Das Beitragsfoto: Joanne McArthur/Animal Welfare, mit Dank für die freundliche Überlassung. Das Bild zeigt ein sterbendes Schwein, das versucht, sich zu erheben; in diesem Fall in einem thailändischen Mastbetrieb. Solche Zustände sind weltweit austauschbar.
„Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Türe zu ist, damit ja der Hund nicht hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen.
Was sie sich an Torheiten leisten, um die überlieferte Engherzigkeit aufrechtzuerhalten und auf ein Prinzip zu bringen, grenzt ans Unglaubliche.
Entweder lassen sie das Mitgefühl gegen Tiere ganz weg, oder sie sorgen dafür, dass es zu einem nichtssagenden Rest zusammenschrumpft. Lassen sie etwas mehr davon bestehen, so glauben sie dafür weithergeholte Rechtfertigungen, wenn nicht gar Entschuldigungen vorbringen zu müssen.“
Dieses Zitat wird Albert Schweitzer zugeschrieben.
Mit dem zur Schweinehaltung grundsätzlich notwendigen Hinweis, dass es sehr wohl Formen der Zucht, Haltung und „Nutzung“ von Hausschweinen gibt, die dem Wohl der Tiere mehr entsprechen, sei hier ausdrücklich dem Verzehr von Schweinefleisch oder Fleisch im Allgemeinen nicht das Wort geredet. Dass ethische Überlegungen über Vegetarismus hinaus bis zu Veganismus führen, ist für viele Menschen inzwischen die konsequente Reaktion auf die Frage, ob überhaupt weiterhin Tiere gegessen werden sollen. Dies auch vor dem Hintergrund des enormen Ressourcenverbrauchs für die Erzeugung von Fleisch.
Dass Vegetarier oder Veganer bis heute in einigen Bevölkerungskreisen noch immer mit Unverständnis bis hin zum Spott konfrontiert sind, ist Zeichen mangelnder Entwicklung und Toleranz.
Tierschutz – sehr wohl eine Frage der Ganzheitlichkeit des Naturschutzes und der Conditio humana
Warum befasse ich mich in einem Auftritt unter ganzheitlichem Naturschutz auch mit dem Tierschutz, und speziell mit dem Umgang des Menschen mit „Nutztieren“, „Haustieren“ und „Zirkustieren“? Die Antwort ist einfach. Die Begleitumstände aber sind komplex.
Aus der speziellen Beziehung des Menschen zur Natur ist in der sogenannten Neolithischen Revolution die Domestikation von Wildtieren zunächst als herausragende Leistung des Menschen zu betrachten und hat zu einem eigenen, vom Menschen verursachten und in allen – auch positiven – Konsequenzen zu verantwortenden Aspekt der biologischen Vielfalt geführt. Ursprünglich war durch den Vorgang der Haustierwerdung die „Wildbahn“ theoretisch entlastet, wurden doch anstrengende und gefahrvolle Jagden durch den Zugang zur Nahrungsquelle direkt hinter dem Hofzaun ersetzt. Fleisch, Wolle, Leder, später Milch…alles „liefern“ die sogenannten Nutztiere. Den frühesten Tierhaltern war die eingegangene Verantwortung der Obhut, des Hütens, des Wohlergehens des tierischen Partners noch Selbstverständlichkeit, und mit der Hereinnahme des bis heute verfemten Wolfs in den Bestand der Ur-Bauernhöfe und Siedlungen war der „treueste Begleiter“ des Menschen im Kreis der Nutzungs- und Hätscheltrabanten aufgenommen: der Hund. Früh, letztlich „system-immanent“ – war der Konflikt der ersten Tierhalter mit dem wilden Vorfahren der Hütehunde geboren, und begleitet uns bis heute.
Ich wende mich auf dieser Seite dem speziellen Umgang des modernen Menschen mit den sogenannten „Nutztieren“ zu. Das sind unter anderem die in Obhut genommenen Paarhufer (Kühe, Ziegen, Schafe, Schweine), das Pferd, die Kamele. Im Bereich der Vögel sind Hühner und Puten, Enten und Gänse und selbst Tauben in den Nutzung-, Zucht- und Haltungsbereich des Menschen gelangt. Bei den Insekten in menschlicher Obhut ist herausragend die Honigbiene zu nennen. Im Umgang mit den großen Nutztieren und mit dem Geflügel offenbaren sich die größten Missstände und Gräuel.
Einige Zahlen und Fakten zur Nutztierhaltung in Deutschland
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden alleine in Deutschland 22,3 Millionen Schweine und 11,0 Millionen Rinder bei leicht abnehmender Tendenz gehalten. Hinzu kommen noch ca. 1,5 Millionen Schafe und nach Hochrechnungen der „Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN“ (Stand 2018) ca. 1,25 Millionen Pferde.
Das sind rund 220 Groß-Nutz-Säugetiere pro Quadratkilometer landwirtschaftlicher Nutzfläche in Deutschland!
Zum Vergleich: Eines der letzten großen und sehr dicht von Wildtieren natürlich besiedelten Areale der Erde, das Savannengebiet der etwa 30.000 qkm großen und berühmten Serengeti beherbergt ungefähr 1,6 Millionen große Pflanzenfresser. Das sind 53 pro qkm.
Das Geflügel hat laut BMEL-Statistik in Deutschland (Stand 2020) inzwischen den höchsten Individuen-Anteil:
Damit wird klar, welch großen ökologischen Druck die Nutztierhaltung für die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen alleine in Deutschland bedeutet. Damit wird auch der innere Zusammenhang mit ganzheitlichem Naturschutz klar. Brennende Fragen drängen sich auf. Einige werden an anderer Stelle meiner Homepage aufgegriffen (siehe Links):
Woher stammen die Fremd- und Futtermittel für die Tierhaltung ?
Wo und wie werden die Abfälle und Hinterlassenschaften „entsorgt“ ?
Verschärft die Fleischproduktion das Überschreiten der Tragfähigkeit?
Können wir begrenzte und Flächen gerecht mit Wildtieren teilen?
Haben Fakten der (Massen-)Tierhaltung ethische Relevanz?
Wir wenden uns auf dieser Seite vertieft den Konsequenzen aus solchen Tier-Massen für das Wohl der „Nutztiere“ zu, denn sie haben erhebliche ethische Brisanz:
Der Deutsche Ethikrat – endlich eine Stellungnahme zum „Tierwohl“ – was wird sie bewirken?
„Der Umgang des Menschen mit Tieren ist seit jeher durch erklärungsbedürftige Ambivalenzen gekennzeichnet: Zucht, Haltung, Schlachtung und Verwertung von Tieren sind eng mit der Kulturgeschichte des Menschen verbunden. So wäre die Besiedlung vieler Regionen wie Gebirge oder Steppen und die Entstehung von Kulturlandschaften und spezifischer lokaler Kulturformen (deren Koch- und Essgewohnheiten eingeschlossen) ohne die Nutzung bis hin zur Tötung von Tieren nicht vorstellbar. In diesem Sinne stellt die traditionelle Nutztierhaltung ein wichtiges Kulturgut dar. Allerdings war die Beziehung zwischen Menschen und Nutztieren oft durch ein enges und respektvolles Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft geprägt, in dessen Rahmen die Menschen auch die einzelnen Tiere im Blick hatten. Demgegenüber ist die heutige Massentierhaltung durch große Tierzahlen, beengte Verhält- nisse und starken Preisdruck gekennzeichnet. Das erschwert ein Eingehen auf die individuellen arttypischen Bedürfnisse des Tieres oder den persönlichen Bezug zum einzelnen Tier. (…)Zwischen den Vorstellungen von einer angemessenen Tierhaltung und der in vielen Bereichen üblichen Praxis gibt es erhebliche kognitive, emotionale und operative Dissonanzen. Affektiver Zuwendung gegenüber Haustieren auf der einen Seite stehen teilweise brutal anmutende Zustände in der Massentierhaltung gegenüber. (…)“
Ganz bewusst gehe ich nachfolgend noch mehrfach auf diese Stellungnahme des Deutschen Ethikrates ein und zitiere diese. Sie ist für ihre große Vorsichtigkeit öffentlich stark kritisiert worden (siehe ganz unten).
Zuvor noch ein konkreter Blick auf
Putenhaltung und angeblich hohe Tierschutzstandards
Das Beispiel Österreich – Originalton einer Selbstdarstellung unter
„Putenhaltung
Die hohen Tierschutzstandards in Österreich
Dem sei eine Wortmeldung aus dem Tierschutzbereich hinzugefügt:
Die Albert-Schweitzer-Stiftung widmet dem Leiden der Truthähne („Puten“) in der heutigen Massentierhaltung eine sehr eindrucksvolle Seite, aus der hier zitiert sei:
Mit den bereits zitierten dürren akademischen Formulierungen des Deutschen Ethikrates ist angerissen, was sich insgesamt in der Wirklichkeit heutiger, „moderner“ Nutzung von Tieren durch die Menschheit weltweit als offene Wunde herausstellt:
Von der…
… Kastenhaltung der Zuchtschweine über das Anbinden von Kühen bis zu dem im eigenen Kot verendenden, mit Antibiotika gemästeten „Federvieh“ in Massenställen, vom Hahnenkampf, Kampfhunde- und anderen Rasse-Qualzüchtungen von Hunden und Katzen, über die Herabwürdigung von Tieren in Zirkussen und Tierquälerei in schlechter Käfig-Haltung (z.B. „Pelztiere“, siehe eigene Seite zu Nerzfarmen) und ebenso bis zur immer noch verbreiteten Einzelhaft von Pferden in Boxen…
…ist die Zahl und Auswahl weltweit unzureichender bis tierquälerischer Praktiken und Methoden im Umgang mit den uns ausgelieferten Tieren kaum überschaubar. Einige wenige seien im Folgenden als herausragende Negativbeispiele für die Gesamtdiskussion konkret beleuchtet. Den Zirkustieren und Haustieren werden später eigene Beiträge auf dieser Homepage gewidmet.
Umgang mit Tieren: Eine der Grundfragen des Menschseins
Die Übernahme einer begrenzten Auswahl von Tierarten „aus der Natur“ in menschliche Obhut, ihre anschließend gezielte Züchtung und Haltung für Ernährungszwecke, für Arbeitszwecke und zum Zwecke des Schutzes von Haus und Hof, schließlich die Haltung und Zucht von Tieren zum Zwecke reiner Belustigung, wirft uns zurück auf Grundfragen unseres Seins und unserer Herkunft.
Der direkte Umgang mit Tieren, seien es Wildtiere, „Nutztiere“ oder Haustiere beinhaltet in tieferer Betrachtung die gleichen Voraussetzungen und Anwürfe an sittliches Verhalten wie der Umgang des Menschen mit der von ihm nicht beeinflussten Natur.
Die Begegnung von Mensch und Tier ist so alt, wie es Menschen gibt. Sie ist sowohl und schon immer auch Angst-besetzt – man denke an die Begegnung mit giftigen Spinnen, Schlangen, Skorpionen usw., – auch an die Konfrontation mit wehrhaften Tieren im Rahmen der archaischen Jagd. Die Mensch-Tier-Begegnung ist aber auch – schon immer – von Neugier, Respekt und Bewunderung begleitet und geprägt.
Wenn wir Menschen uns die Behauptung anmaßen, wir hätten im Laufe unserer eigenen „Humanisierung“ moralische Fortschritte gemacht (- und das haben wir: siehe Gleichberechtigung von Mann und Frau, Bekämpfung von Rassendiskriminierung oder Sklaverei -) so müssen wir uns fragen lassen: Warum gibt es noch immer…
… Grauenhafte Missstände
Die weltweiten grauenhaften Missstände im Umgang mit sogenannten „Nutztieren“, mit Haustieren (auch im Umgang mit unseren Hätscheltrabanten) und/oder Zirkustieren versinnbildlichen einen erschütternd niedrigen Entwicklungsstand menschlicher Gesellschaften rund um den Globus. Wenn die wortreich immer wieder beschworene Besinnung auf das „Mitgeschöpf“ auf den Prüfstand der harten Realität kommt, fällt uns Anmaßung und eklatanter Widerspruch auf die Füße. Wir haben hierfür ein sehr aktuelles Beispiel:
Schweinestau – Demaskierung der Schöpfungsverachtung im Sprachgebrauch der Journaille und der Eliten
Gibt man in den fortgeschrittenen Tagen der Corona-Pandemie des Jahres 2020, etwa im Oktober, den Begriff „Schweinestau“ in eine Suchmaske, wird mit Erschrecken deutlich, was die vereinheitlichte Sprache der schreibenden und berichtenden Zunft an Grässlichem offenlegt: Kaum eine Zeitung – auch der „angesehensten“ – , genauso die sich für die Elite der Journalismus haltenden „Öffentlich-Rechtlichen“ und „Leitmedien“, die nicht auf diese unwürdige Begriff-Entgleisung sondergleichen aufgesprungen wären. Von der „Tagesschau“ über die „Süddeutsche“ bis in die Provinzblätter des Schweinemast-gepflasterten deutschen Nordwestens hat sich der Gebrauch des Wortes Schweinestau, das das Zeug zum „Unwort des Jahres“ hat, durchgesetzt – ganz nach dem Motto des gegenseitigen Abschreibens, Angleichens und Wetteiferns um die fette Schlagzeile. Und ganz dem auch in anderer Hinsicht unkritisch Hype-lastigen Medien-Mainstream entsprechend, der es entgegen seiner weitverbreiteten Selbstbeweihräucherung für den Umgang des Menschen mit Natur und Kreatur längst nicht mehr so genau nimmt, stehen in den „Stories“ überwiegend die Schlächter und Schweine-Industriellen im Mittelpunkt des kollektiven Mitleides. Davon zeugen am Ende öffentlich vergossene Tränen einer Ministerin für die von ihr so benannten „Tierhalterinnen und Tierhalter“. Immerhin, so möchte man noch aufatmen, kommt sie dann doch auf ein „gravierendes Tierschutzproblem“ zu sprechen, die Frau Ministerin. Hier der Wortlaut aus der Berichtertattung von n-tv:
„Ein Vion-Schlachthof im Kreis Cloppenburg musste seine Kapazitäten um gut die Hälfte reduzieren, ein zum Tönnies-Konzern gehörender Betrieb im Emsland muss zum Wochenende für drei Wochen komplett schließen. Tönnies hat dagegen Rechtsmittel angekündigt. Dadurch fehlen für etwa 120.000 Schweine in der Woche die Schlachtkapazitäten. Beide Betriebe stellten zusammen 40 Prozent der Schlachtkapazitäten für Schweine in Niedersachsen, sagte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast im Landtag in Hannover.
„Aus vielen persönlichen Gesprächen weiß ich, dass die Verzweiflung bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Niedersachsen sehr groß ist“, sagte Otte-Kinast in einer äußerst emotionalen Rede. „Mich erreichen Telefonate von weinenden Frauen und Männern von den Höfen, die nicht mehr ein noch aus wissen.“ Die sagten, „ich töte meine Schweine und ich werde mich umbringen“, erzählte die CDU-Ministerin unter Tränen.
„Wir werden in den nächsten Wochen ein gravierendes Tierschutzproblem in vielen Ställen bekommen“, sagte Otte-Kinast mit Blick darauf, dass die Halter keine Abnehmer für ihre Tiere mehr finden.(…)“ Dass der obligatorische Hinweis auf die afrikanische Schweinepest noch folgt, die den Absatz des deutschen Schweinefleischberges erschwert, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Schweinestau – nur der sprachliche Ausfluss eines Tier-Erzeugung- und Tier-Verbrauch-Systems, das zur Industrie schlimmster Ausprägung gewuchert ist?
Nein: Nicht nur, dass die Öffentlichkeit durch die Corona-Ausbrüche in Schlachtfabriken auf die teilweise menschenverachtende Ausbeutung von Mitarbeitern wenigsten aufmerksam wurde. Sondern auch: Die ganze Perfidie, das ist die Untreue, die im Fleisch-Erzeugung-System auch gegen die „Nutztiere“ steckt, wird offenbar. Die Zahlen, um die es geht, offenbaren das ungeheuerliche Ausmaß, das wohl den meisten „Verbrauchern“ entweder nicht bewusst, unbekannt oder aber auch egal ist. „Schweinestau“ im Sprachgebrauch der Eliten: Eine Schande.
Massentierhaltung – Missstand seit Jahrzehnten. Das Tierwohl – nur Etikette?
Schon 1979 formulierte Hans Jonas in seinem Hauptwerk „Das Prinzip Verantwortung“ (S. 371 ff.) unter der Überschrift „Die humanisierte Natur“ in einer Auseinandersetzung mit Ernst Bloch und der radikalen Anthropozentrik des Marxismus mit einem trefflichen Vergleich zu zwischenmenschlichen Beziehungen:
„(…)Also würde die Natur im selben Sinne „humanisiert“, wie etwa der dem Feudaladel hörige Leibeigene „nobilitiert“ worden war, oder wie die der Herrenrasse unterworfenen Unterrassen „arisiert“ worden wären, wenn es nach jener gegangen wäre. Mit diesem brutalen Zwecksinn ist daher „Humanisierung der Natur“ eine hypokritische Schönrednerei für totale Unterwerfung unter den Menschen zwecks totaler Ausbeutung für seine Bedürfnisse (…)“
„Humanisierung“ der Natur? Im Gegenteil, Entfremdung nicht nur von sich selbst, sondern auch vom Menschen. Und wie erst (…) bei den Brut- und Eierfabriken, die heute die Großmärkte versorgen (…)! Die letzte Erniedrigung sinnen- und bewegungsbegabter, fühlender und lebenseifriger Organismen zu umweltberaubten, lebenslang eingesperrten, künstlich beleuchteten, automatisch gefütterten Lege- und Fleischautomaten (…)und von „Aufgeschlossenheit“ und „Nähe“ vis à vis dem Menschen kann gar keine Rede sein. Ähnlich die Mastgefängnisse der Rindfleischerzeugung und so weiter. (…)“
Mehr als vier Jahrzehnte nach dieser scharfen Hellsichtigkeit des großen Philosophen hat sich wenig geändert an einer unaufrichtigen und zynischen Schönrednerei im Umgang mit der Natur, und ganz speziell im Umgang mit den sogenannten „Nutztieren“.
Politiker aller Farben und Parteien gebrauchen das „Tierwohl“ werbewirksam für Zwecke der Selbstdarstellung, wenn Wahlen näher rücken. In der Lebewelt der uns Ausgelieferten hat sich im Bereich „konventioneller Landwirtschaft“ allerdings nur in Teilbereichen eine Besserung eingestellt, etwa bei Laufställen und Freilandhaltung von Rindern.
Anbindehaltung beim Milchvieh – Beispiel für die Komplexität der anstehenden Probleme
Wie komplex die gesellschaftliche Problematik um die Verwirklichung von Verbesserungen für das Tierwohl in der Praxis der Nutztierhaltung ist, zeigen Ausführungen und Stellungnahmen z.B. der Bauernverbände und der zuständigen Ministerien zur Anbindehaltung bei Kühen. Niemand kann bestreiten, dass das Anbinden von Kühen nicht artgerecht ist. Der anstehende Wandel aber lässt sich nicht mit der Brechstange durchsetzen:
Hier als Beispiel Ausführungen des Bayrischen Bauernverbandes; konkret heißt es auf dessen Homepage:
„Stetige Weiterentwicklung statt Strukturbruch
Die Milchviehhaltung in Bayern ist geprägt von vielen kleineren und mittleren bäuerlichen Familienbetrieben. Viele dieser Milchviehbetriebe halten ihre Rinder in Anbindehaltung, auch wenn die Zahl dieser Betriebe stetig abnimmt.
- Der BBV kämpft gegen ein Verbot der Anbindehaltung, wirbt aber zugleich für Weiterentwicklung und Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung auf betriebsspezifischer Ebene.
- Der BBV lehnt jegliche Fristsetzung entschieden ab. (…)
- Ein politischer Erfolg ist die Unterstützung unserer Ansätze durch das bayerische Staatsministerium in der Süddeutschen Erklärung zur Anbindehaltung (…)“
Hoffnung für den Tierschutz: das Staatsziel ? Was sagen und bewirken die Formulierungen des Deutschen Ethikrates?
Die Aufnahme der „Tiere“ in das Grundgesetz (Artikel 20 a GG) im Jahr 2002 bedeutet immerhin ein „Staatsziel“. Der Artikel 20 a GG lautet:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Jedoch wird um die konkreten Folgen des Verfassungsrangs weiter und wohl bis in alle Zukunft gestritten.
Immerhin ist die Befassung des Deutschen Ethikrates mit dem Tierwohl per se ein Zeichen für den in Gang gekommenen Diskurs um Missstände rund um Nutztierhaltung und Fleischerzeugung, und die Folgerungen im Kapitel 5 der schon zitierten Stellungnahme aus dem Juni 2020 münden in klare Formulierungen wenigstens für besonders virulente Bereiche. Einige seien herausgegriffen, auch um die weite Entfernung von Empfehlung oder Wunsch und Realität zu hinterlegen:
„Die Achtung des Tierwohls begründet darüber hinaus die Forderung, aus verfassungsrechtlichen Gründen unabweisbare Übergangsfristen für die Beseitigung tierschutzwidriger Zustände auf den zwingend erforderlichen Zeitraum zu be- grenzen und nicht zu verlängern. In diesem Sinne sind etwa die mehrfach verlängerten Fristen für die Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration und der überaus lange Über- gangszeitraum im Verordnungsentwurf zur Kastenstandhaltung von Zuchtsauen nicht hinnehmbar.“
„Die Achtung des Tierwohls impliziert nicht nur graduelle Verbesserungen, sondern ist als weitreichende Verpflichtung zu verstehen: Das Leben von Nutztieren sollte, solange es dauert, ein für das Tier möglichst gutes, den artspezifischen Verhaltensformen und Erlebnismöglichkeiten entsprechendes Leben sein. Allen Nutztieren ist während ihres ganzen Lebens ein möglichst gutes Gedeihen und Befinden zu ermöglichen. Dazu muss deren gesamte Lebenslinie von der Zucht über die Haltung bis zum Schlachten in den Blick genommen werden. Es sind Haltungsbedingungen, die artgerechte Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und ein natürliches Sozialverhalten fördern, rechtsverbindlich festzulegen und effektiv zu kontrollieren.“
„Tieren dürfen keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Praktische Schwierigkeiten, Schmerzen und Leid unmit- telbar zu messen, dürfen nicht einseitig zulasten der Tiere aufgelöst werden. Im Gegenteil sollten effektive Verfahren entwickelt und implementiert werden, wie der Grundgedanke des Tierwohls besser umgesetzt werden kann. Deshalb sollte erwogen werden, entsprechende tierschutzrechtliche Regelun- gen neu zu konzipieren (beispielsweise Umkehr von Begrün- dungslasten, Festlegung von Sicherheitsmargen unter Rück- griff auf tierwohlbezogene Indikatoren). (…)Ökonomische Überlegungen reichen für sich gesehen nicht aus, um die Unvermeidbarkeit zu begründen. Das gesetzliche Verbot der „Qualzucht“ sollte deshalb auch dort zur Anwendung kommen, wo etwa durch Hochleistungszucht Funktionen, die für ein erträgliches Leben wesentlich sind, eingeschränkt werden (beispielsweise Hühner- und Puten- brüste, die so umfangreich sind, dass sie die Tiere in ihrer Mobilität beeinträchtigen) oder es zu Gesundheitsschäden kommt. Abzulehnen sind ferner Verstümmelungen (Enthornung von Rindern, Schnabelkürzen bei Geflügel), die allein zu dem Zweck erfolgen, mehr Tiere auf engem Raum halten zu können. Ähnliches gilt beispielsweise für räumliche Enge, die mit Gesundheit und artgerechtem (Sozial-)Verhalten nicht vereinbar ist, für funktionale Umgebungsbedingungen, die zu Stress und Gesundheitsschäden führen (Dauerbeleuchtung in Geflügelzuchthallen, Spaltböden in Kuhställen, enge Käfi- ge für Muttersauen) sowie für die Trennung von Mutter- und Jungtieren direkt nach der Geburt.“
Es folgen weitere Hinweise zu Tiertransporten und Schlachtungen. Auf die gesamte Stellungnahme des Deutschen Ethikrates sei verwiesen. Immerhin scheint man sich im Klaren, wo sprichwörtlich der Hammer hängt, wenn in der Praxis – auch der Politik, speziell der Legislative – die gesetzlich längst erreichten Standards unterlaufen werden (die fette Hervorhebung vom Betreiber dieser Homepage):
„Die im Tierschutzgesetz festgelegten grundsätzlichen Schutzstandards stehen mit den beschriebenen ethischen Anforderungen in Einklang bzw. lassen sich zumindest in diesem Sinne verstehen. Diese Grundausrichtung darf nicht im Wege der Interpretation oder der untergesetzlichen Konkretisierung (in Rechtsvorschriften, Gutachten etc.) verändert werden. Um Inkohärenzen und Wi-dersprüche zu vermeiden, ist das Tierschutzrecht insgesamt an der zentralen Zielvorgabe des Tierwohls auszurichten. Für dessen Bestimmung sind primär die Kriterien der ethologischen Forschung zu berücksichtigen, einschließlich der Erkenntnis, dass unsere Nutztiere soziale Tiere sind. Andere Kriterien, insbesondere ökonomische Erwägungen, sind für den Tierwohlbegriff irrelevant. Sie sind deutlich als (Tierwohlbeeinträch- tigungen möglicherweise legitimierende) „Gegengründe“ zu kennzeichnen.“
Das Leid der Schweine steht am Anfang dieses Beitrages. Wir können mit diesem unbeschreiblichen Leid auch enden:
Wer die Auf-die-lange-Bank-Entscheidung in der Verordnung zum Kastenstand im Sommer 2020 verfolgt (Übergangsfrist von weiteren acht Jahren!) hat und die ständige Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit vollmundiger Reden über die Jahre wechselnder zuständiger Ministerinnen und Minister im Bereich Tierschutz kennt, versteht die Enttäuschung und Ungeduld des Tierschutzes in vielen nichtstaatlichen Organisationen. Der Kniefall der deutschen Legislative und speziell der derzeitigen Bundesministerin vor der Lobby der Agrarindustrie jedenfalls ist – nicht nur für dieses beschämende Thema im Bereich des Tierschutzes – historisch. Kleiner Trost: Immerhin ein Anfang ist gemacht.
Der Tierschutz jedenfalls ist von jeher bei den Agrarministern offensichtlich nicht gut aufgehoben. Der Deutsche Ethikrat äußert hierzu in seiner Stellungnahme vom 16. Juni 2020 überraschend eindeutig:
Kritik am Deutschen Ethikrat – der Offene Brief von 16 Ethiker*innen vom 26. Juni 2020
Die Kritik des Deutschen Ethikrates an Missständen in der Nutztierhaltung wurde in den Medien in den Vordergrund gestellt. Angesichts der vorbeugend kompromisslastigen Formulierungen wird die Haltung des Ethikrates dagegen von führenden Ethiker*innen als nicht ausreichend angesehen. 16 Tier-Ethikerinnen und -Ethiker haben sich daher am 26. Juni 2020 in einem offenen Brief an den Deutschen Ethikrat gewandt. Er ist hier veröffentlicht; ich gebe ihn ungekürzt wieder:
„Sehr geehrte (ehemalige) Mitglieder des Deutschen Ethikrates,
in Ihrer jüngsten Stellungnahme betrachten und bewerten Sie den aktuell üblichen Umgang mit Tieren in der Nutztierhaltung. Wir, die als Philosophinnen und Philosophen zur Tierethik arbeiten, begrüßen es sehr, dass dieses ethisch und politisch so wichtige Thema endlich auch vom Deutschen Ethikrat aufgegriffen wird. Die moralischen Grundvorgaben, auf die Sie sich im Rat einigen konnten, werden von uns zwar nicht uneingeschränkt geteilt, sind aber nachvollziehbar und sicher gesellschaftlich weitgehend anschlussfähig.
Die von Ihnen aufgestellten Prinzipien haben allerdings in der Praxis sehr viel weiterreichende Konsequenzen als diejenigen, die Sie formulieren. Ihre Stellungnahme weist in dieser Hinsicht einen Widerspruch auf zwischen Prinzipien und Anwendung, der auch den öffentlichen Tierschutzdiskurs kennzeichnet. Die Stellungnahme bleibt bei der Bewertung der heutigen Nutztierhaltung weitgehend übervorsichtig und vage. In der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sagten Sie gar, es ginge nicht darum, „das Schnitzel zu verteufeln oder die Nutztierhaltung insgesamt zu verdammen“. Stattdessen müsse die bestehende Praxis besser reguliert werden.
Dabei ist die Weise, wie Tiere heute genutzt werden, in der konventionellen wie auch in der ökologischen Tierhaltung, nicht mit den ethischen Prinzipien vereinbar, die Sie selbst formulieren. Das gilt auch dann, wenn wir die grundsätzlichen Fragen danach ausklammern, ob wir Tiere für die Ernährung in ihrer Freiheit einschränken oder töten dürfen. Zum Thema „Schutz und Förderung des Tierwohls“ heißt es beispielsweise: „Allen Nutztieren ist während ihres ganzen Lebens ein möglichst gutes Gedeihen und Befinden zu ermöglichen, das ihren artspezifischen Verhaltensformen und Erlebnismöglichkeiten entspricht.“ Obwohl sich ein ähnlicher Passus bereits im Tierschutzgesetz findet, ist dieses Prinzip typischerweise weder in konventionellen noch in Biobetrieben erfüllt.
Zum artspezifischen Verhalten von Schweinen gehört es, in Gruppen und Familienverbänden zu leben, zu laufen, in der Erde zu wühlen und Nester zu bauen. Alles das können sie in den üblichen Haltungssystemen nicht ausleben. Selbst in Biohaltung bedeutet Auslauf fast immer nur eine Außenbucht mit Betonboden und einem Quadratmeter Platz pro Schwein. Beinahe alle Hühner werden in Gruppen von mehreren tausenden bis zehntausenden Tieren gehalten. Sie können keine soziale Rangordnung aufbauen, die allermeisten können nicht sandbaden oder angemessen ruhen. Praktisch alle kommerziell genutzten Tiere wachsen mutterlos auf, was ebenfalls nicht ihren „artspezifischen Verhaltensformen“ entspricht. In der Stellungnahme betonen Sie selbst, dass die Trennung von Mutter- und Jungtieren nicht akzeptabel sei. Sie wird jedoch überall praktiziert, auch in der ökologischen Tierhaltung. Es ließen sich viele weitere Beispiele anführen. Es ist schlicht nicht möglich, Tiere unter wirtschaftlichen Bedingungen zur Erzeugung von Fleisch, Milch und Eiern zu nutzen, ohne sie empfindlich einzuschränken und ihnen vermeidbare Leiden zuzufügen.
Wenn Sie die Prinzipien tatsächlich akzeptieren, die Sie formulieren, dann müssen Sie zwangsläufig eine grundlegende Agrar- und Ernährungswende einfordern. Denn so gut wie alle heute praktizierten Formen der Nutztierhaltung müssten aufgegeben oder umfänglich modifiziert werden, damit müsste auch die Menge der verzehrten Produkte tierlichen Ursprungs mindestens drastisch sinken. In Ihrer Stellungnahme ist davon aber keine Rede. Im Gegenteil: An den Stellen, an denen Sie konkret werden, sind die Änderungen, die Sie anmahnen, zumeist erschreckend klein: So kritisieren Sie Spaltenboden, Kastenstand oder betäubungslose Kastration und legen damit nahe, dass eine Abschaffung derselben das Problem lösen würde. Sie scheinen noch nicht einmal eine allgemeine Anhebung auf Bio-Standard im Auge zu haben.
Im Hinblick auf Ernährung fordern Sie gar, Kantinen sollten verpflichtet werden, „immer auch eine fleischfreie Option anzubieten“. Das ist heute schon verbreitete Praxis und wird offensichtlich nicht die drastische Reduktion des Konsums bewirken, die angesichts Ihrer ethischen Forderungen nötig wäre. Sie sprechen zwar von „erheblichen Umstellungen, Anpassungen und Kostensteigerungen“, aber nichts im Papier lässt darauf schließen, dass Sie damit mehr meinen als überschaubare Reformen von Tierschutzgesetz und Umsetzungspraxis, wie sie etwa auch die Borchert-Kommission vorschlägt. Das ist aber in Anbetracht der Prinzipien bei weitem nicht genug.
Es ist ein Grundproblem des Tierschutzdiskurses, dass immer wieder hehre Ideale formuliert werden, die sich jedoch nicht in einer veränderten Praxis niederschlagen. Natürlich ist uns bewusst, dass Änderungsprozesse in der Regel in einzelnen, oft kleinen Schritten passieren, und dass mächtige Interessengruppen wie auch viele Bürgerinnen und Bürger hinter der Nutztierhaltung und dem Tierkonsum stehen. Aber es ist nicht die Aufgabe des Ethikrates, die unvermeidlichen gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse und Kompromisse gleichsam schon vorwegzunehmen und in die eigene Position zu integrieren. Im Gegenteil hat gerade eine Institution wie der Ethikrat die Chance und damit aus unserer Sicht auch die Pflicht, auch unbequeme Folgen der eigenen Annahmen anzuerkennen und auszusprechen. Darin bestünde ein wichtiger Beitrag zu einer ehrlich geführten gesellschaftlichen Debatte. Anstatt über Anpassungen im Detail zu diskutieren, müssen wir die Grundbedingungen der kommerziellen Nutzung von Tieren thematisieren. Wir müssen die Strukturen angehen, die die staatlichen Entscheidungsprozesse prägen und für den weitgehenden Stillstand mitverantwortlich sind. Und wir müssen endlich konkrete Pläne erarbeiten, wie die dringend nötige grundlegende Agrar- und Ernährungswende praktisch und sozial gerecht umgesetzt werden kann.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: Dr. Johann S. Ach, Universität Münster; Dr. Norbert Alzmann, Neu-Ulm/Tübingen; Prof. Dr. Birgit Beck, Technische Universität Berlin; Prof. Dr. Dagmar Borchers, Universität Bremen; Leonie Bossert, Universität Tübingen; Prof. Dr. Anne Burkard, Universität Göttingen; Dr. Mara-Daria Cojocaru, Hochschule für Philosophie München; Dr. Arianna Ferrari, Berlin; Dr. Philipp von Gall, Berlin; Prof. Dr. Bernd Ladwig, Freie Universität Berlin; Dr. Friederike Schmitz, Berlin; Hilal Sezgin, Lüneburg; Jens Tuider, Berlin; Dr. Tatjana Višak, Universität Bayreuth; Prof. Dr. Markus Wild, Universität Basel; Prof. Dr. Ursula Wolf, Universität Mannheim“
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