April 25, 2024

Windkraft und Artenschutz Spezielles

Das Foto zeigt Gänseflug über dem Dollart in der Gegend des „Borssumer Hammrichs“. Foto: Eilert Voß.

In vielen Bereichen insbesondere an der Nordseeküste sind für den Vogelzug wichtige Routen, Areale und Schutzgebiete von Windkraftindustrie inzwischen förmlich umstellt, die Ausbau-Tendenz weiter steigend. Über langfristige Auswirkungen des „Herausschneidens“ immer größerer Bereiche aus dem für die Vögel Kontinent-überspannend lebensnotwendigen Zugrouten-, Rast- und Nahrungsplatz-Flächenangebot durch die Windkraftindustrie ist so gut wie nichts bekannt.

Eine Studie, die im April 2022 durch die British Ecological Society publiziert wurde, gibt allerdings erste alarmierende Hinweise zur Gefährdung und Gefahren-Hotspots für Zugvögel durch Stromleitungen und Windkraftanlagen:

Gauld, J.G. et al. (2022): Hotspots in the grid: Avian sensitivity and vulnerability to collision risk from energy infrastructure interactions in Europe and North Africa

Allgemeinverständlich sind wesentliche Ergebnisse dieser Studie bei Scinexx.de aufbereitet; Auszug aus der Aufbereitung:

„(…)Deutschland ist Hotspot für Windrad-Kollisionen

Die neuen Karten geben auch Aufschluss, wo schon jetzt akute Gefahr droht. Sie umfassen die Flächen, in denen die Vogelzugrouten mit einer hohen Dichte von Windanlagen oder Hochspannungsleitungen zusammentreffen. „Diese Gefahrenzonen sind nicht gleichmäßig im Studiengebiet verteilt: Nur fünf Länder machen zusammen 50,5 Prozent der Hochrisikoflächen aus“, berichten die Forschenden. Dazu gehören Deutschland, Spanien, Frankreich, die Türkei und Polen.

„Die hohe Kollisionsgefahr in Mitteleuropa lässt sich primär auf die hohe Dichte von Windturbinen zurückführen“, erklärt das Team. „Allein Deutschland umfasst 55,2 Prozent aller Gitternetzzellen mit hohem Risiko durch Windturbinen.“ Bei Ländern wie Spanien und der Türkei geht ein Großteil des Risikos darauf zurück, dass die Vogelzugrouten dort Engstellen aufweisen, in denen sich viele Vögel auf engsten Raum konzentrieren.(…)“

Eine weitere im März 2022 publizierte Studie zeigt am Beispiel Kalifornien/USA Auswirkungen des Ausbaus von Erneuerbaren Energien (Freiflächen-PV und Windkraft) für Vogelpopulationen (die Betonung liegt auf dem in Deutschland stark ins Zentrum gerückte Populationsebene):

Conkling, T.J. et al. (2022): Vulnerability of avian populations to renewable energy production. Royal Society Open Science Vol. 9, Issue 3.

Die Übersetzung des Abstracts dieser Publikation, deren Lektüre ich meinen Lesern sehr empfehle:

Die Erzeugung erneuerbarer Energie kann einzelne Vögel töten, aber es ist wenig darüber bekannt, wie sie sich auf Vogelpopulationen auswirkt. Wir haben die Anfälligkeit von Populationen für 23 prioritäre Vogelarten bewertet, die in Wind- und Solaranlagen in Kalifornien, USA, getötet wurden. Statistische Auswertungendeuten darauf hin, dass 48 % dieser Arten anfällig für Auswirkungen auf Populationsebene durch zusätzliche Todesfälle sind, die durch erneuerbare Energien und andere Quellen verursacht werden. Die Auswirkungen erneuerbarer Energien reichten weit über den Ort der Energieerzeugung hinaus und wirkten sich auf Vogelpopulationen in entfernten Regionen über kontinentale Migrationsnetzwerke aus. Populationen von Arten, die mit Grasland assoziiert sind, auf dem sich Wind-Turbinen befanden, waren am anfälligsten hinsichtlich Windkraft. Populationen nachtaktiver Wanderarten waren am anfälligsten hinsichtlich Solaranlagen, obwohl sie normalerweise nicht mit Wüsten in Verbindung gebracht werden, in denen sich die von uns bewerteten Solaranlagen befanden. Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Bewältigung des Rückgangs nordamerikanischer Vogelpopulationen die Berücksichtigung der Auswirkungen erneuerbarer Energien und anderer anthropogener Bedrohungen auf nahe und entfernte Populationen gefährdeter Arten erfordert.

Es erübrigt sich (nicht), darauf hinzuweisen, dass entsprechende aktuelle Studien in Europa (s.o.) in dieselbe Richtung deuten: Es handelt sich angesichts des noch geplanten massiven weiteren Zubaus (siehe für Deutschland die Pläne der Ampel-Regierung) sowohl von Windkraft als auch Freiflächen-PV um ein ernst zu nehmendes Problem, das den Artenschutz sowohl für wandernde Vogelarten als auch für „Standvögel“ vor kaum mehr zu bewältigende Herausforderungen stellt. Die ständig und seit Jahren selbst in den Umweltverbänden wiederholte, beschwichtigende und verharmlosende Leer-Formel „naturverträglicher Ausbau“ jedenfalls wird in der aktuellen Phase einer Entfesselung speziell der beiden EE Windkraft und PV zunehmend ad absurdum geführt.

Ein mahnendes Beispiel geben die küstennahen Regionen Norddeutschlands (siehe Beitragsfoto), wo am Festland wichtige Areale sowohl für das Brut- als auch das Zug-Geschehen der Vögel schon jetzt massiv beeinträchtigt sind. Auch die Offshore-Planungen der Windkraftindustrie sind in diesem Zusammenhang erschreckend, alarmierend und wirken vielfach rücksichtslos: Selbst vor dem für den Vogelzug und als Brutgebiet enorm wertvollen Welt-Naturerbe und EU-Vogelschutzgebiet des „Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer“ macht die Windkraftindustrie nicht Halt, wie die Errichtung des Windindustriegebietes „Nordergründe“ östlich von Wangerooge zeigt.  

Windkraftausbau und die negativen Folgen für den ArtenschutzTummelplatz für Fake-Produzenten und ihre Nachäffer

Im Folgenden zwei Beispiele für die Dreistigkeit der windigen Branche, wenn es um den sie behindernden Artenschutz geht. Tatsachenverdrehung und Irreführung der Öffentlichkeit haben Konjunktur in der Branche. In den Medien wird eifrig und unkritisch nachgesprochen.

Aus dem österreichischen Teil des Böhmerwaldes tönt ein Windkraftbetreiber, die „Sternwind-GmbH“, Vorderweißenbach/Österreich, unter der Überschrift Umwelt, Originalton:

Auswirkungen auf Wild
Es gibt viele wissenschaftlich fundierte Studien über die Auswirkung von Windkraftanlagen auf Wildtiere. Sie bestätigen, dass der Gewöhnungseffekt der Wildtiere sehr groß ist. Eine Umfrage unter Jägern ergab, dass die Jägerschaft, die mit Windkraftanlagen praktische Erfahrungen hat, diese nicht als Störquelle für Wildtiere ansieht. (…) Jäger berichten, dass die Flächen in der Nähe des Windparks ein Paradies für sämtliche Wildarten darstellt.

Vögel und Windkraftanlagen
Auch der Vogelschlag spielt bislang im Windpark Sternwald keine Rolle, da die sich bewegenden Rotorblätter von den Vögeln als Hindernisse wahrgenommen werden.(…).
Vögel kollidieren oft mit Hochspannungsleitungen, Masten und Fenstern von Gebäuden.
Sie haben jedoch selten Probleme mit Windkraftanlagen. (…)
Der einzige bekannte Standort mit Vogelkollisionen befindet sich auf dem Altamont-Pass in Kalifornien. (…)
Eine Studie des dänischen Umweltministeriums sagt aus, dass Stromleitungen (auch solche von Windkraftanlagen) für die Vögel eine weit größere Gefahr bedeuten als die Windkraftanlagen selbst.“

Bewusste Hervorhebung (durch WE) der Behauptung, „Vögel haben selten Probleme mit Windkraftanlagen“. Es handelt sich um eine grobe, für Verlautbarungen der Windbranche typische Irreführung und Verzerrung von Fakten. Der in der Branche gebetsmühlenartig wiederholte Vergleich von hunderttausendfachem Vogeltod an Windkraftanlagen mit millionenfachen Vogelverlusten an Leitungen, Masten und Fenstern ist fachlich abwegig, wie gleich gezeigt werden wird.

Auch der deutsche Bundesverband Windenergie (BWE) strickt in einer Werbebroschüre „Es liegt in unserer Natur Klima- und Naturschutz mit Windenergie“ an der Legende, „Windmüller“ würden Artenschutz betreiben. Schon die dortige diffuse Gleichsetzung von „Klimaschutz“ und Naturschutz – von Hilfsverbänden der Windkraft nachgesprochen – ist ein Kunstgriff zur Verschleierung und Marginalisierung des finalen Windkraft-Artenschutz-Konfliktes (Epple 2017). Dem auch vom BWE in seiner Broschüre aufgetischten Vergleich von Vogelopfern etwa an Fenstern und Freileitungen mit Windkraftopfern widerspricht sogar der in Sachen Windkraft (zumindest auf höherer Verbandsebene) befangene NABU in klaren Worten, wenngleich man dort in anderer Verlautbarung weiter dem Irrglauben anhängt, Windkraftindustrie könne „naturverträglich“ weiter ausgebaut werden, und ebenfalls auf die viel zu kurze Formel bringt: „Klimaschutz ist gleich Naturschutz“. Zurecht wird in der NABU-Stellungnahme zum Rotmilan immerhin darauf abgehoben, dass betreffend der ständig zum Vergleich zitierten Millionen Todesopfer (überwiegend Kleinvögel) „bei den allermeisten (meist kleineren) Vogelarten das durch die Lebensraumqualität bestimmte Reproduktionsvermögen viel wichtiger für die Bestandsentwicklung ist als die Mortalität ausgewachsener Vögel.“ Und weiter: „Nur bei großen langlebigen Arten, also z.B. Greifvögeln wie dem Rotmilan, ist es umgekehrt (…). Und leider sind es ausgerechnet diese Arten, die Kollisionen mit Windrädern zum Opfer fallen. Und genau deshalb sind vor allem diese Arten Bestandteil des Konfliktes zwischen Windenergie und Vogelschutz.“ 

Windenergeianlagen im Lebensraum des Seeadlers. Eine tödliche Gefahr für die großen Greifvögel. Foto: Rainer Ebeling. Entnommen aus Epple (2017, 2021).

Bühne frei für halbwissende Medienschaffende

Solche Fakten aber scheinen zu komplex für den Windkraft-Klimaschutz-Weltrettung-Medien-Hype: Fake und Hetze der Windkraftlobby gegen den Artenschutz verfangen viel leichter in den Köpfen vieler Laien, gerade eifriger in den Mainstream eingebetteter Journalisten – und im Zuge des Trommelfeuers der Hysterie zum Niedergang der Windkraftindustrie auch bei Comedians wie Oliver Welke (so z.B. in der „heute-show“ des ZDF vom 13.09.2019, ab Minute 30.10; Video öffentlich verfügbar leider nur bis 13.12.2019). „Kabarettisten“ mittelmäßigen Mainstream-Zuschnitts geraten offensichtlich in die Falle der Verbreitung baren Lobby-Unsinns. Was pointierte Satire sein will in der Sendung des ZDF vom 13.09.2019 kommt als plumpes Nachplappern von Windkraftpropaganda, an Hass grenzende Verhöhnung und Ausgrenzung (Motto: Kritiker an der Windkraft ist gleich AfD-Sympathisant) von Menschen daher, die von negativen Folgen der Windkraft betroffen sind oder auch nur Skepsis gegen die Auswüchse der Windkraftinvasion äußern. Ein weiterer Fernsehclown, Urban Priol, produzierte Ende Oktober 2019 einen ähnlich grotesken und peinlichen Ausfall in Sachen Windkraft und Artenschutz im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (dieses Mal der notorisch Windkraft-affine BR). Anlässlich der Verleihung des Bayerischen Kabarettpreises 2019 (Video ab Minute 23.31, speziell ab 24.10; leider nur verfügbar bis 30.10.2020) lieferte Priol beim Stichwort „Klimaschutz“ die Moderation. Der Schutz einer windkraftsensiblen Art – in diesem Falle muss wieder einmal der Rotmilan herhalten – ist im Weltbild des Urban Priol offensichtlich etwas für Tattergreise am Stammtisch, die mit zittriger Stimme und dumpfer Tönung von ihm in peinlicher Weise parodiert werden; wörtlich: „Bei uns haust der Rotmilan, und der Rotmilan schielt, und sieht schlecht,… der wird vom Windrad geschreddert…“ Die Dümmlichkeit der vorgeblichen Satiren steht der Dreistigkeit von Schutzbehauptungen des BWE und der Windparkbetreiber nicht nur am Böhmerwaldhauptkamm in nichts nach.

Ganz bewusst soll im Folgenden der immer wieder von Nichts-Ahnenden wie Priol zitierte Rotmilan als das Symbol für den Generalangriff der Windkraftindustrie gegen den Artenschutz aufgegriffen werden.

Rotmilan im Rotorbereich einer Windenergieanlage. Foto: Hermann Dirr. Entnommen aus Epple (2017,2021). Das Durchfliegen von Windindustriegebieten und der selbst nur kurze Aufenthalt in der Nähe von Windenergieanlagen, etwa zur Jagd, enden für Greifvögel mit gewisser Wahrscheinlichkeit tödlich. Der Rotmilan gehört neben dem Mäusebussard unter den mittelgroßen Greifvögeln zu den häufigsten Todesopfern an Windkraftanlagen. Für den Rotmilan sind Windindustrieanlagen mittlerweile Todesursache Nr. 1 (Quelle: LfU Brandenburg)

Rotmilan und Windkraft: wie die Windkraftbranche Fakten verzerrt und die Öffentlichkeit täuscht

Anlass: Meldung der Bundesrepublik Deutschland 2019 an die EU zum Status der Vogelarten im Rahmen der Berichtspflicht nach Artikel 12 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Dort wird den Vorgaben der EU entsprechend neben vielen weiteren Arten über den Status des Rotmilan in Deutschland berichtet. Aus bekannten Gründen ist der Rotmilan zum Symbol des Konfliktes Windkraft-Artenschutz avanciert.

Reaktion der Windkraftbranche, in diesem Falle der Bundesverband Windenergie (BWE), auf den Bericht an die EU, kurz gefasst, Originalton: „Die aktuelle Meldung des BfN an die EU-Kommission zeigt sowohl im Kurzzeittrend (2004–2016) als auch im Langzeittrend (1988 bis 2016) eine stabile Bestandsentwicklung für den Rotmilan (…). Dies ist ein gutes Signal, weil damit anschaulich wird, dass sich der Bestand dieser wertvollen Art unabhängig vom Ausbau der Windenergie entwickelt.“

Es handelt sich um eine komplett falsche, erkennbar interessengeleitete Fehlinterpretation. Daher… 

…die Reaktion aus der ornithologischen Fachwelt (ROTMILAN UND WINDKRAFT: Negativer Zusammenhang zwischen WKA-Dichte und Bestandstrends (Katzenberger, J. & C. Sudtfeld 2019 Der Falke 11/2019: 12-15.); Originalton: „Das Ergebnis unserer Auswertung legt nahe, dass der WKA-Ausbau nicht der einzige treibende Faktor ist, der die Populationsentwicklung bestimmt, aber offenbar ein bedeutender.“•Die aktuellen bundesweiten Auswertungen zeigen einen negativen Zusammenhang zwischen der Bestandsentwicklung regionaler Rotmilan-Populationen und der Windkraftanlagendichte. Das Ausmaß des negativen Einflusses von WKA und Wechselwirkungen mit anderen Faktoren müssen durch weitere Untersuchungen noch bestimmt werden. •Aktuelle Meldungen vom Bundesverband WindEnergie und der ABO Wind AG, wonach sich der WKA Ausbau nicht auf die Rotmilanpopulation in Deutschland auswirkt, sind anhand der präsentierten Ergebnisse nicht haltbar. Der Forderung nach Aufnahme eines Ausnahmegrundes beim Artenschutz bzw. einer Aufweichung des Artenschutzrechtes für den Ausbau von erneuerbaren Energien darf nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht nachgegeben werden. Ein solches Privileg würdeim eklatanten Widerspruch zu rechtlichen internationalen und nationalen Vorgaben zur Erhaltung und zum Schutz der heimischen Artenvielfalt stehen (…)“ Die Karten in der Veröffentlichung zeigen die Wahrheit: Der Rotmilanbestand ist nur „in Summe“ stabil. Es zeigen sich erhebliche Bestandsveränderungen, und eine Verschiebung des Schwerpunktes Richtung Südwesten (Anmerkung: in das noch wenig von Windkraft entstellte Bundesland Baden-Württemberg, in dem die GRÜN dominierte Landesregierung die Windkraft massiv ausbauen will und wird, s.o., und der GRÜNE Minister Untersteller die regionale Bestandszunahme der insgesamt gefährdeten Art deshalb schon einmal ganz vergleichbar der Windkraftlobby tendenziös fehlinterpretiert: Bestandszunahme trotz Windkraftausbau…). Dem Rotmilan droht damit im Kernland seiner Verbreitung weiteres Ungemach.

Die „Fachagentur Windenergie an Land“ gibt sich betont wissenschaftlich, ist jedoch eine vom Bundseministerium für Wirtschaft und Energie BMWi geförderte, eindeutig interessengeleitete Institution, die mit einem Publikationshagel seit Jahren als pressure group der Windkraftindustrie auf Öffentlichkeit und Politik einwirkt. Diese „FA Wind“ hat sich in einer Publikation zum Rotmilan im Kreis Paderborn (ein besonders durch Windkraft entstellter Landstrich Deutschlands) fachlich selbst bloßgestellt. In der mit methodischen Kunstgriffen arbeitenden „Studie“ kommt die „FA Wind“ zum Schluss, dass der massive Ausbau der Windkraft der dortigen Population des Rotmilans nicht schadet, obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist. Zitat aus der fachlich fundierten Replik des NABU: „(…) Nimmt man die in der Studie außen vor gelassenen Daten bis 2018 hinzu, ergibt sich seit 2012 ein sehr deutlicher und statistisch signifikanter Abwärtstrend, bei einer mittleren jährlichen linearen Abnahme der Population von 4,7% des Ausgangswertes bzw. einer modellierten Abnahme von 28% zwischen 2012 und 2018. Die erfassten Werte von 2018 sind sogar um 31% niedriger als die von 2012. Ganz im Gegensatz zum Fazit der Studie muss man also in Wirklichkeit einen dramatischen Bestandsrückgang des Rotmilans im Kreis Paderborn befürchten. Fakt ist aber auch, dass eine Zeitreihe von lediglich sechs Jahren noch keine gesicherten Aussagen zulässt (…).“ 

Fazit: In der Öffentlichkeit wird zunehmend unsauber gerade am Beispiel Rotmilan zugunsten der Windkraftindustrie und gegen den Artenschutz operiert. Sollte der in unserer Gesellschaft noch immer geltende Anspruch an Fakten- und Wahrheitstreue im Falle der Windkraft ganz allgemein nicht mehr gelten? Aus jeweils konkreten Fällen lässt sich für den Konflikt mit dem Artenschutz erkennen: Es besteht sowohl bei beteiligten Behörden als auch bei den von der Windkraft bezahlten Gutachtern und „Schreibern“ eine sehr eindeutige Tendenz. Das Elend des von der Windkraftindustrie bezahlten Gutachterunwesens ist ausführlich an konkreten Beispielen aufgearbeitet in Epple (2017). Im Detail ist es weiterhin belegt in einer lesenswerten Veröffentlichung von Dirk Bernd: „Windkraft versus Artenvielfalt“. Gutachten im Rahmen der Ermöglichung von Windkraft: Eine ganze Branche ist dabei, ihren Ruf zu verspielen (Epple 2017). Ganz eindeutig schaden die begleitenden Propaganda-Schriften der Windkraftindustrie der im Konfliktfall besonders wichtigen Treue zur Wahrheit.

Wem nutzt auf Dauer, die Öffentlichkeit nicht korrekt zu informieren? Nutzt dies etwa der Glaubwürdigkeit des „Klimaschutzes“?

„Naturverträglicher“ Ausbau der Windkraft – eine Fiktion

Seit Beginn der Invasion der Windkraftindustrie in die letzten noch wenig belasteten Kultur- und Naturlandschaften fehlt es nicht an Versuchen, die einhergehende brachiale Naturzerstörung schönzuschreiben. Die etablierten Umweltverbände sind längst zu Steigbügelhaltern der Windkraftindustrie mutiert. Ein frühes und beklemmend aktuell gebliebenes Beispiel für die gezielte Schwächung des Artenschutzes durch die windkraft-konformen Umweltverbände ist eine Broschüre von BUND und NABU Baden-Württemberg aus 2015, die seit 2017 in zweiter, unveränderter Fassung vorliegt. Ich veröffentliche hier meinen Kommentar aus 2015 in voller Länge. Denn er hat an Aktualität nichts verloren und ging damals schon ganz bewusst auf die Knappheit naturnaher Flächen, auf die Hemerobie in Deutschland ein. Die Auslieferung des Naturschutzanliegens an die Windkraftindustrie ist fünf Jahre später, Anfang 2020, durch die Umweltverbände weitgehend in einer Einheitshaltung vollzogen (zuletzt: gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF vom 30. Januar 2020).

Es handelt sich um einen Verrat am Naturschutz mit jahrelanger Ankündigung; zur Veranschaulichung folgt der ein halbes Jahrzehnt alte eigene Kommentar:

Kommentar zur NABU/BUND-Broschüre 

Praxisbeispiele  Windenergie & Artenschutz Erfolgreiche, Erfolg versprechende & innovative Ansätze (2015; Herausgeber die Landesverbände des NABU und BUND in Baden-Württemberg)

Wolfgang Epple 23.06.2015

Vor der Einleitung findet sich in der Broschüre der Hinweis:  „Die Herausgeber haben die Inhalte sorgfältig erarbeitet. Für deren Richtigkeit können sie jedoch keine Gewähr übernehmen.“ Und ein Hinweis auf die Förderung des  Projekts „Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz“ durch das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Zitat aus der Einleitung: „Das Ziel von NABU und BUND in Baden-Württemberg ist der  naturverträgliche Windenergieausbau. (…) Wir hoffen, diese Broschüre unterstützt Sie bei Ihrem Engagement für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie!“

Während in ganz Deutschland an der Basis der Naturschutzverbände, auch des  NABU und des BUND, etwa auf der Ebene der Ortsverbände, verbissen gegen den Zubau von Windkraftmonstern verteidigt wird, was man satzungsgemäß und dereinst unstrittig gegen Zerstörung zu verteidigen hatte: Natur und Landschaft, haben sich die Naturschutzverbände BUND und NABU auf den „höheren“ Ebenen der Landesverbände längst und eindeutig zur Industrialisierung auch letzter bisheriger Natur- und Erholungs-Vorzugslandschaften  durch Windkraft bekannt. 

Dass sich nun – angetrieben von einer selbst klimaökologisch völlig unsinnigen und gezielten Förderung durch das EEG-Gesetz –  selbst im windschwachen Süddeutschland die letzten halbwegs intakten Naturräume in Wind-Energie-Industrielandschaften verwandeln sollen und wohl auch werden, also gerade jene Regionen mit bislang kleinem sogenannten Hemerobie-Index, ist das vorerst letzte, finale Kapitel, was die sogenannte „Energiewende“ in Deutschland schreibt. Große Teile des Nordens und Nordwestens unserer Republik sind ja schon unter die Windräder gekommen. 

Der gesamte Schwarzwald, der Odenwald, die Alb und Teile des Allgäus, weitere naturbetonte kleine Waldgebirge des Südwestens, wie Schurwald und Schwäbischer Wald sind durch gesetzgeberischen Federstrich und den vermeintlichen „Zwang“ zur Ausweisung von Windkraftvorrangflächen durch die Vorgaben der GRÜNEN Ministerien praktisch flächendeckend von Windkraftplanung betroffen. Es geht ans Eingemachte, es geht ans Tafelsilber der letzten naturbetonten Räume Deutschlands und speziell auch Baden-Württembergs. 

„Naturbetont ist eine Fläche dann, wenn der Mensch nicht oder nur selten periodisch eingreift. Nehmen diese Flächen ab, gefährdet dies nicht nur die biologische Vielfalt in einem Gebiet. Auch der Mensch benötigt zur Erholung unberührte oder wenig beeinflusste Natur. Durch starke Eingriffe gehen diese Erholungs- und weitere Landschaftsfunktionen jedoch verloren.“ (vgl. Walz, U. & Stein, C. (2014): Indicators of hemeroby for the monitoring of landscapes in Germany. Journal for Nature Conservation 22(3): 279–289. (DOI: 10.1016/j.jnc.2014.01.007))

Das so einseitig gegebene Bekenntnis zum Ausbau der  Windkraft in diesen letzten naturbetonten Landschaften wäre eine Überprüfung wert, ob hier nicht wesentliche Ziele der Satzungen der beiden Naturschutzverbände konterkariert oder gar verletzt werden. Schlimmer aber ist, dass die Nische, die Naturschutzverbände in der Gesellschaft und ihrer öffentlichen Wahrnehmung besetzen, damit endgültig fehl besetzt ist. Das ist bisher nie dagewesen.

Denn: Gegen Windkraft-Industrialisierung verliert die wehr- und sprachlose Natur im Wortsinn ihre bisherigen Fürsprecher. Menschen können sich immerhin – wenn auch in zunehmend eingeschränktem Maße – gegen den Verlust ihrer Heimat, ihres Habitats durch den Bau der Windkraftmonster in ihrer Nachbarschaft zur Wehr setzen. Rotmilane und Schwarzstörche können das nicht.

Lesen sich die landauf  landab entstehenden Auftragsgutachten (wohlgemerkt auch hier bereits bisher nie Dagewesenes: Die Betreiber der Planung geben auch die Gutachten in Auftrag und bezahlen diese, von Unabhängigkeit keine Spur) zur Windkraft wie vielfach aufgeblähte Versuche, den klar erkennbaren Natur-Zerstörungs-Teufels-Kreis der Windkraft  zu quadratieren, so ist diese hier kommentierte Broschüre ein illustres Zeugnis für die erbärmlich schwache (Auf-)Stellung und eigene Einordnung des privaten Naturschutzes, aber letztlich auch der beteiligten Naturschutzbehörden.

Was will man erwarten, wenn eine Broschüre aus Naturschutz-Hand Hilfestellung sein will beim „Engagement für den naturverträglichen (!) Ausbau der Windenergie“?

So wird die Broschüre geradezu ein Musterbeispiel für die  interessengeleitete Umdeutung der Gesamtproblematik, für die Verharmlosung der Gesamtwirkung der Windkraft-Eingriffe gerade in den letzten naturbetonten Landschaften, und ist damit beklemmendes Zeugnis für den “Sündenfall” und die im Grundsatz bereits korrumpierte Haltung der Naturschutzverbände auf Landesverbandsebene. Korrumpiert will ich hier als Missbrauch oder Fehlgebrauch der Vertrauensstellung des Anwaltes für die Natur definieren, die den Verbänden vor der sogenannten „Energiewende“ in Sachen Naturschutz zu Recht in der Gesellschaft zuerkannt worden ist. Ich greife (nur) zwei  Details heraus: 

Da wird beispielsweise ein ganzer Wald-Höhenzug mit WEAs überzogen (WP Ellern, Soonwald, Landkreis Rhein-Hunsrück) und dennoch im Text anhand fragwürdiger “Begleitmaßnahmen” von einer “gesamtökologischen Aufwertung” gesprochen. Klarer kann man den Verlust der Sicht auf das Ganze nicht offenlegen. Zur Landschaftszerstörung im Soonwald existieren bestürzende  Dokumente, für jeden zugänglich, im Internet. Ökologischer Wald(um)bau ist eine Jahrzehnte alte Forderung des Naturschutzes, und kann für das Gesundbeten einer überaus drastischen Windkraftindustrialisierung nicht verwendet werden. Dass in diesem Rahmen Reisighaufen (!) als sogenannten CEF-Maßnahme für die Wildkatze erwähnt werden, liest sich wie eine Verhohnepipelung des Artenschutzes.

Der Rotmilan und weitere Greifvögel sind in der NABU/BUND-Broschüre mehrfach, unter anderem am Beispiel der Windenergieanlage am „Tännlebühl“ im Landkreis Emmendingen und am Beispiel desBürgerwindparks „Großer Wald“, Neckar-Odenwald-Kreis  “bearbeitet”. Liest man den Tenor der Broschüre, wird für  das Tännlebühl der Lebensraum des Rotmilans überhaupt erst durch das Aufstellen der WEA und die „Begleitmaßnahmen“ quasi gerettet und nachhaltig verbessert. Im „Großen Wald“ sind Kurzumtriebsflächen im Bereich der WEAs die ökologische Segnung, die das ohnehin „nicht signifikant erhöhte“ Kollisionsrisiko „windkraftsensibler“ Arten (man ist ja schließlich mit den Anlagen vom Waldrand abgerückt) weiter minimieren. Die Macher und die Biotoplenker aus Verbänden, Behörden und Gutachterbüros verlieren im Zuge der Quadratierung Ihres Windkraftkreises ganz offensichtlich zunehmend den Blick fürs Ganze.

Dass man sich gerade am Rotmilan so “abarbeitet”, hat vermutlich zwei Gründe: Den innerlichen des schlechten Gewissens derer, die sehr wohl wissen, was für diese Art in Deutschland inzwischen auf dem Spiel steht durch den (weiteren) Ausbau der Windkraft, und den äußerlichen/faktischen des sehr zu Recht bestehenden prioritären Schutzstatus für diese Art (der eine individuelle Komponente hat) nach höherrangigem EU-Recht. Noch kann man den Rechtsstaat nicht ganz zu Gunsten der Windkraft für ungültig erklären, und muss sich bemühen, den Schein der Berücksichtigung des Artenschutzes zu wahren.

Ernst genommener Artenschutz für den Rotmilan würde anders aussehen. Im Sinne einer Heuristik der Vorsicht würde man nicht den 1000-Meter –Radius quasi „ausreizen“. Dieser Mindestabstand ist aus ethoökologischer Sicht ohnehin fragwürdig, weil die Aspekte der Nahrungsflüge und des Brutreviers überbetont sind, Aspekte der Balz und Brutplatzwahl jedoch weitgehend unterbelichtet sind. Streng genommen müsste vor dem Hintergrund der Verantwortung Deutschlands für den Erhalt dieser Art redundant in fast allen Fällen, in denen der Rotmilan im Bereich seines Home-Ranges, und eben nicht nur im engeren Brutbereich von Windkraftindustrialisierung betroffen ist, Strafanzeige erstattet werden gegen die Betreiber der WK-Planungen, eben auch gegen die Zuständigen der Behörden, die sich bei der Auswahl der „Vorrangflächen“ für Windkraft nicht selten vor-festlegen auf politisch und von Betreibern bzw. Landverpächtern gewünschte Standorte, und dadurch schon vor den erst dann einzuholenden Gutachten präjudizierende Tatsachen und Kollisionen gegen den Artenschutz schaffen. Wohlgemerkt: Fast immer wider besseres Wissen.

Wer seine Position wie in dieser Broschüre vorher festgemacht hat, kann offensichtlich nur noch ein Beschönigungs-Machwerk solcher Art “produzieren”. Dass bei genauem Lesen auch ein bezeichnendes  Licht  auf das Wirken der “Gutachter”  und die Rolle der inzwischen offensichtlich  pro Windkraft gleichgeschalteten Behörden geworfen ist, kann anhand der Auswahl dieser angeblich positiven und innovativen Beispiele nicht ausbleiben.“

Diese Form der “Kompromissfähigkeit”, diese Form des – aus der Sicht der Windkraft-Industrie wohltuenden –„Pragmatismus“ wird denen, die ganze Landschaften und Regionen im Blick und frei von industriellen Windkraft-Eingriffen behalten wollen,  nun zukünftig um die Ohren geschlagen werden.  “Naturschutz” dieser kleinkarierten Machart ist wie ein Hofnarr, der unter dem Regime der Windkraftindustrie sein munteres Verharmlosungs-Liedchen singen darf.“

Von den „Pragmatikern“ des Naturschutzes und durch den Vorstoß der Umweltverbände 2020 mit dem fragwürdigen „Abheben“ auf die Populationsebene (vgl. Epple 2009) unterschätzt und marginalisiert: Der Verlust von Individuen…

Wenn Greifvögel mit Windkraftanlagen kollidieren, werden sie häufig zerteilt. Foto: Archiv der Naturschutzinitiative e.V

Der Begriff „Vogelschredder“ ist umstritten, weil nach zynischen Einwänden für das Schreddern eine bestimmte Anzahl von Zerteilungen pro Zeiteinheit definiert sei. Das Bild zeigt einen durch eine Windkraftanlage zerteilten Weißstorch. Foto: Tobias Dürr.

An Windkraftanlage verendeter Mäusebussard. Foto: Tobias Dürr. Je nachdem, ob ein Rotorblatt den Vogel trifft, oder ob er direkt gegen den Mast einer Anlage fliegt, oder durch die Luftverwirbelung zwischen Mast und sausendem Rotor umkommt, sind die Verletzungsbilder sehr unterschiedlich, wie mir Tobias Dürr von der Staatlichen Vogelschutzwarte am Landesamt für Umwelt Brandenburg mitteilt.

Windkraft-Schlagopfer werden gezählt – selbst Zufallsfunde sprechen Bände

Die von der LfU Brandenburg geführte Zentralkartei über Vogelverluste an Windkraftanlagen in Deutschland und Europa, und die Berechnungen zu Fledermausverlusten strafen die schönfärbenden Darstellungen der Windkraftlobby lügen.

So wies die Europa-Tabelle bereits im Januar 2020 alleine 1913 (Eintausendneunhundertunddreizehn) an WEA umgekommene Gänsegeier auf, die Mehrzahl (1892) davon in Spanien.

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Thermik-nutzende Großvögel kollidieren je nach artspezifischem Verhalten und Habitatpräferenzen gerade in den reliefbetonten Landschaften der Gebirge und Mittelgebirge mit Windkraftanlagen. In Gebieten, in denen Windkraftindustrie in die Lebensräume eindringt, sind daher Opfer vorprogrammiert. Das Foto zeigt einen Gänsegeier, in Spanien häufiges Opfer der Windkraftanlagen. Die LfU Brandenburg führt eine europaweite Sammel-Datei zu den Zufallsfunden. Stand Mai 2021 sind allein in Spanien bisher 1892 Gänsegeier an Windkraftanlagen umgekommen. Foto: Christel Sagniez, Pixabay

In Deutschland (Stand Mai 2021) sind unter den Greifvögeln besonders der Mäusebussard (685Opfer), der Rotmilan (637) und der Seeadler (211) als Opfer an Windkraftanlagen zu nennen. Es handelt sich um Zufallsfunde. Die Dunkelziffern dürften viel höher liegen, und die absoluten Zahlen sagen nichts aus zu den Auswirkungen auf die Bestände.

Wie zu erwarten, wird von der Windkraftlobby in Frage gestellt und negiert, was sich abzeichnet: Die Windkraftindustrialisierung gerade der letzten naturnahen Bereiche führt auf lange Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit zu negativen Bestandstrends bis hin zur Bestandsbedrohung einiger Greifvogelarten (s.o. Rotmilan). Dies insbesondere, wenn man die von der Windkraftindustrie und im Rahmen der „Energiewende“ bzw. zum vorgeblichen „Erreichen der Klimaziele“ geforderten, für möglich gehaltenen und angestrebten Ausbauszenarien bedenkt; siehe auf dieser Homepage hier. Ganz abgesehen davon, dass aus evolutionsbiologischer und ethoökologischer Sicht selbstverständlich auch der Verlust einzelner Individuen erheblich ins Gewicht fällt (Konfliktkonvergenz und evolutionsbiologische Aspekte sind ausführlich erörtert in Epple 2017).

Dass in den Medien die Windkraft-Artenschutz-Problematik neuerdings zum „Mythos“ erklärt wird, und der Artenschutz als „vorgeschobenes“ Argument (so etwa die Darstellung des Deutschlandfunkes DLF) zur Verhinderung der Windkraft gehandelt wird, ist besonders beschämend.

Fledermausopfer in einem Windindustriegebiet. Foto: Manfred Knake. Fledermäuse erleiden ein sogenanntes Barotrauma (Baerwald et al. 2008), wenn sie in die Nähe von Windenergieanlagen fliegen. Sie müssen also noch nicht einmal von einem Rotor getroffen werden, um zu Tode zu kommen. Schon die Luftdruckschwankungen in der Nähe des rasenden Rotorflügels reichen, ihre Lungen zu zerstören. Totfunde sind zufällig und selten, weil die kleinen Kadaver schnell von Aasfressern abgeräumt werden. In der Windkraft-Unterstützerszene versteigt man sich immer wieder zur Behauptung, tote Fledermäuse seien von Windkraftgegnern gezielt abgelegt worden, um dem Ruf der Windkraftindustrie zu schaden. Nach vorsichtigen Schätzungen kommen mehrere Hunderttausend Fledermäuse an den ca. 30.000 Windenergieanlagen Deutschlands jährlich zu TodeBetroffen sind alle Arten, vor allem aber nach den Zahlen der Totfunde der Große Abendsegler, die Zwergfledermaus und die Rauhhautfledermaus.

Auch Offshore-Windkraft ist nicht naturverträglich

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Windindustrie auf See, Foto: Florian Pircher, Pixabay

Nicht nur das eingangs erwähnte Windindustriegebiet „Nordergründe“ direkt am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zeigt die Rücksichtslosigkeit, mit der die Windindustrie bei der Invasion in selbst sensibelste Küstenbereiche vorgeht. Die massiven Eingriffe werden auch an anderen sensiblen Stellen zum Problem:

So bedeutet z.B. der Bau des Windindustriegebietes „Butendiek“ (80 Windkraftanlagen ca. 32 km westlich von Sylt, errichtet im Jahr 2014) eine Entwertung bis hin zum Verlust wertvoller Lebensräume für streng geschützte Seevögel (so insbesondere Seetaucher), gegen die der NABU vor dem VG Köln mit Bezug auf das Umweltschadensrecht der Bundesrepublik Deutschland (Umweltschadensgesetz USchadG) geklagt hatte, und nun in zweiter Instanz vor dem OVG Münster (Urteil vom 11.03.2021, AZ 21 A 49/17) erneut verloren hat. Jörg-Andreas Krüger, derzeitiger Präsident des NABU, lamentiert nun zur Klatsche, die sein windkraft-affiner Verband ohne Zulassung auf Revision erlitten hat:

„Das Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte in seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Derselbe Jörg-Andreas Krüger hat den ominösen „Vogelfrieden“ (ein „Strategiepapier zu Beschleunigung des naturverträglichen Windkraftausbaus“) zu verantworten, mit dem sich sein Verband an die Windkraft-Partei Bündnis90/die GRÜNEN bindet, sich zusammen mit dieser Partei gemeinsam auf Kollisionskurs zum Artenschutzrecht der EU befindet, und letztlich den Natur- und Artenschutz an die Windkraftindustrie ausliefert (meine kritische Kommentierung zu diesem Vorgang siehe hier:

Epple, W.(2021): „Vogelfrieden“. Die Auslieferung des Naturschutzes an die Windkraft. Anmerkungen zum Strategiepapier von NABU und Bündnis 90/die GRÜNEN zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie. Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 01/2021: 56-59. ).

Wer sich die Karte der in Betrieb befindlichen und beantragten Windindutriegebiete in der Deutschen Bucht anschaut, bekommt einen Eindruck vom bereits erfolgten und noch bevorstehenden Ausverkauf der Natur für die Windkraft auf See…Vor dem Hintergrund der sogenannten „Nationalen Wasserstoffstrategie“ und der dazu angeblich notwendigen avisierten verschärften Ausbauszenarien für die Windkraft durch die neue Ampel-Regierung ist von einem Super-GAU für den Naturschutz an den Küsten und auf freier See auszugehen. Der Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP birgt hierzu ein Horrorszenario für den Meeresnaturschutz (eigene Kritik hier). Das Horrorszenario für den Naturschutz in unseren Meeren gilt für Nordsee und Ostsee gleichermaßen. Selbst der Windkraft-affine „Spiegel“, der ansonsten häufig einseitig die Propaganda der Windkraftindustrie nachplappert, kommt nicht umhin, hierüber ansatzweise kritisch zu berichten…

Zur Beforschung der Auswirkungen von Windindustrie offshore auf den Vogelzug siehe hier.

Insgesamt kann keine Rede davon sein, dass der Ausbau der Windkraft auf See „naturverträglich“ ist. Er ist genau so naturfressend wie die Invasion der Windkraft an Land! Immerhin gibt es beim auf Windkraft-Kurs gebrachten Bundesamt für Naturschutz noch eine kritische Seite zur Problematik. Zur insgesamt inzwischen eher fragwürdigen Rolle des BfN in Sachen Naturschutz und Windkraft vergleiche meinen Blogbeitrag hier.

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