, die u.a. auch Auftragsgutachten für die Windkraftindustrie anfertigt, in einer Stuttgarter Wochenzeitung gegeben hat.

Auf die aktuelle Entwicklung zum vorgeblichen Schutz der letzten Auerhühner des Schwarzwaldes im Jahr 2022 und die – bereits aus solchen Überschriften ersichtlich – fragwürdige Agitation aufgrund einer Neuen Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn“ in BadenWürttemberg wird am Ende dieser Seite ausführlich eingegangen.

Zunächst aber sei noch einmal die Einbettung des „Forschungsprojektes Auerhuhn & Windenergie“ beleuchtet:

„Umleitung“, nennt Wolf Hockenjos schon 2015 in einem pointierten Artikel, was den Auerhühnern des Schwarzwaldes im Zuge der Windkraftindustrialisierung ihrer Lebensräume bevorsteht. Auf der Homepage der Gemeinde Gutach (Schwarzwaldbahn) wurde damit geprahlt, dass es u.a. mit Hilfe der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) gelungen sei, für das dort besonders prägnant die Landschaft entwertende Windkraftindustriegebiet an der „Prechtäler Schanze“ einen „Auerhuhnkorridor“ zu verlegen. Das weithin sichtbare monströse Windindustriegebiet an einem landschaftlich ehemals herausragend schönen Platz stellt nicht nur in ästhetischer Hinsicht einen der gravierendsten und rücksichtslosesten Eingriffe in die Schwarzwaldnatur dar. Es zeigt besonders dringlich den Konflikt zwischen Artenschutz und Windkraft, in diesem Falle am Beispiel des Auerhuhns.

Die Invasion der Windindustrie auf den Höhen des mittleren Schwarzwaldes, im Lebensraum des Auerhuhnes; hier die “Prechtäler Schanze”. Das Foto entstand während der frühen Bauphase im Frühjahr 2016; Foto: Wolf Hockenjos. Vordergründig wurden alle Belange von Landschafts- und Naturschutz abgewogen und berücksichtigt. Das Ergebnis ist die brachiale Entwertung eines einmaligen, weithin bekannten und historisch wichtigen Kraftplatzes des mittleren Schwarzwaldes. Weitere Bilder zur Dimension des dortigen Eingriffes: http://www.badische-zeitung.de/elzach/windenergie-fuer-12-000-haushalte-prechtaeler-schanze-i-geht-im-oktober-ans-netz–109725004.html (mit eigenem Kommentar des Verfassers; zuletzt eingesehen 27.10.2016). Foto und Legende entnommen aus Epple (2017,2021).

Während die lokale Presse Jahre nach einem der verheerendsten Windkraft-Eingriffe in die Schwarzwaldnatur den Windpark weiterhin unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten feiert und die Parolen der Windkraftbranche zur CO2-Einsparung unkritisch weitergibt, besteht für den Naturschutz – wie immer, wenn es um eindeutig offenliegende Konflikte mit menschlichen Nutzungsinteressen geht – auch im Falle des Auerhuhns im Schwarzwald angeblich erhöhter Forschungsbedarf:

*Das Forschungsprojekt Auerhuhn & Windenergie

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) sollte nun – im Nachhinein, und damit als Gegenteil einer vorsorglichen Naturbewahrung – die Auswirkungen der Windkraftindustrialisierung auf die Auerhühner „exakt“ beforschen. Was sich zunächst wie ein völlig unabhängiges Forschungsvorhaben anhört, zeigte sich grundsätzlich fragwürdig. Denn das Ziel im „Forschungsprojekt Auerhuhn & Windenergie“ war von Anfang an eindeutig: Es handelt sich um eine„Ermöglichungs-Forschung“ für die Windkraftindustrie im bislang unbelasteten Waldgebirge und damit im wichtigsten Lebensraum des Auerhuhns außerhalb der Alpen in Süddeutschland.

Zitat FVA, http://www.auerhuhn-windenergie.de/de/forschungs-projekt/projektbeschreibung: Dort war, abgerufen am 25.10.2016, noch zu lesen: „Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, hat der Schwarzwald besonders für die Windenergie an Bedeutung gewonnen. Besonders die mit lichten Wäldern bestandenen Höhenlagen, der bevorzugte Lebensraum des Auerhuhns, sind für die Windenergieanlagen geeignet. Das Projekt ist entstanden um eine gesunde Auerhuhnpopulation und den Ausbau der Windenergie im Schwarzwald zu vereinbaren.“ (Fette Hervorhebung durch den Verfasser W.E.). Diese Formulierung ist bezeichnender Weise im Abschlussbericht (Coppes et al. 2019) nicht mehr explizit zu finden. Die Grundsatzkritik bleibt berechtigt: Der Ausbau der Windenergie im Schwarzwald soll mit einer „gesunden“ Auerhuhnpopulation „vereinbar“ gemacht werden. Windkraftindustrie im Auerhahnlebensraum wird von der FVA erst gar nicht mehr in Frage gestellt. Weiteren Aufschluss liefert die Projekt-Kofinanzierung: Unter den beiden die Windkraft mit aller rechtlichen und politischen Macht pushenden, Auftrag gebenden Landes-Ministerien sind u.a. folgende Sponsoren aufgeführt: Der Bundesverband Wind Energie e.V. (BWE) LV Baden-Württemberg, das E-Werk Mittelbaden, Die EnBW Energie Baden- Württemberg AG, ENERCON Windenergieanlagen; die „Ökostromgruppe Freiburg“, und die Windkraft Schonach GmbH. Das ist das “Who-is-who” der regionalen Windkraft-Interessenvertreter im Schwarzwald. Das sponsernde Energieunternehmen und die erwähnten Projektierer und Betreiber der Windkraft-Industrie im Schwarzwald sind seit Jahren die ursächlich Hauptbeteiligten an der landschaftlichen Entwertung der Vorzugsräume der Schwarzwaldnatur.

Nachdem der Link zum Abschlussbericht von Coppes et al. 2019 möglicherweise für einige Leser blockiert ist, zumindest aber mir auf meinem Rechner auf einem meiner beiden Server der Zugang zur bahnbrechenden Arbeit zwischenzeitlich verweigert wurde, möchte ich – um Legendenbildung vorzugreifen – meinen Lesern mit einem Screenshot vom 23. November 2020 belegen, wer die Windkraft-Ermöglichung-Forschung am Auerhuhn im Schwarzwald finanziert:

Hier der Link zum Abschlussbericht:

https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/Wald_und_Gesellschaft/Wildtieroekologie/Waldvoegel/Projektabschlussbericht_Auerhuhn_Windenergie__3_.pdf

Nicht nur für interessierte Laien ist interessant, wie Auftragsgutachter das alte Sprichwort befeuern: „Wes Brot ich fress‘ – des Lied ich sing'“

Auch dann, wenn der Rückgang des Auerhuhns – wie noch einmal zu betonen ist – bereits vor Beginn der Invasion der Windkraftindustrie in den Schwarzwald begonnen und viele Ursachen besonders in der Waldbewirtschaftung aber z.B. auch in Feinheiten der Witterung hat (s.o., Hölzinger 1987), sind vor dem Hintergrund des geradezu dramatischen Bestandseinbruchs des Auerhuhns in den letzten Jahren im Schwarzwald (Coppes et al. 2019 im Link siehe Vogelwarte 57, 2019: 115 – 122, direkter Link hier) alle wissenschaftlich verbrämten Relativierungen zu den Auswirkungen der Windkraft auf diese Art mehr als fragwürdig:

Im Abschlussbericht zum Forschungsprojekt (Coppes et al. 2019) werden Störeffekte, d.h. abnehmende Lebensraumnutzung durch Windenergieanlagen (und indirekt durch die von den Zuwegungen ausgehenden Störungen) beschrieben. Auch zeigt vergleichende Forschung, dass sich die Auerhühner an diese Störung nicht gewöhnen. Angeblich (Stichwort: extrem geringe Stichprobengröße!) gibt es keinen Einfluss der Windkraft auf die Nachweis-Dichte. Für die in einer zweiten Studie beschriebenen massiven Bestandsrückgänge des Auerhuhns im Schwarzwald (Coppes et al. 2019; im Link siehe Vogelwarte 57, 2019: 115 – 122; direkter Link hier) werden dagegen unter dem Begriff Störungen explizit nur Tourismus und verschiedene Freizeitaktivitäten in den Vordergrund gerückt. Die Windkraft mit Begleiterschließung als Störfaktor wird von denselben Autoren in dieser Publikation nicht einmal genannt. Warum wohl? Siehe oben, unter Sponsoren…

Für die Zukunft des Auerhuhns im Schwarzwald alarmierend: Die Beteiligten sehen den „Transfer“ ihrer Erkenntnisse, sprich: die Anwendung in der geplanten Vernichtung von Auerhuhn-Lebensräumen durch die Windkraft durch die weitere Arbeit der LUBW gewährleistet. Es ist jene Behörde, die Raum für 20.000 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg errechnet hat… 


Zu dem denkwürdigen Vorgang ein Gastbeitrag des herausragenden Kenners* der Materie, Wolf Hockenjos:

Von Hühnern lernen 

Was ein Forschungsprojekt aussagt über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner

Von Wolf Hockenjos * publiziert 19.März 2020**

Die beschriebene Beeinträchtigung wurde auch in Untersuchungsgebieten festgestellt, in denen die WEA schon seit längerer Zeit in Betrieb sind. Die Tiere scheinen sich daher auch über mehrere Jahre nicht an den Einfluss der WEA zu gewöhnen. (Projektabschlussbericht, Forstl. Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Februar 2020)

Einen Freibrief zum Bau von Windenergieanlagen (WEA) in Auerhuhnhabitaten werden sich die Auftraggeber des Projekts wohl nicht erhofft haben. Und doch haben sie sich die Studie allerhand kosten lassen: Über immerhin fünf Jahre lief das mit einer Million Euro dotierte Forschungsprojekt Auerhuhn & Windenergie, finanziert mit öffentlichen Mitteln der beiden Stuttgarter Ministerien, des Umwelt- wie des Forstministers, denen nicht nur ein gesteigertes  klimapolitisches, sondern durchaus auch ein fiskalisches Interesse an der Umsetzung der Energiewende zu unterstellen ist, denn die Pachteinnahmen für Windräder im Staatswald kommen ja auch dem Forsthaushalt zugute. Da ist es gleich doppelt misslich, wenn  ausgerechnet auf den windhöffigsten Waldstandorten zugleich die heftigsten Konflikte mit dem Artenschutz entbrennen, weil die höchsten Kuppen- und Kammlagen des Schwarzwalds oft genug zu den letzten verbliebenen Lebensräumen des „Schwarzwälder Charaktervogels“ zählen. Dessen Population gilt zwar noch immer als größte Mitteleuropas außerhalb der Alpen, doch auch sie schwindet zusehends dahin (mit derzeit gerade mal noch 135 Hahnen); allen Bemühungen zum Trotz ist ihr endgültiges Erlöschen zu befürchten – ganz so wie es anfangs des neuen Jahrtausends dem Haselhuhn ergangen ist. 

Kofinanziert wurde das Projekt zur Hälfte aus Drittmitteln des Bundesverbands WindEnergie e. V. sowie von einer Reihe baden-württembergischer Energieversorgungsunternehmen; dass deren Engagement weniger dem Artenschutz galt, als vielmehr der Aussicht auf gelockerte Restriktionen und auf mehr Planungssicherheit dank neugewonnener wissenschaftlicher Erkenntnis, dürfte keine allzu gewagte Hypothese sein. Von einem leichten „Gschmäckle“ sprechen sie da im Ländle. Gehört es doch zum Credo von Windkraftbetreibern und Befürwortern, dass Auerhühner (wie auch andere windkraftsensible Vogelarten) zumeist nur vorgeschoben sind – und damit für den allseits beklagten, seit Jahren stockenden Ausbau mit verantwortlich. 

Der Forschungsauftrag der Minister erging an die Freiburger Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien, bei insgesamt zehn deutschen, österreichischen und Schweizer Autoren und Autorinnen, zuzüglich zehn weiteren MitarbeiterInnen. Geforscht wurde in sechs Untersuchungsgebieten: im Schwarzwald, in Österreich und in Schweden. Begleitet wurde das Projekt von einem Beirat aus Vertretern der Finanzgeber und verschiedener Verbände. Der Projektabschlussbericht wurde der Öffentlichkeit im Februar 2020 vorgestellt. Die in Freiburg erscheinende, bekanntermaßen windkraftfreundliche Badische Zeitung stellte ihren Bericht über das Forschungsergebnis (am 06.03.20) unter eine seltsam zwiespältige Überschrift: Auerhühner wahren Distanz und im Untertitel Die Vögel meiden Windräder, sind aber von ihnen nicht gestresst.

Fünf Jahre lang haben die renommierten Ornithologen systematisch nach direkten und indirekten Auerhuhn-Nachweisen gefahndet, insbesondere nach Losung (Kot) oder Federn, um damit Aufschluss über die Lebensraumnutzung in der Nähe von Windenergieanlagen bzw. in windradfreien Referenzgebieten zu erhalten. Etliche Hühner konnten sogar mit Sendern ausgestattet werden. Der Stress wurde erforscht, indem Kotproben auf Stresshormonabbauprodukte analysiert wurden. 

Anhand der kartierten Auerhuhn-Nachweise zeichnete sich ab, dass die Raumnutzung der Hühner mit zunehmender Nähe nicht nur zu den WEA, sondern auch zu den Zufahrtswegen signifikant abnahm. Ein Effekt, der allerdings nur bis zu einer Entfernung von 650 m nachweisbar war, wie der Abschlussbericht (politisch korrekt?) festhält. Wohingegen dieser Wert bei den besenderten Hühnern auf dem weiträumigen schwedischen Fjäll bei 850 m lag. Gut möglich also, dass Schallemissionen, Schattenwurf und Sichtbarkeit der WEA, aber auch andere Störfaktoren die Lebensraumnutzung ungünstig beeinflussen, und zwar nicht nur in der Bauphase, sondern auch langfristig. Doch die gute Botschaft für Windmüller folgt im Bericht sogleich: „Im Gegensatz zu den negativen Effekten auf die Lebensraumnutzung konnte kein signifikanter Effekt von WEA auf die Auerhuhn-Nachweisdichte festgestellt werden.“ Auch der Reproduktionserfolg habe nicht gelitten, wie denn auch keine Hinweise auf eine Erhöhung des Stresshormonlevels durch WEA gefunden worden seien. Erstaunlich immerhin, dass eine systematische Literaturrecherche eine Vielzahl weiterer potentieller Wirkungen auf Raufußhühner erbracht hatte – bis hin zu dokumentierten Kollisionen.

Wie das? Kein erhöhter Stress durch Windräder, keine verminderte Reproduktion, hingegen signifikante Beeinträchtigung der Raumnutzung im Radius von 650 m? Herrschte tatsächlich kein Stress unter den Hühnern, oder war der einfach nicht nachweisbar in den stark verinselten, oft nur noch kleinräumig auf Bergkuppen beschränkten Habitaten?

Mit Hilfe der Gen-Analyse konnte immerhin nachgewiesen werden, dass die Schwarzwälder Auerhühner noch immer große Strecken von mehr als 50 Kilometern zwischen ihren einzelnen Teilgebieten zurücklegen. Umso vordringlicher erscheint die Erhaltung von Korridoren und Trittsteinen – tunlichst frei von WEA, zumal der neuen Generation mit ihren monströsen Ausmaßen. Es könnte sonst rasch vollends zu Ende gehen mit der größten mitteleuropäischen Auerhuhnpopulation außerhalb der Alpen. Oder war es etwa das, was sich die Drittmittelgeber von dem Forschungsprojekt insgeheim erhofft hatten: Müsste man nicht einfach eine Handvoll Ornithologen lange genug in den verbliebenen Habitaten dieser so störungsanfälligen Vögel umherstreifen lassen?

Balzende Auerhähne können „liebestoll“ zum Höhepunkt der Arenabalz jede Scheu vor dem Menschen verlieren. Foto: Wolf Hockenjos
  • * zum Gastautor: Wolf Hockenjos, Jahrgang 1940, war ein Vierteljahrhundert lang Forstamtsleiter in Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg, dazu Kreisbeauftragter für Naturschutz und Waldreferent des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg. Als begeisterter Fotograf hat er etliche Bildtextbände verfasst. Er ist Initiator der Luchs-Initiative Baden-Württemberg e. V. und kämpft seit Jahren gegen die Exzesse der Windindustrie in ökologisch und touristisch hochwertigen Landschaften.
  • ** Der Beitrag wurde auch in einer Jagdzeitschrift veröffentlicht: Hockenjos, W. (2020): Von Hühnern lernen. Ökojagd 2/2020.

Soweit der nachdenklich stimmende Gastbeitrag. Die von den Verursachern kofinanzierte wissenschaftliche Begleitforschung der Windkraftinvasion in den Schwarzwald darf als herausragendes Beispiel für die Fragwürdigkeit der Vorgänge rund um die wissenschaftlich-gutachterlich verbrämte Schwächung des Naturschutzes zu Gunsten der Windkraftindustrie in Deutschland verstanden werden (vgl. Epple 2017, 2021 mit konkreten Beispielen für Windkraft-Ermöglichung-Forschung und Befangenheit von Auftragsgutachtern, auch im Schwarzwald).

Festzuhalten bleibt: Um die Zukunft der „windkraftsensiblen“ – nicht nur kollisionsgefährdeten – Vogelarten in Deutschland und Europa ist es schlecht bestellt. Das gilt besonders für störungsempfindliche Waldarten wie Waldschnepfe (siehe Epple 2021) und eben: das Auerhuhn.

Daran ändert auch die mit großem Getöse und einer schrillen medialen Kritikaster-Begleitmusik aus der Richtung der teilweise bereits fanatisch argumentierenden Windkraft-Befürworter im August 2022 auf Baden-Württemberg.de vorgestellte „Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn“ nichts. Im Gegenteil: Diese…

Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn für den Schwarzwald

…trägt zur Fortschreibung des Untergangs der Auerhühner eher noch bei.

Zunächst entstanden nach Bekanntwerden de Planungsgrundlage Schlagzeilen dieses Inhaltes; Beispiel dpa/lsw:

Das Auerhuhn im Schwarzwald wird vogelfrei: Auerhuhn, der Charaktervogel des Schwarzwaldes soll für die Windkraft sterben

17. August 2022, 16:03 UhrStuttgart (dpa/lsw) – Das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn muss in mehreren Regionen des Schwarzwaldes nicht mehr berücksichtigt werden, wenn es um Planung und Bau von Windrädern geht. (…)Nach der neuen Planungsgrundlage spielt der Auerhuhnschutz auf rund 15.000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald künftig keine Rolle mehr“, teilten Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) und Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) mit(…)“

Das Wort „vogelfrei“ kursierte einige Tage in den Medien, ist inzwischen aber nachträglich aus allen Artikeln verschwunden.

Worum geht es?

Für die vor unseren Augen aus dem einst für sie so wertvollen Schwarzwald verschwindende Art soll mit der „Neuen Planungsgrundlage“ eine Trendwende erreicht werden.

Es handelt sich jedoch durch die gleichzeitige Öffnung großer Bereiche für die Windkraft um den Versuch der Quadratur des Kreises. Letztendlich ist es möglicherweise bereits die Besiegelung des lokalen und regionalen Aussterbens des „Urvogels“ für den Waldnaturschutz. :

Hier die Karte zur Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn, wie sie der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung steht.

Warum ist der Ansatz im Sinne des ganzheitlichen Naturschutzes zu kleinkariert und zu kurz gesprungen? Einige Stichworte – man beachte:…

  • Die stark zerstückelten „Ausschlussgebiete“, die sich den derzeitigen bereits stark verinselten Rest-Vorkommen der Auerhühner anpassen (dunkelblau). Noch vor wenigen Jahrzehnten war das Vorkommen im Schwarzwald weitgehend zusammenhängend (siehe Hölzinger 1987, dort eine Verbreitungskarte, Abb. 856, S. 935),
  • die recht kleinen zusätzlichen Flächen für Restriktionen (es geht um einen mehrere Hundert Meter einzuhaltenden Abstand; in der Karte ockerfarben),
  • die schmalen „Korridore“ mit Ausschlussempfehlung. Ihre Festlegung erscheint darüber hinaus in der Praxis teilweise willkürlich – siehe das oben erwähnte Beispiel der Prechtäler Schanze (hellblau).

Entscheidend negativ aber ist in der durch die Landesregierung selbst-belobigten neuen Planungsgrundlage die „Freigabe“ von rund 15.000 Hektar Flächen für die Windkraftindustrie, in denen es bisher wenigstens einige Restriktionen für den Auerhahn gab. Dazu der zuständige Forst-Minister Hauk (CDU) in der PM vom 17.08.2022 wörtlich: „Es ist deshalb eine gute Nachricht sowohl für die Energiewende als auch für den Naturschutz in Baden-Württemberg, dass wir nun windhöffige Flächen in der Größenordnung von rund 21.000 Fußballfeldern als zusätzliches Potenzial haben, bei denen bisherige Restriktionen zum Schutz des Auerhuhns wegfallen. Trotzdem können wir unser gemeinsames Ziel errei­chen, dem Auerhuhn ein langfristiges Überleben im Schwarzwald zu ermöglichen.“ Ein solcher planerischer Federstrich ist sowohl rechtlich (Kollision mit Vorgaben des europäischen Naturschutz-Rechtes) als auch ökologisch (Nicht-Berücksichtigung der Möglichkeit einer Wiederausbreitung des Auerhuhns, s.u.) mehr als fragwürdig:

Mit der Planungsgrundlage wird das schon jetzt alarmierend geschrumpfte Auerhuhn-Areal im Schwarzwald zementiert. Die sehr wohl mögliche Wiederausbreitung der Art wird im Planungshandeln pro Windkraft per Federstrich von vorne herein stark eingeschränkt und damit in einigen Bereichen (etliche Beispiele etwa im mittleren Schwarzwald, siehe herausgegriffen die Fotos der Windindustrie auf der „Prechtäler Schanze“, auf dem „Hohenlochen – Burzbühl“) schon heute weitgehend ausgeschlossen.

Windkraftindustrie im mittleren Schwarzwald während der Bauphase. Das Bild zeigt das Windindustriegebiet „Hohenlochen-Burzbühl“ bei Oberwolfach. Foto: Bürgerinitiative Radlos Windvernunft an Wolf und Kinzig e.V.
Der Höhenrücken „Hohenlochen – Burzbühl“ war als „Auerhuhnschutzgebiet 2“ eingestuft. Dieses Gebiet liegt angrenzend an einem Auerhuhnschutzgebiet der Kategorie 1.  Für die vier Anlagen wurden für Zuwegung und Stellplätze ca. 10 Hektar Wald abgeholzt. Auf dem Bergrücken verlief vorher nur der 1 m breite berühmte Fernwanderweg, der „Westweg“. Bei zwei Anlagen mussten nach 6 Monaten Betrieb bereits die Flügel ausgewechselt werden.
Die Freigabe tausender Hektar Flächen für die Windkraft im Schwarzwald durch die „Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn“ schränkt die Lebensraumqualität (nicht nur) für die Auerhühner ein. Sie bedeutet Bedrohung und Lebensraumverlust für weitere windkraftsensible Wildtiere (Waldschnepfe, Fledermäuse; siehe Text).
Anlässlich eines Besuches der GRÜNEN-Politiker MP Kretschmann und UM-Ministerin Walker an diesem Windindustriegebiet kolportiert der „Schwarzwälder Bote“ (Lahrer Zeitung) am 08.09.2022 alle derzeit in der und durch die Politik verbreiteten Narrative für das Durchpeitschen der Windkraftindustrie bis hinein in sensibleste Naturlagen:
„(…)Hausach. Der Windpark Hohenlochen bei Oberwolfach und Hausach (Ortenaukreis) sei eine beispielhafte Anlage, die 22 000 Menschen mit Ökostrom versorgen könne, sagte Umwelt- und Energieminsterin Walker am Donnerstag. Justizministerin Marion Gentges (CDU) war auch vor Ort.(…)Angesichts des Russland-Ukraine-Krieges sei der zügige Ausbau von Windkraft und Photovoltaik-Anlagen das Gebot der Stunde, sagte Walker. „Erneuerbare Energien sind der Schlüssel für Klimaschutz, für Unabhängigkeit von autokratischen Rohstofflieferanten und für Versorgungssicherheit“, sagte die Grünen-Politikerin.“ (fette Hervorhebung durch WE).

Die „Neue Planungsgrundlage“ widerspricht mit der Freigabe von 15.000 Hektaren Waldflächen aus den Restriktionen für den Auerhuhnschutz den Zielen und Inhalten des Naturschutzrechtes, und sie greift allenfalls ansatzweise das in der Fachliteratur konkret belegte Wissen über die beim Auerhuhn sehr wohl mögliche äußerst dynamische Reaktion der Teil-Populationen auf: Auerhühner könnten eindrucksvoll zurückkehren und neue Areale besiedeln, wenn die Verhältnisse durch natürliche Prozesse und/oder gezielte Anstrengungen des Menschen wieder nachhaltig verbessert würden (siehe Zitat aus der „Avifauna Baden-Württemberg“ im folgenden Abschnitt). Die simplifizierende Formel: „Das Auerhuhn stirbt wegen des Klimawandels im Schwarzwald sowieso aus“ ist jedenfalls kritisch zu hinterfragen.

Der NABU applaudiert…

Wieder einmal ist der (inzwischen auf wohl allen Ebenen?) auf Windkraft-Kurs gebrachte NABU zur Stelle: (…) Applaus kommt von den Naturschützern, die die klare Abgrenzung von möglichen Flächen für die Windkraft zu den Gebieten mit vorrangigem Schutz des Auerhuhns begrüßten. „Damit kann es gelingen, das Überleben dieser vom Aussterben bedrohten Vogelart bei gleichzeitigem Ausbau der Windenergienutzung zu sichern“, sagte Martin Klatt, Artenschutzreferent des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu)(…); ist der Meldung des dpa-Landesstudios (lsw), abgedruckt bei der „Süddeutschen“, zu entnehmen. Man applaudiert wohlgemerkt damit auch für die Herausnahme von 15.000 Hektaren bisheriger Restriktionsfläche für den Auerhuhnschutz. Zur Rolle der Umweltorganisationen, die schon am 30. Januar 2020 eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie forderten, siehe die Seite zur Windkraft auf dieser Homepage hier. Eine beklemmende Parallele zum Verhalten des NABU im Falle des Reinhardswaldes in Hessen. Auf dieser Homepage eingeordnet hier.

Obwohl die Planungsgrundlage nicht den Schutzanforderungen für das Auerhuhn im Schwarzwald gerecht wird, wird sie von Windkraftbetreibern und ihnen Nahestehenden als „überzogen“ kritisiert. Eine Kampagne durch einen Angestellten einer Freiburger Consulting-Firma gegen die von ihm so bezeichnete „Lex Auerhuhn“ (gemeint ist die Planungsgrundlage) flankiert die Enttäuschung der Windkraftlobby, die sich offenbar schon für große Teile des Schwarzwaldes am Ziel ihrer Begehrlichkeiten gesehen hatte. Die Geschichte in aller Kürze:

Stimmungsmache eines Windkraft-Gutachters gegen die ohnehin für den Schutz des Auerhuhns unzureichende Planungsgrundlage

Zur Vorbereitung fachlicher Grundlagen für den Schutz der Auerhühner im Zuge der Industrialisierung des Schwarzwaldes mit Windkraft hatte das Umweltministerium Baden-Württemberg innerhalb der Facharbeitsgruppe Auerhuhn eine zwölfköpfige Unterarbeitsgruppe II Windenergie und Auerhuhn Vereinbarkeit von Klima- und Auerhuhnschutz im Schwarzwald einberufen, in der auch der studierte Forstwirt Thomas Ullrich, Angestellter der erwähnten Freiburger Consulting-Firma mitwirkte. Mit großem Getöse und einem durch den Windkraftbetreiber Matthias Griebl* auf Facebook geposteten Schreiben vom 06.04.2022 trat Ullrich aus der Arbeitsgruppe aus, und erhielt seither in der örtlichen Presse wiederholt eine Plattform für seine Empörung über den nach seiner Ansicht „überzogenen Schutz des Auerhahns, der den Ausbau der Windkraft behindere und damit den Klimawandel beschleunige“ (Offenburger Tagblatt vom 24.08.2022).

* Matthias Griebl, Achern, ist Geschäftsführender Gesellschafter bei Griebl Media GmbH. Windpark Hornisgrinde GmbH & Co.KG. Er kämpft seit Jahren für eine zweite Windkraftanlage auf der Hornisgrinde, dem höchsten Berg des Nordschwarzwaldes.

Die einseitige Festlegung von Windkraft-Auftragsgutachtern pro Windkraft ist hinlänglich bekannt (ausführlich mit Beispielen aufgearbeitet in Epple 2017, 2021). Die Agitation aus der Allianz mit Windkraftbetreibern im Zusammenhang mit dem Schutz des Auerhuhns gegen eine ohnehin unzureichende und für den Naturschutz lange nicht zielführende amtliche Planungsgrundlage enthält allerdings einige so bemerkenswert steile Aussagen und Festlegungen, dass sie hier aufgegriffen werden soll. Bezug genommen wird hierbei auf drei Quellen: Ein Interview Ullrichs in der Stuttgarter Wochenzeitung „Kontext:“, auf sein durch den Windkraftbetreiber M. Griebl veröffentlichtes Austrittsschreiben aus der Unterarbeitsgruppe, und auf einen Bericht im Offenburger Tagblatt vom 24.08.2022. In den Wortmeldungen wird erkennbar, dass und wie sehr Befangenheit mit einer Festlegung auf Interessen der Windkraftindustrie vorliegt. Außerdem kann eine gewisse Ignoranz gegenüber den Rechtsgrundlagen, dem Ziel und Geist der zu Grunde liegenden Berner Konvention und den aus ihr hervorgegangenen höherrangigen Richtlinien der EU zum Artenschutz attestiert werden. Dem Leser seien die Original-Wortmeldungen des Agitierenden ans Herz gelegt. Hier kann aus Platzgründen nur kursorisch auf einige „Highlights“ eingegangen werden:

  • Die Vermengung von Klimawandel (der angeblich das Auerhuhn im Schwarzwald ohnehin zum Aussterben verurteilt) und Windkraft ist in Kreisen der Windkraftindustrie notorisch. Für einen sich nach seinen eigenen Worten der „guten fachlichen Praxis“ verpflichtenden Gutachter ist diese Vermengung aufgrund der Nähe zu den Windkraft-Betreibern kritikwürdig: Selbst Hunderte zusätzliche Windkraftanlagen im Schwarzwald hätten keine messbare Auswirkung auf den globalen Klimawandel. Regional ergebnisoffene Schutzgüterabwägung nach geltendem Recht müsste bedeuten: Die Opferung einer Vorzugslandschaft und die weitere verschärfte Gefährdung bis hin zum lokalen Aussterben einer der Leitarten (Auerhuhn) dieser Landschaft muss gegen den vorgeblichen Beitrag zum sogenannten Klimaschutz abgewogen werden.
  • Die folgende Behauptung – in der sich Ullrich zusätzlich auf den Ornithologen Peter Berthold beruft- ist fragwürdig: Unter heutigen Bedingungen des Klimawandels ist eine Wiederbesiedlung früherer Lebensräume oder die zukünftige (Wieder-)Ausdehnung des heute geschrumpften Areals der Auerhühner praktisch ausgeschlossen. Hierzu ein Zitat aus der „Avifauna Baden-Württemberg“ (Hölzinger 1987, s.o., S. 937): „In der Zeit zwischen 1890 und 1920, zum Teil bis 1925, fand eine enorme Zunahme mit einer starken Ausbreitungstendenz statt. In diese Zeit mit relativ trockenen und niederschlagsarmen Jahren fällt die maximale Verbreitung des Auerhuhns im Bereich des heutigen Baden-Württembergs. Bis etwa zum Jahre 1890 war das Auerhuhn nur im Schwarzwald, im Odenwald und sehr wahrscheinlich auch im württembergischen Allgäu regelmäßiger Brutvogel.Nach 1890 trat die Art imn Gebieten auf, wo sie nie vorgekommen oder zumindest seit über 100 Jahren verschwunden war (vgl. Bruns 1916). Die wichtigsten dieser wieder- bzw. neubesiedelten Gebiete waren der Stadtwald von Rottenburg (Rammert), der Schönbuch, die Stuttgarter Waldberge, der Schwäbisch-Fränkische Wald, die Hohenloher Ebene und der Taubergrund (…)“ . Selbst dann, wenn Waldstrukturen vor Hundert Jahren insgesamt deutlich besser geeignet für das Auerhuhn einzuschätzen sind (Stichworte: Offenere, strukturell vielseitigere Wälder, mit viel Wald-Kiefer und Beerstrauch-Vorkommen, insbesondere Heidelbeere), ist doch die Dynamik der Ausbreitung, die das „Eiszeit-Relikt“ Auerhuhn vollbrachte und sicher noch immer vollbringen kann, beeindruckend. Die scharfe Argumentationsweise gegen die Möglichkeit der Wiederkehr und einer neuen Ausbreitung ist in Frage gestellt.
  • In seinem Austrittsschreiben spricht Ullrich von einer „Windkraftverhinderung quasi im ganzen Schwarzwald“. Man vergleiche hierzu die Kartengrundlage (s.o.). Die Aussage („quasi ganzer Schwarzwald“) ist so überzogen, dass sie dadurch schlicht falsch wird.
  • Ullrich, der als „Fachgutachter“ nach eigener Darstellung stets die „gute fachliche Praxis“ hochhält, betont in seinen Wortmeldungen, dass es für den Schutz des Auerhuhns darauf ankomme, nur die aktuellen Vorkommen zu berücksichtigen, wenn es um Genehmigung von Windkraft gehe. Er stellt damit das in den Naturschutz- Rechtsgrundlagen verankerte Prinzip der Wiedergutmachung grundsätzlich in Frage bzw. ignoriert, dass zum systematischen Naturschutz-Rechtsprinzip ganz wesentlich die Ermöglichung der Wiederkehr von bereits verschwundenen Arten gehört. So polemisiert Ullrich im Offenburger Tagblatt vom 24.08.2022 gegen die Planungsgrundlage, als „Lex Auerhuhn“ bezeichnet; Auszug aus dem Artikel: „(…) Im Gegensatz zu allen anderen Tierarten rechne man im Umweltministerium mit einer Wiederbesiedlung von Flächen durch das Auerhuhn. Ullrich wird wörtlich zitiert: „Genauso gut könnte man argumentieren, dass es im Stadtwald Baden-Baden vor Hunderten Jahren Luchse und Bären gab und man deshalb jetzt dort Bärenflächen ausweist“, ärgert sich Ullrich. Es gehe darum, die Flächen darzustellen, auf denen das Auerhuhn aktuelle vorkommt und den Restbestand dort restriktiv zu schützen. (…)“. Offensichtlich erkennt der Forstwirt in Windkraft-Diensten sogar den Widerspruch zur eigenen Argumentation nicht: Wenn bei nur noch 114 balzenden Hähnen im Schwarzwald schon jetzt von keiner Zukunft-fähigen Population auszugehen ist, müssen Areale für Wiederausbreitung, Wiederbesiedlung und damit Bestandserhöhung ermöglicht und von Beeinträchtigungen frei gehalten werden.
  • Schwer wiegt die bereits erwähnte, erkennbare Ignoranz eines Gutachters gegen Ziele und Inhalte des geltenden Naturschutz-Rechts. Auf das höherrangige Europäische Recht sei hingewiesen: Vogelschutz-RL, dort Artikel 3; Fauna-Flora-Habitat-RL, dort Artikel 2. Wiederherstellung zerstörter Lebensstätten und Neuschaffung von Lebensstätten waren schon 1979 ein erklärtes Ziel der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 3 (2)b., c., d.). In seiner Enttäuschung, die Ullrich mit Windkraftbetreibern teilt, verteidigt er den engstirnigen Ansatz einer Fokussierung auf den Jetzt-Zustand, der im katastrophalen Falle das Auerhuhns im Schwarzwald in der Tat das Aus für den Fortbestand bedeuten könnte. Es ist jener Laufstall, in den enge Kartierungskriterien den Naturschutz im Konflikt mit Eingriffen von jeher einzwängen (ausführliche Argumentation in meinem Buch zum Konflikt, Epple 2017, 2021). Es stimmt bedenklich, dass „qualifizierte Wissenschaftler“ (Selbstdarstellung des Consulting-Büros, für das Ullrich arbeitet) in dieser Weise mit verengter Sicht und ohne Vision für den Raumgriff eines in die Zukunft tragenden Naturschutzes arbeiten. Ullrichs Argumente sind im Übrigen durch die Wirklichkeit der Rückkehr bereits ausgerotteter Arten (nicht nur der Geschichte des Auerhuhns in Baden-Württemberg, s.o.) krachend widerlegt. Was meint der Artikel im Offenburger Tagblatt mit „im Gegensatz zu allen anderen Tierarten“? Sehr wohl kehren unter unseren Augen Tierarten in angestammte Bereiche zurück. Man denke an die gut dokumentierte Rückkehr des Kolkraben oder des Wolfs, an die Wiederausbreitung des Fischotters etwa im östlichen Bayern, an die Wiederausbreitung des Bibers, des Schwarzstorchs (die neuerdings auch durch die Invasion der Windkraft in ihre Lebensräume konterkariert wird) und und und…
  • Dass Ullrich in seinem Austrittsschreiben aus der Unterarbeitsgruppe schließlich noch bedauert, dass Flächen des Staatswaldes durch das Vorgehen der Planungsgrundlage nun nicht der Windkraft zur Verfügung stehen (!), entlarvt seine eindeutig einseitige Stellung im Konflikt. Wörtlich schreibt er: „Ausgeschlossen wird bei diesem Vorgehen übrigens die eine oder andere (artenschutzrechtlich) mögliche Staatswaldfläche, auf der entsprechende Windkrafterträge erwirtschaftet werden könnten, die dem Staatshaushalt direkt entgehen werden.“ Ein Artenschutz-Gutachter hat in schon bezeichnender Weise „Windkrafterträge, die erwirtschaftet werden könnten“ im Sinn. Die Auslieferung der Staatswälder an die Windkraftindustrie mit begleitenden Innengeschäften des Staates ist einer der herausragenden Skandale im Zuge der Entwertung von Wäldern und Landschaften durch die Invasion der Windkraft. Näheres hierzu auf dieser Seite der Homepage

Auerhuhn weltweit nicht gefährdet – warum also im Schwarzwald schützen?

Ist lokal oder regional nicht schützenswert, was überregional und/oder weltweit nicht bedroht ist? Immer wieder wird anlässlich der Diskussion um Schutzwürdigkeit abgehoben auf nicht bedrohte Weltbestände und riesiges Verbreitungsgebiet einer Spezies. So ergeht es neben dem heftig gehassten Wolf nun auch dem Auerhuhn. Die Frage, ob denn das Auerhuhn weltweit vom Aussterben bedroht ist, wird gezielt und geschickt eingestreut in das fragwürdige Interview, das Windkraft-Gutachter Ullrich einer Stuttgarter Wochenzeitung gegeben hat (“ Auerhähnen ist das Windradpiepegal“, s.o.). Die dortige Antwort ist fachlich richtig, Subtext und Einbindung haben Tendenz…

Die naturethische Dimension des in der Windkraftdiskussion ständig nachgeplapperten Populationsargumentes ist ausführlich diskutiert in Epple 2009; Anlass waren Verlautbarungen eines bayerischen Wildbiologen, Manfred Wölfl, aus 1999 (S.96). Wölfl hatte formuliert: „(…) als in seinem eurasischen Verbreitungsgebiet nicht gefährdete Unterart Canis lupus lupus (Okarma 1997) braucht der Wolf Bayern nicht zum Überleben.“

Wölfl, M. (1999): An und Einsichten zu Großtierarten im BayerischBöhmischen Grenzgebirge.
Meinungsbild zur Akzeptanz gegenüber Großtierarten in der Natur und Erholungslandschaft
des BayerischBöhmischen Grenzgebirges. 123S. Auftragsstudie für die Regierung von Niederbayern.

Hierzu habe ich 2009 festgestellt und gefragt:

„Wenn eine ökologische Systemebene für unwichtig erklärt wird, kann dies auf weitere Ebenen durchgereicht werden. (…) Ist also alles, was global nicht selten ist, regional nicht schützenswert?

In der Roten Liste der IUCN gilt das Auerhuhn als nicht gefährdet („Least Concern“). Die Begründung, Kriterien und die Kartengrundlage sind bei „Birdlife International“ veröffentlicht, und sollen hier für interessierte Leser (Text per google-Übersetzer übersetzt) wiedergegeben werden (fette Hervorhebung durch WE):

Begründung der Einstufung  für die Rote Liste (der IUCN):

Diese Art hat ein extrem großes Verbreitungsgebiet und nähert sich daher nicht den Schwellenwerten für „Gefährdet“ unter dem Kriterium „Verbreitungsareal“ (Ausdehnung des Vorkommens < 20.000 km2 kombiniert mit einer abnehmenden oder schwankenden Verbreitungsgröße, Habitatausdehnung/-qualität oder Populationsgröße und einer kleinen Anzahl von Standorten oder starke Fragmentierung). Trotz der Tatsache, dass der Populationstrend abzunehmen scheint, wird angenommen, dass der Rückgang nicht schnell genug ist, um sich den Schwellenwerten für „Gefährdet“ gemäß dem Kriterium des Populationstrends zu nähern (> 30 % Rückgang über zehn Jahre oder drei Generationen). Die Populationsgröße ist extrem groß und nähert sich daher nicht den Schwellenwerten für „Gefährdet“ nach dem Kriterium der Populationsgröße (< 10.000 erwachsene Individuen mit einem anhaltenden Rückgang, der in zehn Jahren oder drei Generationen auf > 10 % geschätzt wird, oder mit einer bestimmten Populationsstruktur). . Aus diesen Gründen wird die Art als am wenigsten betroffen bewertet. („Least Concern“).

Quelle: BirdLife International (2022) Species factsheet: Tetrao urogallus. Downloaded from http://www.birdlife.org on 10/11/2022. Recommended citation for factsheets for more than one species: BirdLife International (2022) IUCN Red List for birds. Downloaded from http://www.birdlife.org on 10/11/2022.

Aus dem gesicherten Wissen über Aussterbevorgänge von Spezies, die immer regional und lokal beginnen und am Ende kumuliert stattfinden (ausführlich diskutiert auch in meinem Buch zum Konflikt Windkaft-Naturschutz) , lässt sich begründen, weshalb alle Bemühungen zum Erhalt der lokalen und regionalen Populationen gerechtfertigt sind (Stichwort: möglicherweise unwiederbringliches Verschwinden von angepasstem Erbgut bei der Räumung von Arealen). Niemand kann mit Sicherheit sagen, dass das Verschwinden des Auerhuhns aus dem Schwarzwald aus der Sicht der Evolution nicht – auch überregional – bedeutsam wäre. Aus der Sicht der Naturausstattung Europas wäre es ein kaum bezifferbarer, großer Verlust.

Ganz geräuschlos dürfte die Geschichte der letzten Auerhühner des Schwarzwaldes auch zukünftig nicht weiter oder gar zu Ende gehen. Die Verpflichtungen aus internationalen Konventionen und dem Recht der EU werden in jedem Falle weiterhin auf der Agenda bleiben. Ein Vorgeschmack:

Das Aussterben des Auerhuhns im Schwarzwald beschäftigt in Umsetzung der Berner Konvention den Europarat

In einem Meeting zur Berner Konvention…:

Titel der Veröffentlichung durch das Sekretariat der Berner Konvention

… wird nach einer eingegangenen Beschwerde Deutschland hinsichtlich des Aussterbens der Auerhühner im Schwarzwald unter Beobachtung gestellt; hier sei wörtlich der Beschluss wiedergegeben:

7.5. New complaints

2021/05: Germany: Habitat loss in Baden-Württemberg threating the conservation of Tetrao urogallus

Decision:

The Bureau acknowledged the new complaint received as well as the detailed response from the authorities of Germany.

The Bureau took note of the allegations of the complainant that the Tetrao urogallus population in the Black Forest was declining due to habitat loss, despite an Action Plan for its conservation adopted in 2008. The Bureau also took note of the evaluation of the Action Plan, which showed shortcomings in its implementation, especially on habitat management, avoidance of anthropogenic disturbances and predator management.

The Bureau welcomed the launch of a new Action Plan for the period 2021-2026 to address the shortcomings in the implementation of the previous Action Plan. The German authorities were requested to clarify in their next report on how the new Action Plan would specifically address the issues of conservation and restoration of the habitat and what results would be expected in the 5-year timeframe. The Bureau also asked the authorities to explain how predator management would work alongside the reduction of the hunting area.

The Bureau decided to consider the complaint as on stand-by and requested both parties to report updates for the Bureau meeting in Spring 2023.

Bald Vergangenheit? Balzender Auerhahn im Schwarzwald. Foto: Wolf Hockenjos

Man darf gespannt sein, in welcher Weise die Herausnahme von 15.000 Hektaren bisheriger Restriktionsflächen und damit die Beschleunigung des Ausbaus der die Auerhühner weiter einschränkenden Windkraft im Schwarzwald dargestellt und die mit Sicherheit negativen Folgen für die Habitate der windkraftsensiblen und höchst bedrohten Art gerechtfertigt werden sollen.

Im Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. habe ich die aktuelle Entwicklung aufgegriffen:

Epple, W. (2023): Auerhuhn im Sinkflug durch Windkraft im Schwarzwald? Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 01/2023: 8-15. Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 1/2023: 8-15.