April 26, 2024

Das Programm von Bündnis90/die GRÜNEN: Waldvernichtung durch Windkraft.

Naturzerstörung mit Ankündigung – im Zeichen des „Klimaschutzes“

Baden-Württembergs GRÜNE fordern im Wahlprogramm 2021: 2000 Windräder in den Staatswald (neben dem gewohnt Windkraft-affinen öffentlich-rechtlichen SWR, der hier verlinkt ist, berichtete auch der „Schwarzwälder Bote“ mit großer Aufmachung in seiner Ausgabe Nr. 290 vom 14. Dezember 2020).

Hier der Screenshot aus dem SWR-Bericht (SWR Aktuell vom 13.12.2020, 19.38 Uhr), aufgenommen am 21.01.2021:

Als ob das auf Druck der Partei Bündnis90/die GRÜNEN bereits begonnene Landschaft-Zerstörungswerk durch die Windkraftindustrie (nicht nur) im Schwarzwald in seinen Ausmaßen nicht schon jetzt verheerend genug wäre (Foto hier), legen die GRÜNEN in Baden-Württemberg noch eine Schippe drauf.

Errichtung von Windkraftindustrie auf Kosten des Waldes. Geht es nach den Vorstellungen der GRÜNEN, sollen alleine in Baden-Württemberg tausende Hektare Wald für Windkraft entwertet werden. Das Bild entstand im Schwarzwald. Foto: Wolf Hockenjos

Hierzu ein Gastbeitrag von Wolf Hockenjos *

Zugriff

Wenn doch nur eine Seuche unter die alten Oberförster käme! (Karl Philipp, zitiert von K. Hasel in: „Aus alten Dienerakten – Badische Bezirksförster zwischen 1780 und 1880“. Schriftenreihe der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 76.)

Eigentlich mag ich unseren Ministerpräsidenten in seiner landesväterlich-bedächtigen, mitunter sogar philosophischen Art. Und auch an Sympathien für die Bündnisgrünen hat es mir in der Vergangenheit – eigentlich – nie gefehlt, mir, dem Berufsgrünen im Ruhestand, der sich spätestens seit den Orkanen der 1990er Jahre mit mutmaßlichen Phänomenen des Klimawandels auseinanderzusetzen hatte. Doch seit dem dritten Advent im Krisenjahr 2020, weiß ich: Im kommenden März werde ich nicht mehr grün wählen – Sympathien hin oder her. Denn die Landesgrünen haben, wie die Medien[1]berichteten, auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz beschlossen, im Falle ihres Wahlsiegs im Staatswald des Landes 2.000 (!) Windenergieanlagen zu erstellen. Im gedruckten Wahlprogramm wird zwar etwas abgewiegelt: „Wir werden die Windkraft auf allen geeigneten Flächen im Staatswald ausbauen, ebenso in der Fläche, so könnten über 1000 neue Anlagen entstehen.“ Doch der Staatswald steht offenbar zur Disposition. 

Seit der Reform vom 1. Januar 2020 ist er Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), und der neuentstandene Landesbetrieb ForstBW ist gehalten, seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten und die Verpachtung von WEA-Flächen intensiv voran zu treiben. Wo der Ausbau im grün regierten „Ländle“ doch seit vier Jahren ins Stocken geraten ist. Bis zum Jahr 2020 hätten es nach dem Willen der Regierung 1200 Anlagen sein sollen, um damit 10 Prozent des Stroms aus heimischer Windenergie zu produzieren, doch bis 2019 waren es landesweit gerade mal 730 geworden, und auch der Zubau im Jahr 2020 blieb mit weiteren 14 Anlagen weit hinter der grünen Zielvorstellungen zurück.

Ob ein- oder zweitausend neue Windräder auf der 324.000 ha umfassenden Staatswaldfläche, auf ca. 9 Prozent der Landesfläche: Es bleibt ein Ziel, das schaudern lässt! Denn damit müsste jede auch nur halbwegs windhöffige Plateaulage und jeder Bergrücken mit bis zweihundertfünfzig Meter hohen Industrieanlagen bestückt und verspargelt werden. Adieu Schwarzwälder Auerhühner, adieu Landschaftsschutz, adieu Tourismus! Dies ausgerechnet zum Zeitpunkt, an dem in Erfurt die Regierungskoalition (unter Einschluss der Grünen) den Thüringer Wald als Standort für Windräder kategorisch ausgeschlossen hat – aus Angst vor einem weiteren Anwachsen der AfD-Opposition!


[1] SWR Baden-Württemberg aktuell am 12. 12. 2020 und Schwarzwälder Bote v. 14. 12. 2020

Die Invasion der Windkraftindustrie auf Kosten von Wald und Landschaft hat an vielen Orten im von den GRÜNEN und der zum Juniorpartner degradierten CDU regierten Baden-Württemberg längst begonnen. Das Bild zeigt St.Märgen im Schwarzwald. Foto: Wolf Hockenjos.
Auf den Tourismus-Werbebroschüren wird der Ort regelmäßig beschönigt dargestellt, indem man die Verunstaltung der Landschaft und die Zerstörung der Wälder durch die benachbarte Windkraft bewusst auslässt.
Die regierungsbeteiligte CDU hat dem „grünen“ Windkraft-Programm und damit der Wald- und Landschaft-Entwertung offensichtlich nichts entgegen zu setzen.

Um so viele WEA in bewaldete Gebirgslandschaften zu stellen, müssen mindestens ebenso viele Hektar gerodet werden, vom Ausbau und von der Verbreiterung der „Zuwegung“ (wie es im Amtsdeutsch der Genehmigungsbehörden heißt) ganz abgesehen. Gewiss, andernorts müssen dafür wieder Flächen aufgeforstet werden, doch bis diese als CO2-Senken zu gebrauchen sind, werden noch viele Jahrzehnte ins Land gehen. Jeder Hektar Wald, heißt es, binde jährlich ca. 10 Tonnen CO2. Die sind gegenzurechnen mit dem ökologischen Rucksack der gigantischen Beton- und Stahlkonstruktionen samt ihren aus kohlenstofffaserverstärkten Verbundwerkstoffen hergestellten, brandgefährlichen und giftigen Rotorblättern zuzüglich dem CO2-Ausstoß für Transporte und Wartung. Zur Ökobilanz gehören freilich auch die Verluste an Vögeln, Fledermäusen und Fluginsekten, an Naturlebensraum wie an Natur-Erlebnisraum, auch die schwindende Erlebnisqualität für Waldbesucher durch Rotorlärm, Schattenwurf und optische Suggestivwirkung. Ausgehebelt wird dabei allemal der § 1 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach bislang unzerschnittene Räume und unzersiedelte Waldgebiete, wie sie nun als Windenergiestandorte im siedlungsfernen Staatswald zur Verfügung gestellt werden sollen, vor weiterer Zerschneidung zu bewahren sind, Räume, die angesichts fortschreitender Fragmentierung, Bebauung und Belastung unserer Kulturlandschaft immer knapper und immer wertvoller werden – und das im bekanntermaßen windschwächsten Bundesland der Republik.

„Es war die Liebe zur Natur“, so wird im Wahlprogramm Winfried Kretschmann zitiert, „die mich zu den Grünen gebracht hat.“ Die großtechnische Überprägung und Industrialisierung von Waldlandschaften, ihre Entwertung als Naturerlebnisraum scheinen den Landesvater nicht zu bekümmern; wo sich hier doch für die Staatskasse höchst lukrative Verpachtungsflächen anbieten. „Ich finde Windräder einfach schön“, so beschied er im Stuttgarter Neuen Schloss Kritiker anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung des Landesnaturschutzverbands. Gehören sie doch zum Gründungsmythos der Grünen, nicht anders als der Kampf gegen die Kernkraft seit der siegreichen Platzbesetzung in Wyhl anfangs der 1970er Jahre.

Ein- bis zweitausend Windräder für den baden-württembergischen Staatswald – unterm Strich eine kaum weniger abstruse Zahl als die eine Million Windräder für Deutschland, mit der die Energiewende im Zeichen steil wachsenden Stromverbrauchs durch E-Motorisierung, Wärmepumpen und Digitalisierung gelingen soll nach Abschaffung von Kernkraft und Dekarbonisierung. Und dies, wohlgemerkt, auch bei Dunkelflauten und unter Berücksichtigung fehlender Speicherkapazität wie fehlender Stromtrassen. Im übergesetzlichen Notstand muss dann halt auch gegen naturschutz- und waldgesetzliche Vorgaben verstoßen werden. 

In Verantwortung für die künftigen Generationen schützt der Staat gem. Grundgesetz-Art. 20a die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere. Und nach dem Naturschutzgesetz (§ 2 Abs. 1 Pkt. 13) ist die Landschaft „in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern“ – alles Schnee von gestern? Zweck des Landeswaldgesetzes (gem. § 1 Abs. 1) ist noch immer, „den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern; Leitbild hierfür ist die nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung “.

Lohnt es sich überhaupt noch, in Gesetzestexten zu blättern, wenn der Staat selbst beim Schutz des Waldes seiner Vorbildfunktion nicht mehr nachkommt?  Vor Landtagswahlen und in Zeiten von Fridays for Future mögen derlei Fragen als längst überholte Waldhüterreflexe abgetan werden – wenn allenfalls „die alten Oberförster“ (s. o.) noch immer keine Ruhe geben wollen.

* zum Gastautor: Wolf Hockenjos, Jahrgang 1940, ist fundierter Kenner der Materie. Er war ein Vierteljahrhundert lang Forstamtsleiter in Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg, dazu Kreisbeauftragter für Naturschutz und Waldreferent des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg. Als begeisterter Fotograf hat er etliche Bildtextbände verfasst. Er ist Initiator der Luchs-Initiative Baden-Württemberg e. V. und kämpft seit Jahren gegen die Exzesse der Windindustrie in ökologisch und touristisch hochwertigen Landschaften.

Zu empfehlen ist sein weiterer Gastbeitrag zur Windkraft-Ermöglichung-Forschung am Auerhuhn auf dieser Homepage hier.

Anzumerken bleibt:

Der Staatswald gehört nicht den GRÜNEN und auch nicht einer Landesregierung. Wald in großem Maßstab zu industrialisieren ist nicht Auftrag einer staatlichen Forstverwaltung. Der Staatswald ist vielmehr wie anderer in öffentlichem Besitz befindlicher Wald (z.B. der Körperschaftswald der Städte und Gemeinden) den jeweils politisch Verantwortlichen als Treugut zur pfleglichen Behandlung und zum nachhaltigen Schutz anvertraut. Die Öffnung der im öffentlichen Besitz befindlichen Wälder Deutschlands für die Windkraftindustrie ist genauso verwerflich wie das Schalten und Walten von privaten Wald-Großgrundbesitzern, wenn als „Folgenutzung“ auf durch waldbauliche Fehler entstandenen Waldblößen die Industrialisierung mit Windkraft angestrebt und betrieben wird, um angeblich entgangene „Gewinne“ auszugleichen.

Windkraft im Staatswald ist wie die Veruntreuung einer Allmende.

Dass die mit der GRÜNEN Partei personell verbandelten Klimaaktivisten rund um „Fridays for Future“ die Zerstörung der Wälder durch Windkraft nicht auf dem Schirm haben, weist auf die Einseitigkeit der „Klimaschutz“-Bewegung hin, die an anderer Stelle sehr wohl und gerade mit dem Klimaschutz-Argument gegen Waldzerstörungen agitiert. Es verwundert daher nicht, dass sich die GRÜNE Partei-Jugend dort andient: „Es gehe darum, die Anhänger von Fridays for Future mitzunehmen, die den GRÜNEN „krasse Erfolge“ 2019 bei der Europa-Wahl beschert hätten…“, wird die Sprecherin der GRÜNEN-Jugend im „Schwarzwälder Boten“ vom 14. Dezember auf dem Parteitag zitiert, der die Waldvernichtung durch Windkraft mit 98 % der Stimmen beschlossen hat…

Neben Baden-Württemberg tun sich auch die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen mit der Opferung von Staatswald für die Windkraftindustrie hervor. Die jeweiligen Forstbehörden sind im Fahrwasser und auf Druck der herrschenden GRÜNEN Ministerinnen und Minister wie in Baden-Württemberg weitgehend auf Windkraftkurs gebracht. Für Rheinland-Pfalz siehe hier. Für Hessen siehe hier.