Historische Schwächung des Naturschutzes wird geplant
Der April 2022 wird in die Geschichte das Naturschutzes Deutschlands und Europas eingehen. Was sich im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ankündigte, wird nun im Schatten und mit Rückenwind einer völlig fehlgehenden Diskussion, und mit Ausnutzung des schändlichen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine in großer Eile durchgepeitscht. Die töricht und mit perfider Berechnung als „Friedensenergien“ und „Freiheitsenergien„ bezeichneten Erneuerbaren Energien sollen gegen alle anderen gesellschaftlichen Belange und vor grundrechtlich geschützten Rechtsgütern des Art. 20a GG Vorrang bekommen. Die Folgen für den Landschaftsschutz, Naturschutz, Artenschutz , für die Erholungs- und Gesundheitsvorsorge für den Menschen werden verheerend sein, sollte der Handstreich des Windradministers Rober Habeck (so die Bezeichnung im „Spiegel“) tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden.
Was nun geschieht, trägt eindeutig die Handschrift Robert Habecks und seiner im Wirtschaftsministerium der Ampel-Regierung gezielt aufgestellten Windkraft-Ermöglichen-Mannschaft. Zu der gehören einschlägig bekannte fanatische Befürworter der Windkraftindustrie, wie etwa der am 08. Dezember 2021 als Belohnung für seinen jahrelangen Windkraftfeldzug zum parlamentarischen Staatssekretär beförderte Oliver Krischer: Der GRÜNE hat erbittert als stellvertretender GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender gegen den damals zuständigen Minister Altmaier und speziell gegen nach Ansicht der GRÜNEN, des Bundesverbandes Windenergie (BWE) und ihrer Vorfeldorganisationen zu großen Mindestabstände der Windkraft zur Wohnbebauung gehetzt. Das ging so weit, dass er im November 2019 kritische Bürger als „Anti-Windkraft-Taliban“ diffamierte; u.a. die WELT berichtete am 19.11.2019 über diese Hetze, wörtliches Zitat Krischer: «Altmaier muss sich jetzt entscheiden, ob er Politik für die Anti-Windkraft-Taliban in seiner eigenen Partei macht oder ob er für die Arbeitsplätze in der Windbranche kämpft.»
Was nach dem Regierungswechsel nun folgt, war absehbar. Am 23. Dezember 2021 berichtete Die FAZ mit folgender Dachzeile:
„Klimaschutzministerium will Widerstand gegen Windkraft notfalls brechen“…
Die nun am 04. April 2022 vorgestellte “ Einigung beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land“ greift vor, was als „Windkraft-an-Land-Gesetz“ vollendete Tatsachen schaffen soll: Die über Jahrzehnte erreichten hohen Standards des Natur- und Artenschutzes in Deutschland sollen für den Durchmarsch speziell der Windkraftindustrie geschleift werden.
Die auf der begleitenden Pressekonferenz ausgegebene Parole der marginalisierten Umweltministerin:… „Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht.“ …ist eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit (fette Hervorhebung durch WE).
Ein „Windkraft-an-Land-Gesetz„hatten etliche Windraft-affine Organisationen „vorgedacht“, darunter z.B. das „Öko-Institut“, und speziell herauszuheben: Greenpeace/Greenpeace-Energy. Greenpeace ist über die Energy-Sparte selbst Windkraft-Betreiber und Subventionen-Profiteur. Aus diesem Umwelt-Konzern tauchten schon 2020 Vorstellungen vom Vorrang für die Windkaftindustrie vor allen anderen öffentlichen Belangen im Gesetzesrang auf, solange die „Zielerreichungslücke“ (das 1,5 °-Ziel des Paris-Abkommens) nicht geschlossen sei. Das von Greenpeace-Energy in Auftrag gegebene Thesenpapier aus einer Hamburger Anwaltskanzlei habe ich in einem Artikel für die Naturschutzinitiative e.V. aufgegriffen und kritisiert:
Epple, W. (2020): Naturschutz als Hindernis für „Klimaschutz“ und Energiewende? Die Windlobby bestellt – die Politik liefert. Eine Chronologie. Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 03/2020: 32-37. https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2020/Windkraftlobby.pdf Literaturverzeichnis zu Artikel: https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2020/LiteraturlisteWE.pdf
Was steht unmittelbar bevor?
Die GRÜNE Partei will innerhalb der Ampel-Regierung einseitig – von der längst einseitigen Ausrichtung und Ziel (treibende Kraft: „Windradminister“ Habeck) nur konsequent – die wirtschaftlichen Interessen des ökoindustriellen Komplexes und die eigene Klientel bedienen.
Wie bereits in der ersten Auflage meiner Denkschrift zu Windkraft und Naturschutz 2017 formuliert und befürchtet, und im Koalitionsvertrag vereinbart und angekündigt, sind die Pläne der Ampel-Regierung das genaue Gegenteil von „höchsten ökologischen Schutzstandards“: Der unter der Regierung Merkel begonnene Weg der gezielten Aufweichung des Naturschutzes zu Gunsten der Windkraftindustrie wird in bisher kaum denkbarer Schärfe der Gangart gegen Bürger und Naturschutz vollendet. Statt „höchster Schutzstandards“ sollen die im europäischen Rechtssystem für den Schutz der Natur, für den Schutz und Verbund wertvoller Lebensräume in einem kohärenten Netz, und die für den Schutz der Arten, ihrer Habitate und Individuen verankerten Prinzipien für den “Klimaschutz“ ausgehebelt werden.
Die auf der Pressekonferenz der beteiligten Ministerien (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium, beide GRÜN) am 04. April 2022 vorgestellte „Einigung bei naturverträglichem Ausbau der Windenergie an Land“ bedeutet für den Naturschutz, Artenschutz und Landschaftsschutz in Deutschland einen Einbruch von historischer Tragweite. Sollten die Vorstellungen des „Eckpunktepapiers Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windkraft an Land“ umgesetzt werden, ist dies das Aus für einen wissenschaftlich fundierten, gesellschaftlich Konsens-fähigen Weg der zukünftig rechtssicheren und ausgewogenen Ausgestaltung von Vorsorge für die Lebensgrundlagen im Bereich der Energiewende. Die geplante einseitige Bedienung der Interessen der Windkraftindustrie birgt dabei einen ungeheuren Sprengsatz für den sozialen Frieden.
Es ist eine Kriegserklärung gegen betroffene Bürger, die wehrlose Natur und den Naturschutz.
Die materiell-industrielle Ausrichtung des „Klimaschutzes“ im Rahmen der deutschen Energiewende bedeutet für den Diskurs einer zukunftweisenden Ethik des Naturschutzes einen Rückschritt um Jahrzehnte. Da selbst in die wertvollsten noch erhaltenen Freiflächen, in Landschaftsschutzgebieten, Naturparks und Wälder Freiflächenphotovoltaik und Windkraftindustrie ermöglicht werden soll, sind die wortreichen Begleit-Texte aus dem Umweltministerium und den schon unter Angela Merkel auf Kurs gebrachten höchsten Behörden UBA und BfN nichts als Augenwischerei und Irreführung. Es sei erinnert an:
Epple, W. (2019): Offenbarungseid der höchsten deutschen Naturschutzbehörde. https://umwelt-watchblog.de/offenbarungseid-der-hoechsten-deutschen-naturschutzbehoerde/
Epple, W. (2019): „Platz für Windkraft“: UBA verrät Mensch und Natur. https://umwelt-watchblog.de/platz-fuer-windkraft-uba-verraet-mensch-und-natur/
Zwei kritische Wortmeldungen zu Habecks Plänen:
Die Naturschutzinitiative e.V., der ich als wissenschaftlicher Beirat angehöre, hat sich unter anderen Naturschutzorganisationen mit am deutlichsten kritisch geäußert.
Die Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 07. April 2022 im Wortlaut:
Eckpunktepapier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“
Schwächung des Naturschutzes von historischer Tragweite
„Das vom Wirtschafts- und Umweltministerium am 04.04.2022 vorgelegte Eckpunktepapier verfehlt das selbstgesteckte Ziel, den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz zu lösen und dabei hohe Standards für den Artenschutz zu bewahren. Es bewirkt vielmehr für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eine Schwächung von historischer Tragweite“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).
Schon im Koalitionsvertrag waren einige der nun im Eckpunktepapier konkretisierten Regelungen enthalten, die im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Umweltrecht der Europäischen Union und auch vor dem Hintergrund der EU-Biodiversitätsstrategie erheblichen Bedenken begegnen würden.
„Das Papier steht nicht auf dem Boden der Erkenntnisse der aktuellen faunistischen Feldforschung. Es missachtet das „Helgoländer Papier“ der Arbeitsgemeinschaft aller Staatlichen Vogelschutzwarten“, betonte der Biologe Dr. Wolfgang Epple, wissenschaftlicher Beirat der NI. „Nicht berücksichtigt werden gesicherte Erkenntnisse aus der ökologischen Wissenschaft zur Biologie, Verbreitung und Fortpflanzungsstrategie von Wildtieren, die zeigen, dass die Fragmentierung von Habitaten, Arealen und Beständen geschützter Arten zu einer Verschlechterung guter Erhaltungszustände führt und die Sicherung der genetischen Vielfalt gefährdet“, so Dr. Epple. Dies gelte insbesondere auch für die Auswirkungen durch den Flächenverbrauch der erneuerbare Energien wie z.B. Freiflächenfotovoltaik oder den Anbau von Bioenergiepflanzen.
Verknüpfung mit dem Krieg in der Ukraine unverantwortlich
Neben dem Ziel der Klimaneutralität sei nach dem Eckpunktpapier der Ausbau der erneuerbaren Energie doppelt dringlich, weil es gelte, angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Deutschland aus dem Klammergriff der russischen Energieimporte zu befreien. Diese Verknüpfung des – ohnehin politisch gewollten – beschleunigten Ausbaus der Windenergie mit dem schrecklichen Krieg gegen die Ukraine greife zu kurz, so der Umweltverband. Solange nicht belegt werde, dass die Unabhängigkeit von diesen Importen tatsächlich über die erneuerbaren Energien erreicht werde, sei es unverantwortlich, einen solchen Zusammenhang anzuführen, so der Umweltverband.
Nach dem Eckpunktepapier sollen bundeseinheitlich verbindliche Kriterien festgelegt werden, die dann allein den Schutz der Arten bewirken sollen. So soll es eine Liste der betroffenen Vogelarten und entsprechender Schutzabstände zu diesen Arten geben, die dem Papier bereits beigefügt ist.
Vorgesehen ist eine Zumutbarkeitsschwelle, die festlegt, bis zu welcher finanziellen Grenze ein Windenergieanlagenbetreiber artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen akzeptieren muss, „und ab wann eine Ausnahme zu beantragen ist.“ Wenn Betreiber von Windenergieanlagen eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten „nutzen“, sollen sie in ein „neues Artenhilfsprogramm“ einzahlen.
In einem „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen alle Bundesländer verpflichtet werden, 2 Prozent ihrer Fläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Genehmigungen in Landschaftsschutzgebieten „deutlich erleichtert“ werden.
Ignorieren des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes
Die in der Anlage des „Eckpunktepapiers“ veröffentlichte tabellarische Liste mit Tabu- und Prüfbereichen für Brutplätze kollisionsgefährdeter Vogelarten ignoriere den wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so die NI. Windkraftsensible Arten wie Mäusebussard, Waldschnepfe oder Auerhuhn seien dort gar nicht aufgeführt. „Der Schutz der Arten vor dem Eindringen der Windkraft in ihre Habitate ist praktisch abgeschafft. 500 m Abstand zu einem Seeadlerhorst sind ein Skandal, ebenso wie das Ignorieren von Arten, die nunmehr faktisch zu Allerweltsarten erklärt wurden“, kritisiert Dr. Epple den Arten- und Abstandskatalog. Das gleiche gelte für den Rotmilan und Schwarzstorch, für die nur noch ein völlig unzureichender Schutzradius von 500 Metern vorgesehen sei.
Europäisches Recht beachten
Der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien dadurch herausstellen, dass diese „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und „der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Daraus folgert das Eckpunktepapier, „der Ausnahmegrund“ läge damit „in der Regel“ vor. Gemeint ist unter anderem eine Ausnahme von dem Verbot, Vögel absichtlich zu töten. § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG führt insofern wortidentisch das Interesse der öffentlichen Sicherheit als Grund für eine Ausnahme an.
Eine Ausnahme könne aber schon begrifflich nicht „in der Regel“ vorliegen, so die NI. Selbst wenn der Gesetzgeber den erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung zuweise, bliebe es bei dem Erfordernis, dass im Naturschutzrecht der Begriff der „öffentlichen Sicherheit“ nur im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts – und damit eng – interpretiert werden dürfe. Dann aber müsste nachweislich die bundesweite Versorgung mit Strom gefährdet sein, was jedoch nicht der Fall sei, so die NI.
Eine von der NI bereits im Jahre 2020 beauftragte rechtswissenschaftliche Stellungnahme kam zu dem Ergebnis, dass der auf die Interessen der „öffentlichen Sicherheit“ verweisende Ausnahmegrund nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ) nicht herangezogen werden könne, um die Erteilung einer Ausnahme von den Zugriffsverboten des BNatSchG zu rechtfertigen.
Kein Freikaufen vom Artenschutz durch Geldzahlungen – Sprengkraft für den sozialen Frieden
Wenn statt dem Schutz der Art in Artenhilfsprogramme einzuzahlen sei, dränge sich Eindruck auf, dass sich Windenergienutzung vom Artenschutz im Sinne eines Ablasses freikaufen könne. Dies mache deutlich, dass der Zweck offensichtlich alle Mittel heilige. „Statt die Milliardengewinne der Erneuerbaren-Branche aus den überhöhten Strompreisen in Angriff zu nehmen und für einen gerechten Ausgleich mit den finanzierenden Stromkunden zu sorgen, sieht der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck ungerührt zu, wie diese Gewinne die Kassen der Windkraftindustrie füllen“, so Harry Neumann. „Die einseitige Bedienung der finanziellen Interessen der Windkraftindustrie gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Belangen birgt eine ungeheure Sprengkraft für den sozialen Frieden und schadet dem Natur- und Artenschutz“, so Harry Neumann.
Falsche Behauptungen: Keine jahrelangen Genehmigungsverfahren
Ziel des Maßnahmenpakets ist es auch, das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die immer wieder behauptete jahrelange Dauer von Genehmigungsverfahren entspräche jedoch nicht den Tatsachen, betont der Umweltverband. So gebe der Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien (Berichtsjahr 2021) für 2020 im Durchschnitt eine Dauer von 7,6 Monaten an. Dieser Zeitraum erscheine bei derartigen Großprojekten sogar vergleichsweise kurz.
Eine längere Verfahrensdauer hingegen liege an mangelhaften Antragsunterlagen, fehlender oder fachlich unzureichender Personalausstattung oder Versuchen, in höchst wertvollen Naturgebieten entgegen geltendem Recht zu planen, so die NI.
Schutz der Arten ist im Grundgesetz verankert
Auch verfassungsrechtlich sei das Papier bedenklich: Die Schutzgüter des Artikel 20a des Grundgesetzes (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere im Sinne der Verantwortung für künftige Generationen) gehören zum Staatsziel und müssen im Rahmen der Güterabwägung berücksichtigt werden.
„Das Hauptkennzeichen der ökologischen Krise ist das Artensterben und der Verlust an Biodiversität, ausgelöst durch fortschreitende Zerstörung von Lebensräumen und die industrielle Landwirtschaft mit ihren negativen Begleiterscheinungen. Die Umwandlung von Wäldern und noch naturnahen Lebensräumen in Energieindustriegebiete stellt eine der größten zusätzlichen Gefahren für die Biodiversität und damit für die Lebensgrundlagen von Menschen und Tieren dar. Der Erhalt und die Erweiterung der Schutzgebiete einschließlich der bestehenden Landschaftsschutzgebiete ist die Basis, um dem Natur- und Artenschutz entsprechen zu können. Dem steht nicht zuletzt die angestrebte deutliche Erleichterung von Genehmigungen in Landschaftsschutzgebieten entgegen. Sollten die im Eckpunktepapier vorgestellten Pläne tatsächlich umgesetzt werden, werden wir daher jeden Rechtsweg prüfen, auch bis zum Europäischen Gerichtshof“, erklärten Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple.
Soweit Kritik und Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V….
Der Seeadler leitet zur zweiten hier wiedergegebenen Stimme aus der Naturschutzpraxis über:
Der Verrat der GRÜNEN Ministerien am Naturschutz wird in der nachfolgenden Wortmeldung auf den Punkt gebracht. Wie sehr die Darstellung der beiden Ministerien, Klimaschutz und Naturschutz seien zukünftig „Alliierte“, von der Wirklichkeit abweicht, illustriert und belegt die Pressemitteilung des Vereins „Seeadlerschutz Schlei e.V.“:
Die Pressemitteilung des Vereins „Seeadlerschutz Schlei e.V.“
Pressemitteilung des Seeadlerschutz Schlei e.V. vom 5. April 2022
Eckpunktepapier der Bundesregierung bedeutet das Ende des Artenschutzes in Deutschland
Mit Entsetzen betrachten wir das Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“, welches am 4.4.2022 durch Bundesumweltministerin Lemke und Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgelegt wurde.
Erschreckend ist zudem, wie sich beispielsweise der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in seiner Forderung nach mehr Windkraftanlagen geradezu überschlägt.
Nicht selten wird dieser Tage der Krieg in der Ukraine genutzt, um auf Deutschlands Abhängigkeit von Russland aufmerksam zu machen und dadurch noch lauter die Forderung nach mehr Windkraft herauszurufen. So auch in dem von Lemke und Habeck veröffentlichten Eckpunktepapier.
Die im Papier aufgeführten Abstandsregeln zwischen Windkraft und Vogelhorsten sind ein Affront gegen die Arbeit der deutschen Vogelschutzwarten. Unter politischem Druck wurde bereits das Helgoländer Papier überarbeitet – nun wird es ignoriert! Wenn Robert Habeck den Artenschutz und den Windkraftausbau mit Verweis auf das Eckpunktepapier, welches nach der Sommerpause als Gesetzesentwurf zur Abstimmung steht, als „Alliierte“ bezeichnet, so wird auch seine Ausrichtung immer deutlicher.
Zunächst wirkt das „Wind-an-Land-Gesetz“, wie es zukünftig heißen soll, mit festgelegten bundeseinheitlichen Schutzabständen zu Seeadler, Rotmilan und Co. für denjenigen, der mit Artenschutz nicht viel am Hut hat, als Gesetz, in das der Vogelschutz voll integriert ist. Dies ist aber mitnichten so: Der Hinweis im Papier „Wir bewahren hohe Standdarts für den Artenschutz“ wird schon mit Blick auf die dort genannte „Zumutbarkeitsschwelle für Antragsteller“ ad absurdum geführt. Es soll sich zukünftig an Geldsummen orientiert werden, die bestimmte Vermeidungsmaßnahmen, beispielsweise für den Fledermausschutz, mit sich bringen. Übersteigen die Kosten das Budget des Windparkbetreibers, darf dieser töten und muss dafür zukünftig in Artenhilfsprogramme einzahlen.
Saisonale und brutzeitbezogene Abschaltungen von Windkraftanlagen soll es lt. Gesetzesentwurf nicht mehr geben. Auch Landschaftsschutzgebiete sollen nicht mehr verschont bleiben, damit man das bundesweite 2%-Ziel erreicht.
Die Abstandsregelungen zu Seeadlerhorsten, wie sie bis heute in Schleswig-Holstein gelten, werden mit dem geplanten bundeseinheitlichen Regelwerk deutlich verschlechtert. Zukünftig soll es für den Seeadler einen inneren Schutzbereich von 500m sowie einen zentralen Prüfbereich von 2.000m und einen erweiterten Prüfbereich von 5.000m geben. Bislang galt ein Mindestabstand von 3.000m zu Seeadlerhorsten und ein erweiterter Prüfbereich von 6.000m. Die Forderung einiger Politiker, in Schleswig-Holstein deutlich mehr als die bislang im Regionalplan vorgesehene Fläche von etwas über 2% als Windvorrangfläche auszuweisen, dürfte mit dem neuen Gesetz beschleunigt umgesetzt werden.
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. hat vor dieser Entwicklung stets gewarnt.
Selbst wenn der Artenschutz dem Windkraftausbau deutlich entgegensteht, eine habecksche Allianz also nicht zu erkennen ist, wird es in der Regel Ausnahmegenehmigungen zum Tötungsverbot geben. Dieses wird im Punkt 2 des Eckpunktepapiers deutlich. Hier heißt es unter „Artenschutzrechtliche Ausnahme“: „Erneuerbare Energien liegen im überregionalen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Damit liegt der Ausnahmegrund in der Regel vor.“
Die beiden Minister wollen das Kollisionsrisiko zukünftig mathematisch errechnen lassen und alle drei Jahre die Signifikanz des Tötungsrisikos feststellen lassen.
Aus den Wiedergutmachungszahlungen der Windkraftbetreiber werden dann Gutachten und Programme bezahlt, aus denen politisch korrekt hervorgeht, wie die Anzahl von Rotmilanen und Seeadlern zunimmt.
In den Zubehörkasten von neu installierten Windkraftanlagen gehört zukünftig ein Spaten, um die Kadaver von Greif- bzw. Großvögeln schnell verschwinden zu lassen, damit das gute Gewissen für die öffentliche Sicherheit auch stets gewahrt bleibt.
Die Zukunft für den deutschen Wappenvogel sieht düster aus.
Soweit die dem Seeadler verpflichteten und in der Praxis erfahrenen Naturschützer aus Norddeutschland zu den Plänen des Windradministers Habeck.
Vorgeschmack auf die Aushebelung des Naturschutzes durch Windradminister Habeck:
Aus langjährigem erfolgreich praktizierten Recht wird im Schatten der Windraftkolosse Unrecht – das Verbot von Nisthilfen in Windkraftzonen
Im kritisierten „Eckpunktepapier Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ der beiden Ministerien wird die bereits in Gang befindliche Vernichtung greifbar. Unter Punkt 3. findet sich folgende Formulierung: „Nisthilfen für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten sind im definierten Nahbereich um bestehende Windenergieanlagen und auf für Windenergie in Raumordnungs- oder Bauleitplänen ausgewiesenen Flächen unzulässig.“
Schon heute führt die Windkraftindustrie einen erbitterten Abnutzungskampf mit allen Mitteln der Einschüchterung gegen Menschen, die jahrzehntelang erprobte, immer für gut geheißene, vielerorts erfolgreiche Nisthilfen für Schützlinge aus der Natur bereitstellen. Ohne das massive Begehren und die Übergriffe der Windkraftbarone, ihrer Funktionäre und Anwälte…
(herauszuheben: Prof. Dr. Martin Maslaton, Leipzig; siehe Epple, W. (2021): Skandalöse Offenbarung. Rechtsanwalt und Windkraftlobbyist Prof. Dr. Maslaton: „Diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften“? Antidemokratische und autoritäre Tendenzen im Rahmen der Energiewende. https://naturschutz-initiative.de/naturschutz/denkanstoesse/skandaloese-offenbarung-von-dr-wolfgang-epple)
…wären Nisthilfen für den Storch in Deutschland niemals beanstandet worden. Heute aber geschieht mit Unterstützung der auf Windkraftkurs gebrachten Behörden Beklemmendes:
Der Weißstorch wird vom Naturschutzsymbol (er ist noch immer der Wappenvogel des NABU) zum Symbol für den Untergang des Natur- und Artenschutzes im Zuge des Vormarsches der Windkraftindustrie. Acht Meter hohe Weißstorch-Masten-Nester im Bereich der von der Windkraftindustrie beanspruchten Flächen sind in neuer Lesart eine Störung der öffentlichen Sicherheit. Erste Gewaltakte gegen Nisthilfen für den Storch haben bereits stattgefunden und haben bundesweit Aufsehen erregt. Durch die geplanten Rechts-Veränderungen zu Gunsten der Windkraft ist zu befürchten, dass sich die Gerichtsbarkeit endgültig auf die Seite gegen Weißstorch und Fledermaus stellt.
Ein skandalöses Beispiel aus dem Landkreis Wesermarsch schreckte die Öffentlichkeit im Januar 2022 auf:
Selbst das ansonsten windkraft-affine Privatfernsehen RTL berichtete entsetzt; Screenshot 30.01.2022: https://www.rtl.de/cms/storchen-skandal-in-ovelgoenne-nest-erbauer-mit-250-000-euro-strafe-gedroht-4904058.html
Ist das gemeint, Frau Umweltministerin Steffi Lemke, wenn Sie am 04. April 2022 verkünden: „…der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards“ werde „ermöglicht“ ?
Noch gelten in anderen Teilen Deutschlands Nisthilfen und deren erfolgreiche Benutzung durch unsere Schützlinge als Positiv-Beispiel des Naturschutzes, als Zeichen der Verbundenheit der Menschen mit der Natur und den Wildtieren; ein Beispiel ist in dieser Homepage berichtet…
Ein persönlicher Schluss- Appell
In der langen Geschichte des deutschen und europäischen, ja des weltweiten Naturschutzes setzt die Regierung Deutschlands, eines Landes, das sich gerne als Naturschutzmusterknabe aufspielt und im Artenschutz mit dem Finger auf andere zeigt, fatale Zeichen. Es ist der Abbau von mühsam über Jahrzehnte erreichten hohen Standards des Artenschutzes, es ist ein in solchem Ausmaß bisher kaum vorstellbares einseitiges und planvolles Vorgehen zum absehbaren Schaden von Natur und Mensch.
Über die zu Gunsten der Erneuerbren Energien, speziell aber Windkraftindustrie geplanten gesetzgeberischen Federstriche gegen die wehrlose Natur, gegen den Schutz der Lebensräume der Wildtiere und für die Ermöglichung des abertausendfachen Tötens der Individuen sensibler Arten wird die Öffentlichkeit mit irreführender und verschleiernder Wortwahl getäuscht.
Die Verbrämung des bevorstehenden Feldzugs gegen die Mitwelt als „Klimaschutz“ wird begründet mit wissenschaftlich fragwürdiger Ausrufung von „Klimanotstand“ und Erreichung fiktiver „Klima-Neutralität“. Rechtfertigen solche Fiktionen alle Mittel?
Die Naturschutz-Öffentlichkeit Deutschlands und Europas ist aufgefordert, alle im Rahmen demokratischer Rechtsstaatlichkeit und der europäischen Rechtsordnung bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Pläne der deutschen Ampel-Regierung Widerstand zu leisten. Es geht darum, Rechtsbruch mit Ankündigung zu verhindern.
Dr. Wolfgang Epple, 09. April 2022